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Alt 25.07.2007, 21:15   #7 (Permalink)
Pianoman
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Standard AW: Homöopathie - Informationen zur Methode - Dieser Beitrag ist 401 Tage alt

Homöopathie - Theorie und Praxis

Nachtrag: Infektionen und Impfen


Vor kurzem erschien in der Schweizer Zeitschrift "Aegis" - einer Publikation von naturheilkundlich orientierten Impfgegnern - in der Ausgabe Nr. 13 ein Artikel eines Homöopathie-Befürworters über die "wahre Natur und Aufgabe " von Mikroorganismen, dessen wesentliche Aussagen ich hier verkürzt wiedergebe, die "bemerkenswertesten" Sätze habe ich farbig dargestellt:

Zitat: Die Basis der modernen Medizin bildet seit nunmehr einem guten Jahrhundert noch immer die Erregertheorie. Auf ihr fußt die gesamte Diagnostik und Therapie, mittlerweile eine weltweite Milliardenindustie. Antibiotika, Cortison, Impfungen etc. pp. heißen die Mittel der Wahl. Kennt man erst einmal den "Erreger", brauche man diesen nur auszumerzen, dann sei der Patient gesund, so die gängige Lehrmeinung. Doch diese Theorie bleibt Wunschdenken und führt in eine bedrohliche Sackgasse, da die wirklich biologischen Naturgesetzmäßigkeiten deutlich eine andere Sprache sprechen und derartige Maßnahmen mit der Zeit verheerende Folgen haben, wie wir bedauerlicherweise immer mehr feststellen können.

[...] Eine der wichtigsten Gesetzmäßigkeiten, die auch für die Homöopathie interessant ist, ist das Gesetz der Zweiphasigkeit der Erkrankungen. Nach diesem biologischen Gesetz verläuft jede Erkrankung biphasig, beginnend mit der sog. Dauersympathikotonie, um schließlich über die Dauervagotonie zur normalen Gesundheit zurückzukehren.

Wie allgemein bekannt, pendelt der Organismus im gesunden Zustand zwischen den beiden "Zügeln" des sog. vegetativen Nervensystems (VNS), also desjenigen Teils des Nervensystems, der den vegetativen Funktionen dient (Regelung der unbewußten und vom Willen unabhängigen inneren Lebensvorgänge und deren Anpassung an die Erfordernisse unserer Umwelt). Dieses VNS setzt sich aus zwei Anteilen zusammen: dem sog. Sympathikus - dem Streßanteil - und dem Parasympathikus bzw. Vagus - dem Regenerationsanteil.

Der Sympathikus dominiert in biologischen Situationen wie Kampf, Streß, Flucht und Abwehr und mobilisiert alle Kräfte, um - übertragend gesagt - "den Kampf" zu gewinnen bzw. seine "nackte Haut" in Sicherheit zu bringen, wohingegen der Vagus für die Regulation von Ruhe, Erholung und Regeneration steht. Unter dominant vagotoner Innervierung arbeiten vornehmlich die Verdauungsorgane, um Vitalstoffe aus der Nahrung zu assimilieren und wieder in die Zellen zu einzuspeisen, damit der nächste Tag - im vegetativen Sinne von Kraftverbrauch - erfolgreich bestanden werden kann. Global betrachtet, geht es also um den groben Tag-Nacht-Rhythmus.Der gesunde Zustand, die sog. Eutonie, bedeutet normale Innervation und ist charakterisiert durch den steten Wechsel von sympathischem und parasympathischem Anteil des vegetativen Nervensystems.

Diese gleichförmige sinusartige Schwingung wird im Falle einer Erkrankung jedoch jäh gestört. Der Organismus schaltet um auf Dauersympathikotonie, das heißt, es herrscht - nerval gesehen - Dauerstreß vor und kommt vorläufig nicht mehr zu einer vagotonen Erholungsphase.

Diese vegetative Dauerstreßphase ist häufig erkennbar an kalten Händen und Füßen, Appetitlosigkeit, Schlaflosigkeit, Unausgeglichenheit, Nörgeligkeit der Kinder - man kann ihnen nichts recht machen - und vielem mehr. Jedermann kennt derlei Situationen, wenn Mütter die Veränderung ihrer Kinder wahrnehmen und meinen: "Ich glaube, unser Kleiner brütet 'was aus." Wenn die Kinder dann (im herkömmlichen Sinne) krank und bettlägerig werden, befinden sie sich in Wirklichkeit bereits in der zweiten Phase der Erkrankung, die häufig mit Schlappheit und Fieber einhergeht und bislang als die eigentliche Krankheit angesehen wurde.

Sie wird durch die vagotone (parasympathische) Innervierung, den anderen Teil und Funktionszustand des vegetativen Nervensystems, bestimmt, der sog. Dauervagotonie.

Hierhin gehören Erkrankungen gemäß alter Auffassung, wie Bronchitis, Lungenentzündung, Scharlach, aber auch Neurodermitisschübe, epileptische Krampfanfälle, akute rheumatische Beschwerden und vieles mehr! Es handelt sich im Grunde genommen um Heilungsphasen von Erkrankungen, welche schon viel früher begonnen haben und welchen auch immer eine Phase von Dauersympathikotonie vorausging. Diese kann sogar durchaus schon im Mutterleib bestanden haben!

[...] Jede Erkrankung, d. h. jede Bagatellerkrankung bis hin zum Krebs, verläuft demnach - grob gesehen - nach einem ganz bestimmten Muster: Sie ist zweiphasig, sofern die zweite Phase überhaupt erreicht wird, und wird im wesentlichen geregelt durch den "Zentralcomputer" - unser Gehirn.

Zunächst beginnt die sogenannte Streßphase, in der der sympathische Anteil des vegetativen Nervensystems dominant ist, die Dauersympathikotonie, gefolgt von der zweiten Phase, der eigentlichen Heilungsphase bzw. der sog. Dauervagotonie. Erst in dieser zweiten Phase der Erkrankung treten vermehrt die sogenannten "Erreger" auf, die eigentlich überhaupt keine echten Initiatoren (Verursacher) der Erkrankung sind, sondern bestenfalls ihre Indikatoren (Anzeiger).Dies wissen die Homöopathen schon seit langem, spricht doch Hahnemann - er lebte in der vor-bakteriologischen Zeit! - schon vom krankmachenden Agens und meint nicht etwa Mikroben, sondern ein immaterielles geistartiges Agens! Auch Allen lehrte, die Mikroorganismen seien nicht die Ursache krankhafter Zustände, sondern deren Folgen.

Genaugenommen muß es nun heißen: Die Mikroben sind die Indikatoren der zweiten Phase einer Erkrankung, denn ihnen läuft immer eine sympathikotone Streßphase voraus! Sie werden zentral dirigiert und aktiviert durch unser Gehirn und haben ganz bestimmte Aufräumarbeiten in Abhängigkeit ihrer Keimblattzugehörigkeit zu erfüllen.

[...] So haben Viren die Aufgabe, Gewebe, welches in der dauer-sympathikotonen Phase der Erkrankung zerstört wurde im Sinne von mikroskopisch kleinen Ulcera (geschwürige Löcher), in der vagotonen Heilungsphase wiederaufzufüllen. Bei den Pilzen ist es genau umgekehrt; sie tragen Gewebe ab, welches in der ersten Phase der Erkrankung überschießend gewuchert hat.Die Mikroben unterstützen also den Körper bei der Wiederherstellung seiner Gesundheit! Sie können ihre Aufgabe jedoch nur bei einer bestimmten Arbeitstemperatur - landläufig als Fieber bezeichnet - optimal erfüllen; deshalb verbietet es sich, jegliches Fieber zu bekämpfen. Auch der Zeitpunkt, ab wann sie "bearbeiten" dürfen, hängt nicht etwa - wie bisher fälschlicherweise angenommen - von äußeren Faktoren ab, sondern wird vielmehr ausschließlich von unserem Zentralcomputer Gehirn bestimmt. Die Mikroben samt Fieber haben also ihren Sinn und ihre physiologische Aufgabe. Und wir glaubten immer, die Mikroben hätten ein Organ ‚befallen' oder angegriffen!

[...] Somit kann es auch nicht die Gewohnheit sein, welche Immunität verleiht, und noch viel weniger ist es eine erzwungene Einführung von Mikroben, welche - wenn alles reibungslos verläuft - die Produktion von bestimmten Antikörpern veranlaßt! Das Einbringen solcher Mikroben zwecks "Training" des Immunsystems in einen gesunden Organismus, der nicht auf Vagotonie "umgeschaltet" ist, - und geimpft wird ja meist in die Eutonie hinein - muß demnach zwangsläufig Folgen haben. Der Körper ist auf die Invasion derlei Kleinstlebewesen in keiner Weise vorbereitet! Und schon gar nicht auf derlei verschiedenartige Mikroben, was in der Natur so nicht vorkommt. Denn das gibt es nicht, daß ein Kind gleichzeitig an Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Meningitis (Hirnhautentzündung) und Kinderlähmung erkrankt! Impfungen können deshalb kein gezieltes aktives Immuntraining sein, sondern sie sind die Ursache für ein völlig durcheinandergebrachtes Immunsystem!

[...] Als grundlegende Tatsache entdeckte Hahnemann, dass eine Krankheitserscheinung nie lokal begrenzt ist, sondern immer das Resultat, nur den äußeren Ausdruck, einer Störung im Innern des Organismus darstellt. So entzünden sich Mandeln nicht deshalb, weil sich Erreger auf ihnen niedergelassen haben, sondern weil eine Störung im Organismus diese bestimmten Bakterien vermehrt für das Heilungsgeschehen benötigen. Diese von der Schulmedizin als „Erreger" bezeichneten Bakterien sind also in Wirklichkeit unsere Helfer und niemals krankheitsverursachend! Es ist sogar so, dass die behaupteten krankmachende Viren nicht existieren, wovon sich jeder leicht durch Nachfragen nach den wissenschaftlichen Publikationen der behaupteten krankmachenden Viren bei den Gesundheitsbehörden und Laboren überzeugen kann.
Siehe hierzu z.B. „H5N1 nie nachgewiesen!!!"


Alle Aussagen des Artikels sind falsch.

Aber diese wirklich grotesken Auffassungen von der Existenz und der Wirkung von Mikroorganismen entsprechen der Lehre der klassischen Homöopathie, und es ist unübersehbar, dass sich der Hahnemannsche Wahnsinn ins
21. Jahrhundert hinüber gerettet hat.

Man muss sich in diesem Zusammenhang ernsthaft die Fragen stellen, wie das vielbesungene, ergänzende Zusammenspiel von Wissenschaftsmedizin und Homöopathie eigentlich funktionieren soll, wenn der Hochschulmediziner sich bemüht, schwerwiegende Infektion durch Viren, Bakterien oder andere Mikroorganismen zu bekämpfen, während die Homöopathen sich bemühen, die angeblich zum Wohle des Patienten arbeitenden Mikroorganismen zu unterstützen.

Und die Beantwortung der Frage ist um so wichtiger, als dass hier ganz besonders Kinder von der Quacksalberei der Homöopathen betroffen sind.

Auch müsste darüber nachgedacht werden, ob die Behandlung eines Kindes durch einen Homöopathen nicht eine grob fahrlässige Körperverletzung bzw. eine Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht darstellt.

D.h. nachdenken muss man eigentlich nicht mehr:

Strafgesetzbuch

§ 223 StGB: Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


§ 212 StGB Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.



§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, weraus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier ODER SONST AUS NIEDRIGEN BEWEGGRÜNDEN, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


Infektionsschutzgesetz ISFG

Straf- und Bußgeldvorschriften im Kontext mit § 20 IfSG sind in § 73 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 2 sowie in § 74 folgendermaßen geregelt: Wer vorsätzlich eine der in § 73 Abs. 1 Nr.24 IfSG bezeichneten Handlungen begeht und dadurch eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG genannte Krankheit oder einen in § 7 IfSG genannten Krankheitserreger verbreitet, wird gemäß § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 24 IfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1 IfSG oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000.- Euro geahndet werden.

Ärztliche Pflichten (gelten auch für homöopathisch behandelne Ärzte)

...den behandelnden Arzt trifft die Pflicht, den Patienten bzw. den Sorgeberechtigten auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Impfung gegen verschiedene Ansteckungen aufmerksam zu machen. Das ist Pflicht des Arztes, unabhängig von seiner persönlichen Auffassung...Grundlage der Pflicht des Arztes sind verschiedene Rechtsnormen. Die Verpflichtung ergibt sich einmal aus dem behandlungsvertrag, sodann dient sie auch der Vermeidung von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Der strafrechtliche Schutz von Leben, Körper und Gesundheit macht Empfehlungen der Impfung gleichfalls zur Pflicht.... Bei Verletzung der Verpflichtung zur Mitteilung können Rechtsfolgen eintreten. ... Eine Haftpflichtversicherung des Arztes wird bei bewußter Nichtmitteilung der Impfmöglichkeit wegen Vorsatz des Arztes nicht greifen.... Auch berufsrechtliche Rechtsfolgen sind zu erwarten, die bis zur Entziehung der Approbation reichen können.... Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Arzt trotz eigener bedenken die Pflicht hat, jeden Patienten... auf die Möglichkeit und Notwendigkeit von Impfungen hinzuweisen. Unterläßt er dies, verletzt er in schwerwiegender Weise seine ärztliche Pflicht.


Pianoman

Geändert von Pianoman (26.07.2007 um 10:07 Uhr).
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