Hallo Sabrina,
ist leider schon recht spät und ich muss zugeben, dass ich erst ein wenig suchen müsste um vernünftige Quellen anzugeben. Deshalb nur kurz 2 Quellen von der Homepage der KVB:
http://www.kvb.de/servlet/PB/show/11...rordnungen.pdf
wenn du es ausführlicher willst:
http://www.kvb.de/servlet/PB/show/11...1-02072007.pdf
Siehe hier unter §16 vor allem Absatz 4. "...Im übrigen hat der Prüfungsausschuss den vom Vertragsarzt zu erstattenden Regressbetrag festzusetzen."
Im Klartext bedeutet das, dass dir dein Arzt schon ein entsprechendes "unwirtschaftliches" Präparat verschreiben kann und dieses wird auch von der Kasse gezahlt. Wenn das aber bei Überprüfung festgestellt wird, dann kann es sein, dass er Regressforderungen bekommt. Zumindest hatte ich das Ganze immer so verstanden.
Ich muss aber zugeben, dass ich mich bezüglich dieser Dinge nicht sonderlich gut auskenne, da ich zur Zeit noch Studiere und von dem her bekommt man solche für niedergelassene Ärzte sehr wichtigen Dinge wirklich nur am Rande mit. Wenn es also hier einen niedergelassenen Arzt oder jemand anderen der sich wirklich damit auskennt gibt, dann wäre es interessant etwas qualifiziertere Aussagen als meine zu bekommen.
Ich wünsche dir jetzt jedenfalls noch eine schöne Nacht. Ich selbst werde mich jetzt auch in mein hoffentlich warmes Bett verziehen.
Viele Grüße,
Surfer