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Thema: Behindertenausweis

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In dieser Diskussion geht es um "Behindertenausweis" im "Chat Ecke" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
    Ganz neu hier
    Name
    Willi Jerabek
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    74 Jahre
    Wohnort
    76227 Karlsruhe
    Mitglied seit
    15.05.2010
    Beiträge
    2

    Standard Behindertenausweis

    Hallo,
    bin neu hier in eurem Forum,bin Diabetiker und habe Polyneuropathie,Schaufenstekrankheit mir wurde vor 4Jahren ein Stunt in die leiste reinoperiert worden da ich eine offene Wunde am Fuß hatte die nicht geheilt hatte, nun meine Frage da ich kaum gehen kann ohne Schmerzen zu haben,kann ich mir eine Gehbehinderung in meinen Behindertenausweis geben lassen damit wenn ich zum Arzt gehe da brauche ich öffentliche Verkehrsmittel umsonst fahren kann.
    Bitte um eine Antwort für die ich mich schon jetzt bedanke egal was raus kommt.
    MfG

  2. #2
    Jule77
    Gast

    Standard AW: Behindertenausweis

    Hallo,
    wenn du bereits einen Schwerbehindertenausweis hast und deine gesundheitliche Situation sich dauerhaft (länger als 6 Monate) verschlimmert hat, kannst du beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag stellen und das Merkzeichen G beantragen. Am besten mit einem fachärztlichen Attest belegt.

    Beim Merkzeichen G hast du allerdings keinen Anspruch auf kostenlose Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr, sondern du kannst auf Antrag für jährlich € 60,00 eine Wertmarke bekommen, die dich berechtigt im Streckennetz 50 km rund um deinen Wohnort umsonst öffentliche Verkehrmittel zu benutzen.
    Beim Merkzeichen H erhält man die Wertmarke kostenlos.

    Wenn man nicht so ganz firm in solchen Dingen ist, kann man sich beim VDK helfen lassen (allerdings muss man da Mitglied sein), auch bei eventuellen Widersprüchen.

    Viele Grüße
    Jule

  3. #3
    Jule77
    Gast

    Standard AW: Behindertenausweis

    Noch vergessen: In den versorgunsmedizinischen Grundsätzen, die bei der Beurteilung einer Schwerbehinderung und der Zuerkennung eines Merkzeichens für einen medizinischen Gutachter bindend sind, heißt es zum Merkzeichen G (unter anderem)

    Merkzeichen

    b) In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein – d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen – noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.

    d) Die Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung des Gehvermögens sind als erfüllt anzusehen, wenn auf die Gehfähigkeit sich auswirkende Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Darüber hinaus können die Voraussetzungen bei Behinderungen an den unteren Gliedmaßen mit einem GdB unter 50 gegeben sein, wenn diese Behinderungen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. bei Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arteriellen Verschlusskrankheiten mit einem GdB von 40. Auch bei inneren Leiden kommt es bei der Beurteilung entscheidend auf die Einschränkung des Gehvermögens an. Dementsprechend ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vor allem bei Herzschäden mit Beeinträchtigung der Herzleistung wenigstens nach Gruppe 3 und bei Atembehinderungen mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion wenigstens mittleren Grades anzunehmen. Auch bei anderen inneren Leiden mit einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit, z. B. chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie, sind die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen.

  4. #4
    Ganz neu hier
    Name
    Willi Jerabek
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    74 Jahre
    Wohnort
    76227 Karlsruhe
    Mitglied seit
    15.05.2010
    Beiträge
    2

    Standard AW: Behindertenausweis

    ich bedanke mich meine leiden sind, ich kann 10Meter laufen aber langsam muss aber gleich wieder 5Min.warten dann kann ich weiterlaufen Atherosklerose Extremitätenarterien Becken-Bein Typ mit Ulzeration Chronische Niereninuffizienz Stadium II,
    Diabetische Polyneuropathie,ich wünsche mir wenn ich das Merkzeichen G oder was anderes bekomme.
    Ps.ich besitze einen Behindertenausweis mit 50% aber ohne Merkzeichen.
    MfG
    Geändert von lutzifer (18.05.2010 um 19:22 Uhr)

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