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Thema: Fragen zum Thema Koma

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In dieser Diskussion geht es um "Fragen zum Thema Koma" im "Chat Ecke" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
Hallo, Ich arbeite aktuell an einer Geschichte und habe ein paar Fragen zum Thema Koma. Ich bin euch fuer jede Antwort dankbar. Wenn jemand ohne ...

  1. #1
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    36 Jahre
    Mitglied seit
    26.03.2012
    Beiträge
    1

    Standard Fragen zum Thema Koma

    Hallo,
    Ich arbeite aktuell an einer Geschichte und habe ein paar Fragen zum Thema Koma.
    Ich bin euch fuer jede Antwort dankbar.

    Wenn jemand ohne soziale Kontake oder Familie ins Koma faellt, wer kuemmert sich um alle organisatorischen Dinge. Zum Beispiel wenn nach mehreren Monaten Koma die Miete nicht mehr bezahlt werden kann, was passiert mit der Wohnung des Patienten??

    Wenn jemand drei Jahre im Koma liegt, liegt der Patient die gesamte Zeit ueber im selben Krankenhaus, oder kann es sein, dass man woanders hin verlegt wird?

    Sind in der Regel mehr als ein Komapatient in einem Zimmer untergebracht?

    Laesst sich durch Geld eine bessere Behandlung finanzieren verglichen zu der die gesetzliche Krankenversicherung ermoeglicht?

    Vielen Dank,
    Patrick

  2. #2
    AnD73
    Gast

    Standard AW: Fragen zum Thema Koma

    Wenn abzusehen ist, dass ein Patient über eine längere Zeit im Koma liegt und keine Angehörigen bekannt sind oder ermittelt werden können, kann das Krankenhaus einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen (§ 1896 BGB). Der Begriff "Behinderung" ist hierbei nicht im Wortsinne des allgemeinen Sprachgebrauches auszulegen. Vielmehr liegt der Fokus auf der Unfähigkeit, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können (Gesetz: "Kann ... seine Angelegenheiten ... nicht besorgen, ... ). Somit ist eine Besorgung der rechtlichen Angelegenheiten abgesichert.

    Für die Kündigung der Wohnung gibt es für den Betreuer, wenn er bestellt ist, enge gesetzliche Grenzen und die Kündigung bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtes (§ 1907 BGB).

    Üblicher Weise werden Personen, die länger als eine bestimmte Zeit im Koma liegen, in speziellen Koma-Kliniken behandelt. Meine Frau hat eine zeitlang in einer solchen Klinik gearbeitet. Ein Beispiel ist dieses Pflegeheim, von welchen es deutschlandweit viele andere gibt.

    Mit Geld lässt sich in Deutschland bezüglich der Pflege immer etwas verbessern. Das ist aber in allen anderen Bereichen auch so.

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