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Weiß nicht, ob ich das hier fragen darf

In dieser Diskussion geht es um "Weiß nicht, ob ich das hier fragen darf" im "Chat Ecke" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
Ist doch eine delikate Frage. Betrifft einen Suizid und die Arbeit der Gerichtsmedizin. Ich möchte niemanden verschrecken oder ängstigen, knabber selbst dran. Darf ich?...


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Alt 15.12.2006, 18:41   #1
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Standard Weiß nicht, ob ich das hier fragen darf - Dieser Beitrag ist 719 Tage alt

Ist doch eine delikate Frage. Betrifft einen Suizid und die Arbeit der Gerichtsmedizin.
Ich möchte niemanden verschrecken oder ängstigen, knabber selbst dran. Darf ich?
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Alt 15.12.2006, 19:55   #2
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Standard AW: Weiß nicht, ob ich das hier fragen darf - Dieser Beitrag ist 719 Tage alt

Ja, frag ruhig.
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Alt 15.12.2006, 23:34   #3
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Standard AW: Weiß nicht, ob ich das hier fragen darf - Dieser Beitrag ist 719 Tage alt

Also dann los: Am 2. Adventssonntag stürzte sich ein junger Mann im Haus gegenüber aus dem Fenster. Habe zwar den Tumult auf der Strasse gehört, aber nicht rausgeschaut. erst als die Sirenen nicht aufhörten zu jaulen hab ich nen Blick riskiert. da war schon alles abgesperrt und die Leiche abgedeckt. Soweit so schlecht. Ca. 2 Stunden später zieh ich die Jalousien bei meinem großen im KIZI hich und genau in diesem Moment wird der arme Kerl abtransportiert, aber wie!? Einer fasst ihn an den Hangelenken, der andere nimmt die Hosenbeine, die Plane fliegt weg, ich und auch andere haben freien Blick auf den zerschmetterten Körper und dann lassen die den Mann einfach fallen, bzw. er rutscht aus der Hose und knallt nochmal aufs Pflaster. Dann dasselbe Spiel nochmal bis sie ihn auf der Trage haben. Gibt es da keine Vorschriften, wie so etwas gehandhabt werden muss? Für mich sah das aus, als ob sie versuchen ein geschlachtetes Stück Vieh abzutransportieren. Ich mein, ein bewusstloser z.B. kann ja auch nicht mitmachen und es gibt Griffe, um denjenigen sicher zu betten oder gilt das für Tote Menschen nicht? Muss nicht auch für Sichtschutz gesorgt werden? Ich mein, ich als Erwachsener knabber an diesem Bild schon mächtig, ich möchte nicht wissen, wie es einem Kind geht, das das zufällig mitansehen musste.
Also eigentliche Frage: Gibt es Vorschriften wie Umlagerung und Sichtschutz gehandhabt werden müssen?
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Alt 16.12.2006, 08:58   #4
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Standard AW: Weiß nicht, ob ich das hier fragen darf - Dieser Beitrag ist 718 Tage alt

Naja, ich glaube das war eher eine Panne.

Die Leute von der Gerichtsmedizin haben ja eine Plane als Sichtschutz über den Toten gelegt. Das diese jetzt weg geflogen ist, war ja nicht beabsichtigt.

Was das Tragen angeht, ich weiß ja nicht in welchem Zustand die Person war, die dort gesprungen ist. Vielleicht war diese Trageart in deren Sicht die zur Zeit beste Art für das umlagern auf die Trage, das lässt sich schwer beurteilen.

Auch wenn ich es schon für eher unüblich halte, einen Toten an den Armen zu tragen.

Wenn dich das ganze so beschäftigt, hast du dann mit jemandem mal darüber gesprochen? Deinem Mann zum Beispiel, oder deiner besten Freundin?

Gruß

Michael
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Alt 16.12.2006, 10:33   #5
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Standard AW: Weiß nicht, ob ich das hier fragen darf - Dieser Beitrag ist 718 Tage alt

Die Plane hatte die Polizei drübergelegt, Gerichtsmedizin war ja erst ca. 2 Std später zum abtransport da. Naja, bis auf das viele Blut, war der Körper noch im ganzen, also ich denke mal wenn die dem die Arme verschränkt und unter die Achseln gegriffen hätten sowie richtig an den Knöcheln bzw. Kniebeugen, wäre das auch nicht passiert. Ja, es beschäftigt mich sehr, vor allem, weil ich genau dieselbe Wut und Hilflosigkeit gespürt habe, wie damals bei meinem Vater ( Dank inkompetenter "Notärztin" jämmerlich in meinen Armen gestorben, da war ich 11). Ich spreche mit meiner Therapeutin drüber, eben weil das soviele gefühle die ich verdrängt hatte wieder aufgewühlt hat. Mich hat einfach nur interessiert, ob es für solch einen Fall bestimmte Richtlinien gibt.
Danke Dir.
LG Susi
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Alt 16.12.2006, 21:53   #6
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Standard AW: Weiß nicht, ob ich das hier fragen darf - Dieser Beitrag ist 718 Tage alt

Nein, spezielle Richtlinien gibt es dafür nicht, zumindest weiß ich von keinen.

Gruß

Michael
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