von
nimi10 Und noch etwas zum Thema "freie Krankenhauswahl":
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus
mit der entsprechenden Fachabteilung zu erstatten. Nicht aber für Behandlungen in 100ten Kilometer
Entfernung, wenn es im näheren Umkreis eine gleiche Fachabteilung gibt. Deshalb ist Ihnen insbesondere
auch vor diesem Hintergrund zu raten, die Kostenübernahme der Krankenkasse bestätigen zu lassen -
so, wie es eigentlich bei jeder "Einweisung" gemacht werden muss - siehe unteres Ende der Verordnung.