
von
nimi10
Sie können die Patientenverfügung ganz nach Ihren Wünschen verfassen. Sie müssen keine Vorlagen verwenden und Sie sind auch an keine vorgeschriebenen Satzbausteine gebunden. So wie Ihr Wille ist, können Sie das niederschreiben. Sollten Sie eine Vorlage haben, können Sie die problemlos erweitern oder einschränken.Ein Arzt, der Gewissensbisse hat, wenn er sich an gezielte Positionen der Patientenverfügung (z.B. auf wiederbelebende Maßnahmen verzichten muss) halten würde, kann bzw. sollte den Patienten in eine andere Klinik verlegen lassen. Denn nicht nur der Patient, sondern auch der Arzt muss das schon irgendwo mit seinem Gewissen vereinbaren - auch wenn es hier um den ausdrücklichen Wunsch des Patienten geht.