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Behindertenausweis!In dieser Diskussion geht es um "Behindertenausweis!" im "Gesundheit / Prävention" Forum, als Teil von Patientenfragen.netHallo zusammen! Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, obwohl ich aus Österreich komme. Ihr wisst ja, dass ich an Morbus Bechterew und noch an ... |
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| | #1 |
| Wohnt praktisch hier ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Hallo zusammen! Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, obwohl ich aus Österreich komme. Ihr wisst ja, dass ich an Morbus Bechterew und noch an paar Kleinigkeiten an Krankheiten erkrankt bin. Als ich vor zwei Jahren zur Kur musste, hat mich diese Ärztin darauf hingewiesen, dass ich einen Behindertenausweis ansuchen sollte. Letztes Jahr hat sie wieder nachgefragt. Hab auch schon mit meinem Hausarzt und Rheumadoc darüber gesprochen. Die meinten alle, ich sollte den ansuchen. Und wie ich bin, habe ich es natürlich bis heute noch nicht gemacht. Ich weiß auch nicht, aber mir kommt immer vor, dass ich das nicht bin. Obwohl, wenn ich so meine Kurberichte lese, die Einschränkungen und so. Da kann einen schon übel werden. Die nehme ich im alltäglichen Gebrauch vor lauter Gewohntheit, gar nicht so war. Man macht es meistens dann irgendwie anders, was natürlich auch von der Haltung und so wieder nicht gut ist. Das höre ich dann immer von meinem Physiotherapeuten, zu dem ich mind. 1x mal wöchentlich hingehe. Das schon seit drei Jahren. Mein Chef hat jetzt für ein Jahr eine Förderung für mich bekommen 25% vom Lohn und 50% der Lohnnebenkosten oder so. Ist eine Menge Geld. Jetzt läuft diese Förderung aus. Und nun will er gerne, dass ich den Behindertenausweis ansuche. Wie läuft das genau. Das Formular habe ich ja schon zu Hause. Ab wann ist es gut, den anzusuchen? Ab wie viel % ist es für den Arbeitsgeber sinnvoll? Nicht das ich den jetzt ansuche und dadurch nur Nachteile habe. Könnt ihr mich vielleicht ein wenig darüber informieren und aufklären. Auf was soll man achten? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Über jede kleine Information wäre ich euch sehr dankbar |
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| | #2 |
| Aktiver Teilnehmer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Hallo Sun! Leider kann ich dir nicht sagen, ab welchem Grad der Behinderung (GdB [zwischen 20 und 100 Punkte]) dein Arbeitgeber Vorteile hat. In Deutschland ist es wichtig zu wissen, dass man in Deutschland als Ausweisbesitzer erst ab 50 Punkten einen Schwerbehindertenausweis bekommt, davor ist es "nur" ein Behindertenausweis. Die meisten Vergünstiungen und Vorteile hast du erst ab 50 Pkt., also dem Schwerbehindertenausweis in Deutschland. Das könnte ich mir Vorstellen, ist ist Österreich ähnlich. Die Versorgungsämter sind hier allerdings um dem Staat Geld zu sparen auch dazu angehalten, möglichst unter 50 Pkt. zu bleiben... Und auch wenn dir der ausweis jetzt sehr große Vorteile bringen könnte, musst du halt auch dran denken, dass du evtl. mal einen neuen Arbeitsplatz antreten musst und da ist er vielleicht ein Nachteil... Genauere Infos habe ich leider nicht für dich, aber eine Idee. Entweder versuche z.B. das Versorgungsamt in deiner Nähe anzuschreiben oder an Universitäten gibt es immer- sicher auch in Österreich- einen Schwerbehinderten-Beauftragten. Die sind zwar eigentlich für die Studis zuständig, aber vielleicht, wenn du eine liebe Mail schreibst, kann dir so einer ja auch weiter helfen. Viel Glück! Liebe Grüße Julia |
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| | #3 |
| Gast | @sun Dein zuständiges Versorungsamt bzw. Deine zuständige Behörde gibt Dir hierrüber gerne Auskunft. Wie aber immer so im Leben Antworten bekommst Du nur wenn Du frägst ! |
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| | #4 |
| Wohnt praktisch hier ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Hallo! Danke Leonessa, das ist eben mein Bedenken. Deshalb möchte ich mich so gut wie möglich vorher darüber informieren. Am besten aus Erfahrungen oder so, weißt du wie ich meine. @Obelix, danke! Aber das man bei Fragen, antworten bekommt, das war mir schon klar. Ich brauche aber einen der mir konkret und ehrlich sagt ob es für mich jetzt gut ist oder nicht. Das ist ja nicht was, was man wieder zur Seite legt. Wenn ich einen habe, muß ich den dann auch immer vorlegen. Ich muß und nicht nur ich kann. Deshalb haddere ich mit mir jetzt scho fast drei Jahre so hin und her. Eigentlich seit der ersten Kur in Bad Gaste FEb. 2004. Und seit letztes Jahr ganz extrem, das die Ärzte mich immer drauf ansprechen. BZW die in der Kur. Und beim nachfragen ob das für mich schon in Frage käme, also bei meinem Rheumadoc und Hausarzt, die meinten dann, ja unbedingt machen. Aber genau kennen sie dich eben auch nicht aus. Habe ja mit ihnen darüber gesprochen. Mein Hausarzt hat mir sogar damals die ganzen Diagnosen alle zusammen geschrieben, was ich drauf schreiben soll und so. Jetzt sind ja noch zwei dazu gekommen. Ach eine schwierige Entscheidung. |
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| | #5 |
| Physiotherapeutin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Mit dem Ausweis (mindestens 50 %) hast du Steuervorteile und genießt einen gewissen Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dir nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes kündigen, dadurch wird das Ganze stark erschwert. Falls du deine Arbeitsstelle doch verlieren solltest, hast du Anspruch auf berufliche Förderung durch das Arbeitsamt. Zu deinen vertraglichen Urlaubstagen kommen noch 5 zusätzliche dazu. Nach meinem Wissen bist du nicht verpflichtet, den Ausweis überall zu zeigen. |
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| | #6 |
| Wohnt praktisch hier ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Ich hab dir eine Pn mit link geschickt |
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| | #7 |
| Gast | @christiane Dies ist die Rechtslage in Deutschland, dei Regelungen in Österreich sind etwas anderst ! |
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| | #8 |
| Wohnt praktisch hier ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Hallo! @brava, danke! @christiane, ich glaub schon das man das in Österreich ab eine gewisse Prozentzahl machen muß. Hat wer von euch schon mal einen angesucht? Wie ist das dann, fehlt man dann in der Firma wieder oft, wegen Gutachtertermine und so. Aber das wäre ja dann wieder egal, denn mein Arbeitsgeber will es ja |
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| | #9 |
| Wohnt praktisch hier ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Nein leider weiss ich das nicht |
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| | #10 |
| Wohnt praktisch hier ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Kann man den vielleicht auch ansuchen und wenn einem die Prozentzahl nicht passt, dann auch ablehnen? Oder muß man ihn dann nehmen? Oder, manche behaupten immer bei der Kur, das alleine die Diagnose Morbus Bechterew schon 40 oder 50% ist ohne Schweregrad. Weiß jetzt nicht mehr genau die Zahl 40 oder 50 war es. Stimmt das? Was ist dann mit den anderen Diagnose, werden die dann addiert oder wird nur das schlimmste genommen? Berücksichtigt werden die dann schon oder? |
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| | #11 |
| Aktiver Teilnehmer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Hallo, also ich habe einen Behindertenausweis, allerdings in Deutschland. Wie das in Österreich ist, kann man eventuell danach googlen?? In Deutschland ist es so, dass wenn der Grad der Behinderung einmal feststeht, man den bestimmt nicht mehr abwählen kann, sondern erst wenn das Versorgungsamt der Meinung ist, dass der Grad der Behinderung nicht mehr zusteht, die den kürzen oder ganz wegnehmen. Sollte man nur 20 oder 30 % haben, kann man sich beim Arbeitsamt gleichstellen lassen und gibt dem AG das Schreiben mit der Gleichstellung, somit hat man einen erweiterten Kündigungsschutz. Sie Höhe der Steuererleichterung richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Man lässt diesen Freibetrag vom Finanzamt in die Steuerkarte eintragen und hat somit eine geringere Steuerbelastung, oder aber man macht dies beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend. Ab einem Grad von 50 bekommt man vom AG Zusatzurlaub, die Höhe richtet sich nach der Tage-Woche in der man arbeitet. 5 Tage-Woche ergeben 5 Tage Zusatzurlaub. Zusatzurlaub teilt das rechtliche Schicksal mit dem Erholungsurlaub und verfällt genauso wie der Erholungsurlaub, wird er nicht rechtzeitig genommen. Nachteile durch meinen Schwerbehindertenausweis hatte ich noch keine. Wie hoch der Grad der Behinderung ausfällt bestimmt das Versorgungsamt. Es gibt extra einen Katalog mit verschiedenen Krankheiten und schwere der Krankheiten nach dem sich das Versorgungsamt richtet. Wenn man mehrere Erkrankungen hat und die unterschiedlich bewertet sind, kann man die verschiedene Grade der Behinderung nicht zusammenzählen. Beim Grad der Behinderung kommt es immer darauf an, wie sehr man in seiner gesamten Lebensqualität eingeschränkt ist. So ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Allerdings weis ich nur über die Bestimmungen in Deutschland bescheid. Lieber Gruß Maggie |
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| | #12 |
| Wohnt praktisch hier ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Hallo Maggie! Danke erstmal. Ab wann bekommt der Arbeitsgeber Unterstützung? Arbeitest du noch? Wenn ja, hast du in dieser Zeit mal einen Jobwechsel gemacht. Hattest du damit dann Probleme? |
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| | #13 | |||||||||||||||
| Aktiver Teilnehmer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
soviel ich weis, bekommt der Arbeitgeber hier in Deutschland nur Unterstützung, um einen Behindertengerechten Arbeitsplatz einzurichten. Ja ich arbeite noch, habe schon immer gearbeitet. Habe jedoch seit meiner Behinderung den Arbeitsplatz nicht gewechselt. Ich weis nicht, ob ein AG gerne einen Behinderten einstellt, denke eher nein, bzw. es kommt wohl auch auf die Behinderung drauf an. Wenn vorauszusehen ist, dass der Behinderte AN öfters krank sein wird, wohl eher nicht. Die ersten 6 Wochen der Erkrankung muss ja der AG den vollen Lohn weiterzahlen, vorausgesetzt es handelt sich um eine Ersterkrankung und um keine Folgeerkrankung. Lieber Gruß Maggie | |||||||||||||||
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| | #14 |
| Fühlt sich wohl hier ![]() ![]() ![]() ![]() | na ja..... bin ja schon seit 98 "frühberentet" und mglw. hat sich da gesetzmssig was geändert? HABE SELBST leider trotz heftiger bemühungen keinerlei unterstützungenb im a-umfeld bekommen....sollte wohl mit meiner zunehmenden chron. krankheit (ms mit prim. prog. verlauf) "verschwuinden"! aaaber...in einer andere niedrl. der fa. hatten wir einen voll querschnittsgelähmten konstrukteur eingestellt....dieser hatte auch sein zusatzstudium finanziert bekommen und die fa. hat für ihn (bei neiewinstellung-ersteinstellung von schwerbeh. war das so) immerhin 1 jahr lang 80%lohnkostenzuschuss bekommen und auch zuschüsse für nen neuen aufzug, den einger. a-platz usw.... Günni |
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| | #15 |
| Wohnt praktisch hier ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Hallo! Von denen wo mein Arbeitsgeber jetzte in Jahr, also es geht noch bis Sept. einen Zuschuss bekam, war es auch so. 25 % der Lohnkosten und 50% der Lohnnebenkosten. Ist im Endeffekt garnicht wenig Geld. Wenn man den Nettolohn für 14 Monate hernimmt, sind das 50% davon. Querschnittsgelähm. kann ich mir noch eher vorstellen. Die sind zwar auch ziemlich bestrafft, nichts gegen die Person. Aber da kommt wohl eher kein zusätzlicher Ausfall dazu. Was bei einer Erkrankung ja anders "sein" kann. Wobei ich sicher eine bin, die nur im Krankenstand bin, wenn garnichts mehr geht und ich im KH anzutreffen bin. Aber es kommt vor. Was bei mir noch der Fall ist. Man hatte mir geraten, also die Ärzte, das ich unbedingt schauen soll, das ich jedes Jahr für vier Wochen zur Kur kann. Das wäre ganz wichtig. Deshalb überlege ich hin und her. Auf der einen Seite denke ich mir, das ich es mir dadurch sicher nicht leichter mache hier auf dem Land. In der Stadt ist das vielleicht ein wenig anders. Hier bei uns sind nicht so viele Firmen, die eine bestimmte Größe haben, das sie einen Behinderten einstellen müssen. Ich glaub hier ist das ab 100 Leute oder? Und wenn 150 Leute dann auf einen Job wie "Büro" warten. Auf der anderen Seite, habe ich einen sicheren Job. Das heißt ich kann den sicher immer haben, ausser es würde die Firma mal nicht mehr geben. Schließlich wollte der Arbeitsgeber ja micht haben. Und dann muß ich auch bedenken, wenn ich woanders anfangen sollte, das ich es sicher auch sagen muß, dass ich einmal im Jahr zur Kur muß. Ist es dann leichter mit Ausweis oder ohne? Ich weiß es nicht, deshalb möchte ich vorher unbedingt alles erfahren, bevor ich das angehe. |
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