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Thema: Blinddarm und Schwangerschaft?

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In dieser Diskussion geht es um "Blinddarm und Schwangerschaft?" im "Gesundheit / Prävention" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Schaut öfter mal rein
    Geschlecht
    weiblich
    Wohnort
    Berlin
    Mitglied seit
    21.10.2016
    Beiträge
    55

    Standard Blinddarm und Schwangerschaft?

    Hallo,

    ich habe jetzt ab und an ( vielleicht 1x aller halbe Jahr ) ein leichtes Stechen in der unteren rechten Bauchseite.

    Ich war auch schon 2 mal bei Arzt, der dann diesen Drucktest gemacht hat, aber da kam immer nichts wirklich bei raus.
    Es hieß dann dass mein Blinddarm vielleicht einfach chronisch entzündlich ist, aber nie wirklich schlimm.

    Was passiert denn wenn ich jetzt vor habe ein Kind zu bekommen?

    Hat da Jemand Infos?

  2. #2
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    66 Jahre
    Mitglied seit
    28.07.2011
    Beiträge
    4.700
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Blinddarm und Schwangerschaft?

    Hallo Kultig!
    Das solltest Du mit dem beh.Arzt und Gyn besprechen, notfalls könnte man den Blinddarm lapraskopisch entfernen, wenn die beh. Ärzte da Handlungsbedarf sehen.
    Liebe Grüße
    Josie

  3. #3
    Assistenzarzt für Anästhesiologie, Schmerzmedizin, operative Intensivmedizin
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    35 Jahre
    Mitglied seit
    20.11.2016
    Beiträge
    87
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Blinddarm und Schwangerschaft?

    Zu einem großen Problem wird eine Blinddarmentzündung während einer Schwangerschaft nicht. Auch der damit verbundene Eingriff zur Entfernung ist jetzt kein besonders großes, sondern ein überschaubares Risiko. Das Risiko wäre um vieles höher, wenn es zu einer Perforation ("Platzen") kommen würde.

    Die Entscheidung einer prophylaktischen Entfernung sollte man immer im Zusammenhang mit Beschwerden und Befund treffen. Grundsätzlich sollte man trotzdem sagen, dass ein operativer Eingriff nur dann erfolgen sollte, wenn es auch tatsächlich medizinisch begründet ist.

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