1.) Ich wurde letztes Jahr einer Athroskopie am linken Knie unterzogen, dann wieder gearbeitet und 3 Monate später einer Athroskopie am rechten Knie unterzogen (Ergebnisse und Eingriff wegen ähnlicher Ursache). Gilt dies als "dieselbe Krankheit" oder weil es sich um Eingriffe an verdienen Knien handelt um 2 Eingriff und die Dauer des Bezuges der 78 Wochen Frist beginnt mit dem 2. Knie.
2.) Beim ersten Knie erkrankte ich während einer Reha (hatte nichts mit meinen Knien zu tun) und wurde im Anschluss weiter wegen meines Knies Krankgeschrieben. Würde die Dauer des des Krankengeldbezuges ab der Reha gerechnet oder erst danach. Während der Reha habe ich Lohnfortzahlung erhalten.