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Thema: Lange Erkrankungen und Bürokratie

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In dieser Diskussion geht es um "Lange Erkrankungen und Bürokratie" im "Gesundheit / Prävention" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Purzel 1
    Gast

    Standard Lange Erkrankungen und Bürokratie

    Weiß jemand darüber bescheid, wie der Ablauf von Erkrankungen gehandhabt werden muß, deren Krankschreibungen über 18 Monate hinausgehen würden?
    Ich habe 2 sehr nette Arbeitskolleginnen, die beide aufgrund eines Unfalls schon seit Monaten arbeitsunfähig sind und im jetztigen Zustand ihre normale Arbeit auf absehbare Zeit nicht mehr leisten können. Wir telefonieren häufig miteinander. Die eine fiel vor 15 Monaten die Kellertreppe herunter, brach sich die Kniescheibe. Es folgten 3 Operationen, wovon eine einen Ileus nach sich zog. Das operierte Bein ist steif und kann kaum gebeugt werden. Die andere wurde vor einigen Jahren von einem Auto angefahren, und hatte sich nun die Metalle aus dem Fuß entfernen lassen. Dabei stellte man fest, daß das Gelenk nicht mehr voll belastbar sein wird. Für beide läuft nun bald die Zeit ab in der man noch krank geschrieben sein kann. Wenn man sich das so anhört, dann bekommt man Respekt vor solchen Situationen. Die werden wohl einen Rentenantrag stellen müssen. Beide haben Angst, daß sie die Rente erhalten werden, die ihnen auf den Scheinen die man vom Versorgungsamt regelmäßig zugesandt bekommt für den Zeitraum bis 2009 zugesprochen wird, denn natürlich hätten die noch einige Jahre vor sich zu arbeiten. In dem Beruf jedoch wird das nicht mehr möglich sein und mit 52 bzw 57 Jahren sieht der Arbeitsmarkt nicht rosig aus. Nun bin ich aber auch vollkommen überfragt, wie eine solche Situation gehandhabt wird.
    Was hat man als Arbeitnehmer in so einer Situation zu erwarten? Wird man dann plötzlich zum Sozialfall? Wenn man sich darüber Gedanken macht, dann gruselt es einem und man fragt sich, ob man sich privat noch weiter absichern muß, als mit der Zusatzversorgung und der freiwilligen Riesterrente.
    Allerliebste Grüße Purzel

  2. #2
    Ärztin (Innere Medizin / Kardiologie)
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    43 Jahre
    Mitglied seit
    24.12.2007
    Beiträge
    1.182
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Lange Erkrankungen und Bürokratie

    Die beiden würden ja am ehesten noch eine sog. Erwerbsminderungsrente beantragen, da sie nicht mehr voll arbeiten können (nach eigenem Ermessen). Es wäre auch zu prüfen, inwiefern eine Berufsunfähigkeit vorliegt - vielleicht haben die beiden ja entsprechende Versicherungen.
    Ich bin mir nicht sicher, wie es ablaufen wird, aber ich würde denken folgendermassen:
    wenn die beiden in ihrem aktuellen Beruf aufgrund von bleibenden Schäden nicht arbeiten können, aber die Wundheilung zunächst abgeschlossen ist bzw. nicht mehr erreicht werden kann muss man in Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit entscheiden, welche Jobs noch in Frage kommen und ggf. Umschulung anstreben. Falls eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird, geht das über dasSozialgericht, und ggf. werden dafür ärztliche Gutachten eingefordert, die zur Arbeitsfähigkeit (egal in welchem Job) Stellung nehmen.

  3. #3
    Purzel 1
    Gast

    Standard AW: Lange Erkrankungen und Bürokratie

    In dem Alter würde das sicherlich bedeuten, daß man ohne zusätzliche Absicherung Harz 4 Empfänger werden könnte, denn wer stellt einen Arbeitnehmer in diesem Alter ein? Mit 57 Jahren umschulen bedeutet, daß man bis alle Formalitäten zusammen sind, gut 60 Jahre alt ist. Der Gedanke ist zum Gruseln. -Hoffentlich falle ich nie die Kellertreppe herunter. liebe Grüße Purzel

  4. #4
    Mag Menschen Avatar von katzograph
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    75 Jahre
    Wohnort
    Lübeck
    Mitglied seit
    20.02.2008
    Beiträge
    680

    Standard AW: Lange Erkrankungen und Bürokratie

    Hallo Purzel,

    es wäre erst einmal festzustellen, ob die beiden aufgrund der Beschwerden einen Behindertenausweis beantragen können. Arzt fragen. Der Antrag sollte dann so schnell, wie möglich gestellt werden, der gilt immer erst ab Antragstellung. Als Behinderter ab 50 % Behinderung stehen für die Wiedereingliederung ins Berufsleben
    ganz andere Fördermittel zur Verfügung. Auch wenn in dem Alter ein beruflicher Neuanfang nur sehr schwer vorstellbar ist, so gibt es wärend der Umschulungsmaßname mehr Geld, als eine so frühe Rente ausmachen würde. Jedes Jahr später die Rente angefangen gibt eine höhere Rente. Wärend einer Umschulung zahlt der Maßnahmeträger in die Rentenversicherung ein. Nicht so viel, als würde man arbeiten, aber immerhin. Das sollte man mitnehmen. Ist auch nicht unmoralisch, sondern Gesetz. Wenn ich das wäre, würde ich wie folgt vorgehen : Erst einmal ausgiebig Reha, dann versuchen, ob arbeitslos melden bei der Arbeitsagentur noch geht. Wenn nicht, Umschulung beantragen. Danach als arbeitssuchend bei der Agentur vorsprechen. Ab 60 gelten dann wieder andere Bestimmungen, Mit einem Schwerbehindertenausweis kann man ab 60 mit weniger Abzügen in die vorgezogene Altersrente gehen und mit 63 darf man dann, immer noch mit Schwerbehindertenausweis, unbegrenzt dazuverdienen. Man erreicht allerdings nie mehr das Rentenniveau, das man hätte, als wenn man bis 65 (67) arbeiten würde. Auch unsere soziale Absicherung hat ihre Grenzen und abgesehen von den körperlichen Einschränkungen folgen auf schwere und lange Krankheiten immer ein sozialer Abstieg. Es sei denn, man hätte privat vorgesorgt. Die Riesterrente, so schön sie sein mag, würde hier nicht viel nützen. Eher eine private Unfallversicherung mit Rentenklausel oder eine Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit (Berufsunfähigkeit). Weil die nicht nach der Anzahl der Jahre der Einzahlung zahlen, sondern gleich voll nach Eingang des ersten Beitrages.
    Auf jeden Fall sollten die beiden zu einem freiberuflichen Rentenberater gehen. Der wird sie besser beraten, als einer von der Rentenversicherung.

    Gruß
    katzograph
    Das Gegenteil einer großen Wahrheit ist eine andere Wahrheit.

    Niels Bohr

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