AW: Medikamente über das Internet bestellen?
@ulrike
Zitat:
bezüglich Diclofenac und Tramadol besteht Verschreibungspflicht. Es handelt sich nicht um freiverkäufliche Arzneimittel.
Und genau deshalb hat auch keiner hier Tramal oder Diclofenac empfohlen, das ist nämlich gegen unsere Regeln.
Und wenn unsere User. wie z.B. Muschel, den Gang ins Krankenhaus empfehlen, finde ich das wesentlich seriöser. Und nur das hat Muschel gemacht, wie du übrigens auch.
@mersin
Ich würde ihm keine Medikamente geben, die dir mal verschrieben worden. Bitte wendet euch an einen Arzt oder an eine Apotheke. Wir dürfen hier keine Ferndiagnosen stellen und das aus gutem Grund. Und ich schließe mich an. Rezepte auf "Fernvermutung" sind unseriös!!
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Er hat die Bestellung storniert, war kein Problem. Am Samstag wurde er allerdings von einem Arzt in Kassel angerufen, der mit ihm Stück für Stück seine Beschwerden durchgegangen ist. War ein Orthopäde. Er sagt, hauptsächlich würden die Medikamente von Privatpatienten gekauft werden. Die Preise seien deutlich geringer als die in der Apotheke und daran seien auch die Privatpatienten gehalten, möglichst günstig zu kaufen. So ganz unseriös fand ich es dann doch nicht. Nun war er heute beim anderen Arzt und siehe da, er bekommt Tramadol verschrieben. Er kann 3 x max 500 mg nehmen, finde ich sehr viel!!!
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Zitat:
von
mersin2 Am Samstag wurde er allerdings von einem Arzt in Kassel angerufen, der mit ihm Stück für Stück seine Beschwerden durchgegangen ist. War ein Orthopäde.
Wie kam es zu diesen Anruf? Durch die Stornierung? Ganz ehrlich, ich finde auch das sehr unseriös. Wer bestätigt denn, dass er wirklich Arzt ist?
Niemals würde ich das glauben, wenn man mich anruft.
Es gibt zahlreiche Internetapotheken. Dort schickt man das Rezept seines Arztes hin, den man gegenüber saß und den man kennt. Dann bekommt man das Medikament auch billiger zugeschickt. Das ist so bei Apotheken aus dem Internet.
Schlecht ist es sicher nicht, aber man erhält leider keine Beratung zur Einnahme, was in realen Apotheken möglich ist.
Ich kaufe hin und wieder in Online-Apotheken ein, aber nur Dinge, die ich kenne und die man gefahrlos dort erwerben kann.
Medikamente auf Rezept hole ich aus der Apotheke im Ort.
Gut ist, dass er jetzt beim Arzt war und etwas anderes gegen die Schmerzen bekommt.
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Hallo mersin,
das Ziel einer Behandlung mit Schmerzmitteln ist möglichst Schmerzfreiheit bezw. Schmerzverminderung herzustellen. "Gesund" ist kein Schmerzmittel. Die dazu erforderliche Risiko-Nutzenabwägung sollte daher besser ein Arzt vornehmen. Dies ist jetzt geschehen, und insofern läuft alles in richtigen Bahnen.
Angesprochen wurde aber auch ein Problem, dem ich auch schon häufiger gegenüber gestanden habe: Gesundheitliche Probleme außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten. Ich habe in dieser Situation dann häufiger zunächst per Telefon mit einem diensthabenden Arzt abgeklärt was zu tun ist. Dies mal mit dem Ergebnis, dass eine Vorstellung zu erfolgen hat, oder auch dass Abwarten noch "erlaubt" ist.
In dem von Dir geschilderten Fall ging es nicht um die Erstellung einer Diagnose. Die stand ja fest (Bandscheibenvorfall). Da dein Schwager Diclo nicht gut vertragen hat und die Schmerzlinderung auch nicht genügend war, bin ich schon der Meinung, dass ein Wechsel zu einem anderen Schmerzmittel, nach Abfrage persönlicher Risiken, durchaus auch fernmündlich, durch einen Arzt erfolgen kann.
Ich gehe auch davon aus, dass es tatsächlich ein Arzt ist, der mit der Apotheke zusammenarbeitet, da sich sonst der Apotheker strafbar machen würde.
Liebe Grüße Ulrike
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Der "Arzt", wenn er denn einer war, hat gegen das Fernbehandlungsverbot verstoßen und damit seine Approbation riskiert.
Zitat:
„(3) Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Computerkommunikationsnetze durchführen.“
Nur die ausschließliche Fernbehandlung ist unzulässig Fernbehandlung ist also z.B. nicht zu beanstanden, wenn
- Arzt sich selbst vom Zustand des Patienten in einer vorangegangenen Untersuchung überzeugt hat und in der konkreten Situation die Fortsetzung der Behandlung aus der Ferne verantworten kann
- er arbeitsteilig auf die Befunde oder Vorbehandlung anderer Kollegen vertrauen darf
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Ich weiß jetzt nicht so genau wie auslegungsintensiv "ausschließlich" und "Vorbehandlung durch andere Kollegen" ist, aber an z.B. Wochenenden habe ich immer bei Unsicherheiten die Gesundheit meiner Kinder betreffend, im nächstgelegenem Krankenhaus mit Kinderstation angerufen und einem Kinderarzt das Problem geschildert. Dieser hat mir dann gesagt, ob wir kommen müssen oder nicht.
Aber auch in einem anderen Fall (60 km entfernte Klinik) hat ein fremder Internist, nach Schilderung der Problemlage, telefonisch entschieden, dass noch beobachtet werden kann.
Haben die alle gegen das Fernbehandlungsverbot verstoßen?
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Ich denke mal nicht, denn sie haben keine Diagnosen erstellt, keine Behandlungen ange-/verordnet, keine Medikamente verschrieben.
Und ich denke mal, wenn sie nur den geringsten Verdacht hätten, dass es etwas Schwerwiegendes ist, hätten sie dich hinbestellt.
Also so interpretier ich das, aber dazu können andere User sicherlich mehr sagen:D
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Zitat:
von
lucy230279 Ich denke mal nicht, denn sie haben keine Diagnosen erstellt, keine Behandlungen ange-/verordnet, keine Medikamente verschrieben.
Und ich denke mal, wenn sie nur den geringsten Verdacht hätten, dass es etwas Schwerwiegendes ist, hätten sie dich hinbestellt.
Also so interpretier ich das, aber dazu können andere User sicherlich mehr sagen:D
So ist das auch, jedenfalls kenne ich das so.
Wegen einer banalen Erkältung mit wenig bis gar keinem Fieber z.B. kann man schon abwägen, ob 50 km in die nächste Klinik unbedingt gefahren werden müssen oder ob man warten kann, bis am Montag der Hausarzt wieder da ist. Kommt aber IMMER auf das Alter des Patienten und vor allem auf die Begleitumstände an.
In der Regel ist es aber schlichtweg nicht erlaubt (siehe auch Zitat Starbug), daß einen ein fremder Arzt anruft und irgendwas verschreiben will.
Ich persönlich finde die Aussage mit den Privatpatienten schon mehr als zweifelhaft. Aber nun gut, es ist ja GsD anders gelaufen und der Schwager hat nun von einem Arzt, der ihn persönlich gesehen hat, ein Rp. bekommen.
Grüße, Andrea
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Hallo,
ich glaube, liebe Ulrike 2000, du hast hier etwas entscheidendes überlesen. Ein fremder Arzt aus Kassel rief einfach so bei dem Patienten an und nicht andersrum!
Wenn der Patient einen Arzt anruft, dann weiß er auch, dass da tatsächlich ein Arzt am anderen Ende sitzt.
Was aber hier in diesem Fall nicht sicher ist und ich behaupte einfach, dass meine Vermutung stimmt, denn er rief einfach so nach der Stornierung an. Wer macht sowas? Und die Aussage, dass dort eher Privatpatienten bestellen, finde ich äußerst fragwürdig!
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Hallo,
ich hatte das so verstanden, dass der Schwager den Fragebogen bereits ausgefüllt hatte. Das heißt die Kontaktaufnahme ist durch den Schwager erfolgt. Die Bewertung (gegebenenfalls Rezept) hat dann ein Arzt vorgenommen.
Ob der Anruf des Orthopäden dann eher im Rahmen der Fürsorge geschehen ist, oder aus Kundengewinnungsgründen, weiß ich natürlich auch nicht.