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Thema: Praxisgebühr doppelt bezahlt - Zurückfordern möglich?

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In dieser Diskussion geht es um "Praxisgebühr doppelt bezahlt - Zurückfordern möglich?" im "Gesundheit / Prävention" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    35 Jahre
    Mitglied seit
    09.09.2008
    Beiträge
    8

    Frage Praxisgebühr doppelt bezahlt - Zurückfordern möglich?

    Erstmal sorry, ich weiß absolut nicht in welche Ecke ich damit soll, deshalb frage ich hier.

    Ich musste kurzfristig zum Hausarzt und hatte keine Überweisung von meinem Gynäkologen dabei, wo ich im letzten Quartal bereits die 10 Euro Praxisgebühr bezahlt habe. Der Hausarzt meinte ohne Überweisung und wegen dem nahen Quartalsende müsse ich leider zahlen. Ich habe nun also für das letzte Quartal 2009 10 Euro zu viel Bezahlt.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen? Bei der Krankenkasse müsste doch leicht ersichtlich sein, dass ich mehr gezahlt habe als nötig

    Grüße
    Marsabit

  2. #2
    Rettungsassistent Avatar von Patientenschubser
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    56 Jahre
    Wohnort
    Dahoim
    Mitglied seit
    22.05.2006
    Beiträge
    3.434
    Blog-Einträge
    16
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Praxisgebühr doppelt bezahlt - Zurückfordern möglich?

    Bei vielen Ärzten kann man eine Überweisung nachreichen und erhält dann sein Geld zurück.
    Ansonsten bleibst du auf den 10 €uro sitzten.

    Für eine Überweisung ist aber (eigentlich) immer Zeit.


    __________________________________________________ _____
    "Was soll das heißen, ich hätte KEINE Gefühle?
    Ich bin immerhin schmerzempfindlich!"





  3. #3
    Arzthelferin Avatar von Muschel
    Name
    Andrea
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    51 Jahre
    Mitglied seit
    08.08.2008
    Beiträge
    526
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Praxisgebühr doppelt bezahlt - Zurückfordern möglich?

    Zitat von Patientenschubser Beitrag anzeigen
    Bei vielen Ärzten kann man eine Überweisung nachreichen und erhält dann sein Geld zurück.
    Ansonsten bleibst du auf den 10 €uro sitzten.

    Für eine Überweisung ist aber (eigentlich) immer Zeit.
    Nachreichen kann man, aber nur im gleichen Quartal. Wenn der Schein abgerechnet ist, kannst Du keine Änderungen mehr vornehmen und somit auch keine Überweisung mehr annehmen.

    Ein Quartal hat 3 Monate, es sollte einem möglich sein, sich in dieser Zeit eine Überweisung zu besorgen, telefonisch bestellen und zur Not per Post nach Hause schicken lassen. Wenn man das nicht jedes Mal macht, dürften die Mädels da kein Problem mit haben.

    Insofern wirst Du die 10 Euro aus dem Quartal 4/09 nicht mehr wiederbekommen.

    Gruß, Andrea

  4. #4
    Ganz neu hier
    Name
    Michael
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    59 Jahre
    Wohnort
    Hannover
    Mitglied seit
    01.08.2009
    Beiträge
    5

    Standard AW: Praxisgebühr doppelt bezahlt - Zurückfordern möglich?

    Zitat von marsabit Beitrag anzeigen
    Erstmal sorry, ich weiß absolut nicht in welche Ecke ich damit soll, deshalb frage ich hier.

    Ich musste kurzfristig zum Hausarzt und hatte keine Überweisung von meinem Gynäkologen dabei, wo ich im letzten Quartal bereits die 10 Euro Praxisgebühr bezahlt habe. Der Hausarzt meinte ohne Überweisung und wegen dem nahen Quartalsende müsse ich leider zahlen. Ich habe nun also für das letzte Quartal 2009 10 Euro zu viel Bezahlt.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen? Bei der Krankenkasse müsste doch leicht ersichtlich sein, dass ich mehr gezahlt habe als nötig

    Grüße
    Marsabit
    Wir haben ja jetzt ein neues Jahr. Vielleicht solltest du dir angewöhnen alle Quittungen aufzuheben, und bei der Krankenkasse nachfragen wieviel du überhaupt in einem Jahr an Zuzahlungen zu leisten hast. Das ist abhängig von deinem Verdienst, eventuell hast du eine chronische Krankheit dann halbiert sich dieser Betrag. Wenn du dann genug Quittungen hast beantragst du bei der Krankenkasse eine Befreiung und brauchst den Rest des Jahres nichts mehr dazu bezahlen. Auch die Quittungen von der Apotheke immer mit deinem Namen versehen lassen und einreichen.
    Schöne Grüße und vielleicht hilft es dir,
    Michael

  5. #5
    Arzt (Chirurgie & Orthopädie) Avatar von Dominik-Alex
    Name
    Dr. med. Dominik-Alexander
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    10.01.2010
    Beiträge
    9
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Praxisgebühr doppelt bezahlt - Zurückfordern möglich?

    Du kannst wie die Vorredner beschrieben haben, lediglich die Krankenkasse anfragen, auf Rückerstattung deiner doppelten Praxisgebührenzahlung.
    Von deiner zuständigen Praxis kannst du außerhalb des laufenden Quartals keine Forderungen mehr stellen.

    Gruß
    Dominik-Alex

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