Zuzahlungen "Chronisch krank "
Ich bin chronisch krank und rechne die Zuzahlungen jährlich mit meiner KK ab. Jetzt hatte ich bei meinen Bruttop-Einnahmen bei Vermietung + Verpachtung NEGATIV-Einnahmen (insges. aber noch leichte PLUS-Einnahme ), die meine KK nicht berücksichtigen will. Ist das richtig ? --- Positive V+V- Einnahmen ja, aber etgative Einnahmen nicht ? Kann doch nicht sein, oder ?
Würde gerne kompetente Auskunft hören.
Viele Grüsse und schon mal DANKE
manni13 :s_thumbup:
AW: Zuzahlungen "Chronisch krank "
hi mannie,
kann dir leider (noch) nicht helfen, werd den antrag auf chronisch krank erst im februar stellen
AW: Zuzahlungen "Chronisch krank "
Zitat:
von
lucy230279 hi mannie,
kann dir leider (noch) nicht helfen, werd den antrag auf chronisch krank erst im februar stellen
Warum so spät?
Das ist doch alles Geld wert, je früher desto eher bekommst du mehr bezahlt, oder täusche ich mich da?
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@schubsi,
um als chronisch krank zu gelten, muss man, zumndestens laut meiner kk mindestens seit einem jahr in behandlung sein und das ist bei mir erst ab februar
AW: Zuzahlungen "Chronisch krank "
Als schwer chronisch krank gilt, wer mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist und der außerdem zu einer der folgenden Gruppen gehört:
- Mittel- und Schwerpflegebedürftige der Stufen zwei und drei
- Menschen mit einer Behinderung von mindestens 60 Prozent
- Kranke, die kontinuierlich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung sind (bzw. Patienten, die Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel benötigen), ohne die sich die Erkrankung verschlimmern oder die Lebensqualität der Betroffenen deutlich sinken würde
AW: Zuzahlungen "Chronisch krank "
moin sunflowers,
es geht hier nicht darum, wer chronisch krank ist, sondern um die Berechnung des Bruttoeinkommens, besonders hier um NEGATIVE - Einnahme aus V + V für die Abrechnung der 1% igen Zuzahlung mit der KK.
Vielleicht weiß hierüber ja noch jemand aus dem Forum etwas dazu.
Gruß
manni 13
AW: Zuzahlungen "Chronisch krank "
Zitat:
von
manni13 moin sunflowers,
es geht hier nicht darum, wer chronisch krank ist, sondern um die Berechnung des Bruttoeinkommens, besonders hier um NEGATIVE - Einnahme aus V + V für die Abrechnung der 1% igen Zuzahlung mit der KK.
Vielleicht weiß hierüber ja noch jemand aus dem Forum etwas dazu.
Gruß
manni 13
Sunflowers Antwort bezog sich auf die von Lucy!!!
AW: Zuzahlungen "Chronisch krank "
hallo manni,
also bei der KK zählt nur das, was du als tatsächliches brutto einnimmst. du kannst da nicht, wie beim finanzamt, negativeinkünfte gegenrechnen. du kannst lediglich pro kind einen freibetrag von 3.648 Euro und für den Ehepartner von 4.410 Euro geltend machen.
hoffe, dir damit geholfen zu haben.
lg oxihasi
AW: Zuzahlungen "Chronisch krank "
Halli hallo,
da mein männe ja nicht schlecht vrdient, muss ich inzwischen alles selbst zahlen obwohl ich selbst verscihert bin....
Total bescheuert...
AW: Zuzahlungen "Chronisch krank "
Hallo,
mittlerweile habe ich vom BMG kompetente Auskunft erhalten.
.......... es gilt das Bruttoprinzip. ....negative Einkünfte aus V + V können nicht mindernd berücksichtigt werden. ...
Was ich trotzdem nicht i.O. finde ! Ich habe doch nicht die volle Miete als Einkommen gehabt !
Viele Grüße
manni13