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Zuzahlungen "Chronisch krank "Dies ist eine Diskussion �ber "Zuzahlungen "Chronisch krank "" im "Gesundheit / Prävention" Forum, als Teil von Patientenfragen.netIch bin chronisch krank und rechne die Zuzahlungen jährlich mit meiner KK ab. Jetzt hatte ich bei meinen Bruttop-Einnahmen bei Vermietung + Verpachtung NEGATIV-Einnahmen (insges. ... |
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| | #1 (Permalink) |
| Ganz neu hier ![]() | Ich bin chronisch krank und rechne die Zuzahlungen jährlich mit meiner KK ab. Jetzt hatte ich bei meinen Bruttop-Einnahmen bei Vermietung + Verpachtung NEGATIV-Einnahmen (insges. aber noch leichte PLUS-Einnahme ), die meine KK nicht berücksichtigen will. Ist das richtig ? --- Positive V+V- Einnahmen ja, aber etgative Einnahmen nicht ? Kann doch nicht sein, oder ? Würde gerne kompetente Auskunft hören. Viele Grüsse und schon mal DANKE manni13 |
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| | #3 (Permalink) | |||||||||||||||
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Das ist doch alles Geld wert, je früher desto eher bekommst du mehr bezahlt, oder täusche ich mich da? | |||||||||||||||
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| | #5 (Permalink) |
| Fühlt sich wohl hier ![]() ![]() ![]() ![]() | Als schwer chronisch krank gilt, wer mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist und der außerdem zu einer der folgenden Gruppen gehört:
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| | #6 (Permalink) |
| Ganz neu hier ![]() | moin sunflowers, es geht hier nicht darum, wer chronisch krank ist, sondern um die Berechnung des Bruttoeinkommens, besonders hier um NEGATIVE - Einnahme aus V + V für die Abrechnung der 1% igen Zuzahlung mit der KK. Vielleicht weiß hierüber ja noch jemand aus dem Forum etwas dazu. Gruß manni 13 |
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| | #7 (Permalink) | |||||||||||||||
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Sunflowers Antwort bezog sich auf die von Lucy!!! | |||||||||||||||
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| | #8 (Permalink) |
| Ganz neu hier ![]() | hallo manni, also bei der KK zählt nur das, was du als tatsächliches brutto einnimmst. du kannst da nicht, wie beim finanzamt, negativeinkünfte gegenrechnen. du kannst lediglich pro kind einen freibetrag von 3.648 Euro und für den Ehepartner von 4.410 Euro geltend machen. hoffe, dir damit geholfen zu haben. lg oxihasi |
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| | #10 (Permalink) |
| Ganz neu hier ![]() | Hallo, mittlerweile habe ich vom BMG kompetente Auskunft erhalten. .......... es gilt das Bruttoprinzip. ....negative Einkünfte aus V + V können nicht mindernd berücksichtigt werden. ... Was ich trotzdem nicht i.O. finde ! Ich habe doch nicht die volle Miete als Einkommen gehabt ! Viele Grüße manni13 |
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