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Zuzahlungen "Chronisch krank "

Dies ist eine Diskussion �ber "Zuzahlungen "Chronisch krank "" im "Gesundheit / Prävention" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
Ich bin chronisch krank und rechne die Zuzahlungen jährlich mit meiner KK ab. Jetzt hatte ich bei meinen Bruttop-Einnahmen bei Vermietung + Verpachtung NEGATIV-Einnahmen (insges. ...


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Alt 22.10.2007, 12:32   #1 (Permalink)
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Standard Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 259 Tage alt

Ich bin chronisch krank und rechne die Zuzahlungen jährlich mit meiner KK ab. Jetzt hatte ich bei meinen Bruttop-Einnahmen bei Vermietung + Verpachtung NEGATIV-Einnahmen (insges. aber noch leichte PLUS-Einnahme ), die meine KK nicht berücksichtigen will. Ist das richtig ? --- Positive V+V- Einnahmen ja, aber etgative Einnahmen nicht ? Kann doch nicht sein, oder ?
Würde gerne kompetente Auskunft hören.
Viele Grüsse und schon mal DANKE

manni13
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Alt 22.10.2007, 21:39   #2 (Permalink)
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 259 Tage alt

hi mannie,

kann dir leider (noch) nicht helfen, werd den antrag auf chronisch krank erst im februar stellen
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Alt 23.10.2007, 07:24   #3 (Permalink)
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 258 Tage alt

Zitat: von lucy230279
hi mannie,

kann dir leider (noch) nicht helfen, werd den antrag auf chronisch krank erst im februar stellen
Warum so spät?
Das ist doch alles Geld wert, je früher desto eher bekommst du mehr bezahlt, oder täusche ich mich da?
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Alt 23.10.2007, 07:44   #4 (Permalink)
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 258 Tage alt

@schubsi,

um als chronisch krank zu gelten, muss man, zumndestens laut meiner kk mindestens seit einem jahr in behandlung sein und das ist bei mir erst ab februar
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Alt 23.10.2007, 19:29   #5 (Permalink)
Fühlt sich wohl hier
 
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 258 Tage alt

Als schwer chronisch krank gilt, wer mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist und der außerdem zu einer der folgenden Gruppen gehört:
  • Mittel- und Schwerpflegebedürftige der Stufen zwei und drei

  • Menschen mit einer Behinderung von mindestens 60 Prozent

  • Kranke, die kontinuierlich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung sind (bzw. Patienten, die Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel benötigen), ohne die sich die Erkrankung verschlimmern oder die Lebensqualität der Betroffenen deutlich sinken würde
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Alt 24.10.2007, 17:24   #6 (Permalink)
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 257 Tage alt

moin sunflowers,
es geht hier nicht darum, wer chronisch krank ist, sondern um die Berechnung des Bruttoeinkommens, besonders hier um NEGATIVE - Einnahme aus V + V für die Abrechnung der 1% igen Zuzahlung mit der KK.
Vielleicht weiß hierüber ja noch jemand aus dem Forum etwas dazu.
Gruß
manni 13
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Alt 24.10.2007, 17:30   #7 (Permalink)
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 257 Tage alt

Zitat: von manni13
moin sunflowers,
es geht hier nicht darum, wer chronisch krank ist, sondern um die Berechnung des Bruttoeinkommens, besonders hier um NEGATIVE - Einnahme aus V + V für die Abrechnung der 1% igen Zuzahlung mit der KK.
Vielleicht weiß hierüber ja noch jemand aus dem Forum etwas dazu.
Gruß
manni 13

Sunflowers Antwort bezog sich auf die von Lucy!!!
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Alt 26.10.2007, 17:42   #8 (Permalink)
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 255 Tage alt

hallo manni,
also bei der KK zählt nur das, was du als tatsächliches brutto einnimmst. du kannst da nicht, wie beim finanzamt, negativeinkünfte gegenrechnen. du kannst lediglich pro kind einen freibetrag von 3.648 Euro und für den Ehepartner von 4.410 Euro geltend machen.
hoffe, dir damit geholfen zu haben.

lg oxihasi
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Alt 02.11.2007, 13:52   #9 (Permalink)
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 248 Tage alt

Halli hallo,
da mein männe ja nicht schlecht vrdient, muss ich inzwischen alles selbst zahlen obwohl ich selbst verscihert bin....
Total bescheuert...
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Alt 03.11.2007, 10:03   #10 (Permalink)
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Standard AW: Zuzahlungen "Chronisch krank " - Dieser Beitrag ist 247 Tage alt

Hallo,
mittlerweile habe ich vom BMG kompetente Auskunft erhalten.
.......... es gilt das Bruttoprinzip. ....negative Einkünfte aus V + V können nicht mindernd berücksichtigt werden. ...
Was ich trotzdem nicht i.O. finde ! Ich habe doch nicht die volle Miete als Einkommen gehabt !
Viele Grüße

manni13
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