AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 343 Tage alt Hallo Silvia,
wenn dein jetziger Mann deinen Sohn adoptiert hat oder die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat, dann erst bekommst du kein Unterhalt gezahlt. Wurde beides nicht durchgeführt, dann würde deinem Sohn Unterhalt zustehen. Wenn sein Vater nicht zahlt, tritt das Jugendamt ein und streckt das Geld vor.
Ausserdem erhältst du Kindergeld von der Kindergeldkasse.
An alle anderen:
Silvia erhält bereits Pflegeld und möchte noch zusätzlich zum Pflegegeld Unterstützung beantragen.
Steht hier: meine frage da ich pflegegeld für mein sohn bekomme möchte ich fragen ob mein sohn vieleicht sozialhilfe bekommen kann ? LG
Sandra |