AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 391 Tage alt
Hallo Silvia,
Du musst Dich doch nicht entschuldigen, so etwas kann doch mal vorkommen:-)
Also das mit dem Kindesunterhalt verstehe ich nicht, denn der Kindsvater muss auf jeden Fall Kindesunterhalt zahlen und zwar so lang, bis das Kind sich selber versorgen kann, bzw. bis Ende der Ausbildung. Wie das bei einem behinderten Kind ausschaut, das weiß ich nicht, aber ich denke mal, dass der Kindsvater in so nem Falle noch länger bezahlen muss.
Das Jugendamt hat Dich da falsch informiert.
Oder hat da jemand etwas falsch verstanden, denn wenn die Frage um Ehegattenunterhalt gegangen ist, dann hat das Jugendamt recht.
Ehegattenunterhalt geht nur solange bis man bzw. Frau einen neuen Partner hat.
Das Jugendamt muss bis zum 12 Lj des Kindes einen Unterhaltsvorschuss bezahlen, das es sich dann beim Kindvater wieder holt und es ist leider weniger, als der Unterhalt der nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen wäre.
Ob der Vater Deines Kindes Kontakt zu ihm haben möchte oder nicht ist in dem Fall egal, normalerweise muss er Kindesunterhalt zahlen und wenn er nicht möchte, dann muss es eben eingeklagt werden.
Solltest Du kein Geld für eine Klage haben, dann geh zu einem Anwalt und versuch das mit nem Prozesskostenvorschuss.
Sozialhilfe wirste streichen können.
Glaube kaum, dass Du so etwas bekommst, denn Du bist ja verheiratet, da spielt es auch keine Rolle, ob Dein Mann noch für 3 Kinder Unterhalt bezahlen muss.
Es könnte aber sein, dass ihr Wohngeld bekommt, da musst Du aber bei der zuständigen Stelle, ich glaube Bürgeramt, nachfragen.
Und solltest Du in Deutschland wohnen, weiß ich auf jeden Fall, dass Deinem Sohn Kindesunterhalt vom Vater zusteht.
Hole Dir einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht, geh damit zu nem Anwalt und lasse Dich erst einmal beraten, danach beantragst Du Prozesskostenhilfe und verklagst den Kindsvater auf Unterhalt.
Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen:-)
Lieber Gruß Maggie
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