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finanzielle untestützung

In dieser Diskussion geht es um "finanzielle untestützung" im "Der kleine Patient" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
Zitat: von Frosch @ Mandalaya, stimme Dir voll und ganz zu, die beiden letzten Beiträge der Moderatoren finde ich auch unmöglich! Nun mach mal halblang. ...


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Alt 12.08.2007, 15:10   #16
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Cool AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 479 Tage alt

Zitat: von Frosch
@ Mandalaya,

stimme Dir voll und ganz zu, die beiden letzten Beiträge der Moderatoren finde ich auch unmöglich!
Nun mach mal halblang. Da schreibt einer etwas, was man nur durch Mutmaßungen versteht, man fragt amüsiert nach und bekommt hier ein empörtes Echo. Statt einer Antwort!

logiker

btw: ich bin Bereichsmoderator und habe hier genau die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere User
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Alt 12.08.2007, 15:24   #17
Frosch
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Standard AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 479 Tage alt

Zitat: von urologiker
btw: ich bin Bereichsmoderator und habe hier genau die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere User
Das sieht man so direkt aber nicht, da unter Deinem Nickname einfach nur Moderator steht.

Tschuldigung, war off topic.

Zum Thema: Ich würde mich an das Sozialamt wenden oder an das Jugendamt, es gibt bestimmt Mittel und Wege, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bekommen, evtl. auch durch Vorlage von ärztlichen Attessten oder Arztbriefen. Nicht jeder, der Gelder bewilligt, hat auch Ahnung von der Materie Körperbehinderung.
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Alt 12.08.2007, 21:40   #18
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Standard AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 479 Tage alt

Hi Sandra,

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt gibt es nur bis zum 12 Lj des Kindes.

LG Maggie
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Alt 13.08.2007, 08:01   #19
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Standard AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 478 Tage alt

hallo an alle die mir geschrieben habe
möchte mich kurz entschuldigen dafür das ich mich nicht so gut
verständigt habe beim schreiben .
kurz gesagt :
ich bekomme nur pflegegeld für meinen 15 jährigen sohn und kein untehalt
vom vater der unterhalt ging nur zu 6 lebensjahr von meinen sohn da hat das jugendamt dafür bezahlt .
der vater meines kindes möchte absulut keinen konntakt zu ihm haben .
und mein jetziger mann hat ihn nicht adoptiert.
meine frage an euch kann ich vieleicht sozialhilfe für ihn beantragen da mein sohn noch dabei diabetiker ist und extra essen braucht.und das pflegegeld dafür zu wenig ist .bin hausfrau und mutter habe kein eigenes einkommen mein mann arbeitet und muss an seine 3 kinder 800 € unterhalt bezahlen und dann die wohnung und die fixkosten .wir haben gerade nur das kindergeld von was wir leben .
und das jugendamt hat gesagt zu mir ich bekomme kein unterhalt für meine kinder weil ich verheiratet bin
Lg silvia
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Alt 13.08.2007, 21:49   #20
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Standard AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 478 Tage alt

Hallo Silvia,

Du musst Dich doch nicht entschuldigen, so etwas kann doch mal vorkommen:-)

Also das mit dem Kindesunterhalt verstehe ich nicht, denn der Kindsvater muss auf jeden Fall Kindesunterhalt zahlen und zwar so lang, bis das Kind sich selber versorgen kann, bzw. bis Ende der Ausbildung. Wie das bei einem behinderten Kind ausschaut, das weiß ich nicht, aber ich denke mal, dass der Kindsvater in so nem Falle noch länger bezahlen muss.
Das Jugendamt hat Dich da falsch informiert.

Oder hat da jemand etwas falsch verstanden, denn wenn die Frage um Ehegattenunterhalt gegangen ist, dann hat das Jugendamt recht.

Ehegattenunterhalt geht nur solange bis man bzw. Frau einen neuen Partner hat.

Das Jugendamt muss bis zum 12 Lj des Kindes einen Unterhaltsvorschuss bezahlen, das es sich dann beim Kindvater wieder holt und es ist leider weniger, als der Unterhalt der nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen wäre.
Ob der Vater Deines Kindes Kontakt zu ihm haben möchte oder nicht ist in dem Fall egal, normalerweise muss er Kindesunterhalt zahlen und wenn er nicht möchte, dann muss es eben eingeklagt werden.

Solltest Du kein Geld für eine Klage haben, dann geh zu einem Anwalt und versuch das mit nem Prozesskostenvorschuss.

Sozialhilfe wirste streichen können.
Glaube kaum, dass Du so etwas bekommst, denn Du bist ja verheiratet, da spielt es auch keine Rolle, ob Dein Mann noch für 3 Kinder Unterhalt bezahlen muss.
Es könnte aber sein, dass ihr Wohngeld bekommt, da musst Du aber bei der zuständigen Stelle, ich glaube Bürgeramt, nachfragen.

Und solltest Du in Deutschland wohnen, weiß ich auf jeden Fall, dass Deinem Sohn Kindesunterhalt vom Vater zusteht.

Hole Dir einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht, geh damit zu nem Anwalt und lasse Dich erst einmal beraten, danach beantragst Du Prozesskostenhilfe und verklagst den Kindsvater auf Unterhalt.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen:-)

Lieber Gruß Maggie
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Alt 15.08.2007, 11:08   #21
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Standard AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 476 Tage alt

Hallo Ihr lieben,

leider ist das nicht so leicht.
Abgesehen davon das Sylvias Sohn schon über 12 ist würde das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss mehr zahlen,weil Sylvia neu verheiratet ist.
Das der Kindsvater Unterhalt zahlen müßte stimmt aber wenn er finanziell nicht dazu in der Lage ist,geht Sylvia da leer aus.
Das kann man aber jedes Jahr überprüfen lassen (Anwalt-Einkommensverhältnisse darlegen).
Der neue Ehegatte ist ihr und dem Kind gegenüber auch Unterhaltsverpflichtet,da aber schon Kinder aus einer anderen Ehe Unterhalt bekommen wird nicht mehr genug da sein um da noch Reserven zu haben.

Versuche mal über die Caritas oder andere Gemeinnützige Stellen einen Beratungstermin zu bekommen,die können Dir sicher alle Möglichkeiten die Du noch hast aufzählen.
Ansonsten wäre es noch gut wenn Du Dir überlegst evtl.noch in den Sozialverband oder VDK einzutreten,die können Dir bei Anträgen usw. auch sehr gut helfen.
Möglich wäre auch ein Antrag beim Sozialamt auf Grundsicherung aber da kenne ich mich nicht aus.


Liebe Grüße
Locin32
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Alt 16.08.2007, 13:15   #22
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Standard AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 475 Tage alt

hallo Locin32
danke für deine antwort
ja ich werde das auch tun werde mich überall infomieren danke nochmal
Lg silvia
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Alt 18.01.2008, 12:13   #23
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Standard AW: finanzielle untestützung - Dieser Beitrag ist 320 Tage alt

Hallo,
ich habe von meinem Vatre auch lange unterhalt bekommen. Der von meinem Bruder wollte aber nicht zahlen,da mein Bruder 14 war hat das Jugendamt gesagt er hat recht auf einen eigenen Anwalt.
Ich weiß nur die haben ihm dann einen Rechtsanwalt gestellt und der hat dann meinen Bruder und sein Recht auf Unterhalt vetreten und nachprüfen lassen ob der Vater zahlungsfähig ist.
Kosten entsanden für meine Mutter damals keine weil es der Anwalt von einem 14 Jährigen war und dies von Jugendamt übernommen wird. Sicherlich gibt es da auch für dich eine möglichkeit. Das Jugendamt ist aber verpflichtet wenn Du dort nachfragst dich ausreichend zu informieren und dich zu unterstützen.
Gruß
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