| |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | REGELN | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| Bitte konsultieren Sie bei allen medizinischen Problemen einen Arzt Ihres Vertrauens. |
finanzielle untestützungDies ist eine Diskussion über "finanzielle untestützung" im "Der kleine Patient" Forum, als Teil von Patientenfragen.nethallo zusammen bin heute das ersta mal in diesem forum und habe da eine frage ich habe ein schwer und körperliches kind mit 15 ... |
|
| |
| Tags: finanzielle, untestuetzung |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| ||||
| hallo zusammen bin heute das ersta mal in diesem forum und habe da eine frage ich habe ein schwer und körperliches kind mit 15 jahren und da ich keinen unterhalt vom vater bekomme er weigert sich sogar der vater von meinen sohn zu sein find ich unverschämt nur weil der junge krank ist naja das ist nicht das thema. meine frage da ich pflegegeld für mein sohn bekomme möchte ich fragen ob mein sohn vieleicht sozialhilfe bekommen kann ? Lg silvia |
| | ||||
| ||||
|
| ||||
hallo schupser den vaterschaft test hab ich gemacht er ist der vater aber er will von seinem kind nichts wissen und jugendamt zahlt mir nichts weil bis zu 6ten lebensjahr gezahlt wurde und jetzt bin ich verheiratet und bekomm auch nichts .danke das du mir geantwortest hast Lg silvia |
| ||||
| Das mit der Ehe hat doch nichts mit deinem Sohn zutun... der ist doch von einem anderen Mann! Kaan nit verstaan!?!? Ich würde mit dem problem mal einen Rechtsanwalt betrauen, vll kann dir der/ die wieterhelfen in den Dingen.... ![]() noch gruß vom Schubser |
| ||||
| Hallo Silvia, diese Frage würde ich beim Jugendamt stellen. Ich würde z.B. fragen, ob der Unterhalt vom leiblichen Vater dir zusteht. Wenn ja, dann würde ich das einklagen. Sag denen, wie deine jetzige Situation ist, und welche Arten von finanzieller Hilfe es für dich gibt. Gruß Micha |
| ||||
hallo schupser das werde glaub aber ich warte bis ich umgezogen bin bin in NRW noch möchte wieder nach B-W ziehn und da werde ich mal einen anwalt aufsuchen vieleicht hab ich da glück Lg silvia |
| ||||
| hallo silvia nur nicht locker lassen. der kindsvyter muss bezahlen, auch wenn du wieder verheiratet bist. ob du zusätzlich noch pflegegeld für das kind bekommst, ist ein anderes thema. das sollte dir auch zustehen. unternimm sofort etwas. der kindsvater macht sich sogar strafbar, wenn er nicht bezahlt. |
| ||||
| Hallo urologiker und Patientenschubser , es kann viele Gründe geben , warum Silvia die Situation ihres Sohnes mit diesen Worten und nicht anders geschildert hat . Wenn Ihr genauer wissen wollt , was sie gemeint hat , gibt es die Möglichkeit , sie direkt zu fragen , auf eine Art , die nicht als ironisch angesehen werden kann . Vermutlich ist Euch nicht klar , wie verletzend Eure beiden letzten Beiträge zu diesem Thema auf sie wirken können . Orthografisch und grammatikalisch korrekt schreiben zu können , ist keine Leistung an sich . Ein Kind unter den geschilderten Umständen zu betreuen , zumal wenn es schwer körperbehindert ist , schon . Leider eine , die oft weniger Anerkennung findet , als der fehlerfreie Umgang mit der deutschen Sprache . Es braucht viel Mut , in einem Forum zu schreiben , wenn man weiß , daß man vielleicht Fehler macht . Was glaubt ihr , wie man sich fühlt , wenn man dann als Reaktion solche Beiträge liest ? Viele Grüße mandalaya Geändert von mandalaya (11.08.2007 um 17:49 Uhr). Grund: Probleme mit der Textwiedergabe , die ich mangels Reaktion der Forumsoftware nicht beheben konnte |
| ||||
| Hi Silvia, also Unterhalt muss der Vater normalerweise bezahlen, wir dann nach seinem Gehalt und der DDT berechnet. Aber haste da keinen Unterhaltstitel ![]() Gehe mal zum Jugendamt und lasse Dich beraten, denn Dein Kind ist noch minderjährig und somit ist das Jugendamt Dein Ansprechpartner, ein Anwalt kann recht teuer sein. Sozialhilfe steht Dir nicht zu, wenn Du verheiratet bist. Wegen Pflegegeld würde ich mich mal an die Krankenkasse wenden, denn die schicken dann jemanden vom medizinischen Dienst vorbei, der das Ganze prüft, ob Dir so etwas zusteht. Lieber Gruß Maggie |
| ||||
| Solte ich mit meinem Beitrag Silvia beleidigt haben dann tät mir das sehr LEID, denn so war das nicht gemeint! Aber bisher hat sich Silvia bei mir nciht gemeldet und mir gesagt das sie sich angegriffen gefühlt hat! Wie ich ihren Beitrag gelesen haben habe ich bereits geschrieben! Das hat nichts mit Orthografie zutun oder sonst was! Es geht schon sehr ein deutlig aus ihrem Beitrag hervor was sie uns sagen wollte! UND IM ÜBRIGEN MUSS MAN NICHT IN ALLES IRGENDETWAS HINEIN LESEN WAS SO NIRGENDS STEHT - nicht mal zwischen den Zeilen!!! wenn ihr versteht ws ich meine! Gruß vom Schubser |
| ||||
| Hallo Silvia, wenn dein jetziger Mann deinen Sohn adoptiert hat oder die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat, dann erst bekommst du kein Unterhalt gezahlt. Wurde beides nicht durchgeführt, dann würde deinem Sohn Unterhalt zustehen. Wenn sein Vater nicht zahlt, tritt das Jugendamt ein und streckt das Geld vor. Ausserdem erhältst du Kindergeld von der Kindergeldkasse. An alle anderen: Silvia erhält bereits Pflegeld und möchte noch zusätzlich zum Pflegegeld Unterstützung beantragen. Steht hier: meine frage da ich pflegegeld für mein sohn bekomme möchte ich fragen ob mein sohn vieleicht sozialhilfe bekommen kann ? LG Sandra |
| ||||
| ich habe beim "googlen" eben noch was interessantes gefunden. Der Fall ist ein "bisschen" so wie bei dir nur eben ganz anders.... ![]() Hierbei ist für dich sicherlich die letzten Antwort - ganz unten auf der Seite - des Anwalts wichtig! klick mich Wenn du dich dort anmeldest, wirst du sicherlich auch deine Frage(n) beantwortet bekommen.... gruß Schubser |
| |
| |
![]() |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| |
Ähnliche Themen für: finanzielle untestützung | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ausland: Patientenorganisationen bemängeln unzureichende finanzielle Unterstützung | aerzteblatt.de | Nachrichten | 0 | 22.03.2007 18:00 |