Hi,
also zunächst einmal zum Widerspruch und seine Frist. Solange ich denken kann und es die Pflegestufen gibt, gibt es bei jedem Bescheid der Kk eine Rechtsbehelfsklärung die besagt, dass man nach Erhalt des Bescheids eine Zeit von 4 Wochen hat um Widerspruch einlegen zu können. Das gilt auch bei allen anderen Anträgen bei der Krankenkasse oder Pflegekasse.
Nun zum Urlaub. Du hast im Jahr 4 Wochen bei denen du eine Verhinderungspflege beantragen kannst. Diese kann der Pflegedienst oder eine Kurzzeitpflegeeinrichtung übernehmen, bezahlt wird von de Kk max. 1432€. Sollte der Betrag in dieser Zeit nicht ausreichen, muss der Restbetrag selbst gezahlt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass es ein Freund, Freundin, Bekannter übernimmt, dieser wird dann vom Pflegegeld 204€ bezahlt, was biliger ist.
Mehr dazu hier:
http://www.aok.de/bra/rd/126602.htm
Ob du dies rückgänging geltend machen kannst, weiß ich nicht. Versuch es einfach!