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Thema: Keine Krankenversicherung, hohe Strafzahlungen

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In dieser Diskussion geht es um "Keine Krankenversicherung, hohe Strafzahlungen" im "Krankenpflege" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
    Noch neu hier
    Name
    Anna B.
    Geschlecht
    weiblich
    Wohnort
    Aalen
    Mitglied seit
    29.01.2018
    Beiträge
    34

    Standard Keine Krankenversicherung, hohe Strafzahlungen

    Hallo ihr Lieben!

    Wollte mal Fragen ob schon mal jemand Erfahrungen mit ausländischen/ europäischen Versicherern sammeln konnte und was ihr so davon haltet?

    Ich bin seit ein paar Jahren nicht mehr krankenversichert und Suche dringend nach einer Versicherung. Jedoch kommen nun sehr hohe Nachzahlungen auf mich zu. Ist es möglich, diese mit einer europäischen KV zu umgehen??

    Bitte um eure Hilfe... Dankeschön und einen schönen Abend! Anna

  2. #2

    Standard AW: Keine Krankenversicherung, hohe Strafzahlungen

    Hallo Annabanana,

    Du schreibst es kommen sehr hohe Nachzahlungen Dich zu.

    Das Beitragsschuldengesetz von 2013 sieht für Nichtversicherte den Erlass oder die Ermäßigung der aufgelaufenen Beitragsschulden vor. Die konkrete Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband für alle gesetzlich Versicherten einheitlich geregelt: Wer nicht krankenversichert war und sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse gemeldet hatte, bekam seine Beitragsschuld ganz erlassen. Seither erhalten säumige Beitragszahler zwar keinen vollen Erlass der nachzuzahlenden Beiträge mehr, aber immerhin noch eine deutliche Ermäßigung. Von der Beitragsermäßigung profitieren allerdings nur Pflichtversicherte. Ehemals freiwillig gesetzlich Versicherte können nur eine Ermäßigung der Säumniszuschläge beantragen. Dafür reicht ein formloses Schreiben an die Krankenkasse.
    Pro Monat ohne Versicherung müssen Schuldner im Jahr 2018 nur 47,50 Euro für die Krankenversicherung und rund 8,50 Euro für die Pflegeversicherung nachzahlen. Voraussetzung für diese Ermäßigung ist jedoch, dass die Betroffenen in der versicherungslosen Zeit keine Leistungen beansprucht haben. War dies doch der Fall, bekommen sie die Behandlungskosten nachträglich nicht von der Kasse erstattet. Das gilt allerdings nicht für mitversicherte Familienangehörige. Die Ermäßigung gibt es außerdem nur, wenn die Betroffenen mehr als drei Monate keine Versicherung hatten.
    vielleicht hilft dir diese Info Seite: https://www.finanztip.de/krankenvers...nversicherung/

  3. #3

    Standard AW: Keine Krankenversicherung, hohe Strafzahlungen

    Zur Europäischen Krankenversicherungen habe ich diese Seite gefunden:

    Europäische Krankenversicherung ( EUKV )

    Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.
    Liebe Grüße

  4. #4
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    weiblich
    Mitglied seit
    24.01.2017
    Beiträge
    3

    Standard AW: Keine Krankenversicherung, hohe Strafzahlungen

    Danke an dieser Stelle für den Hinweis der Kostenregelung für die gesetzliche Krankenversicherung. Gibt es eigentlich ähnliche Regelungen (per Gesetz), wenn es um die PKV geht??

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