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WE Dienst-Absicherung für pflegeb. Person?Dies ist eine Diskussion �ber "WE Dienst-Absicherung für pflegeb. Person?" im "Krankenpflege" Forum, als Teil von Patientenfragen.netHallo! Wie ist das, wenn ich eine pflegebedürftige Person im Haushalt habe und ich muss WE-Dienste leisten, an wen muss ich mich zuerst wenden um ... |
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| | #1 (Permalink) |
| Noch neu hier ![]() ![]() | Hallo! Wie ist das, wenn ich eine pflegebedürftige Person im Haushalt habe und ich muss WE-Dienste leisten, an wen muss ich mich zuerst wenden um einen Betreuer zu finden? Stellt mir meine KK jemanden zur Verfügung? |
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| | #2 (Permalink) |
| Aktiver Teilnehmer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Hallo Rosa, wie ist diese pflegebedürftige Person denn unter der Woche versorgt? Wenn du nicht zu Hause bist, kannst du für verschiedene Tätigkeiten einen ambulaten Pflegedienst, eine Sozialstation, Diakoniestation zu dir nach Hause holen für Pfolege, Betreuung, Essen zubereiten, anreichen... Je nach Tätigkeiten wird das dann über die Krankenkasse oder über die Pflegekasse abgerechnet. Man kann es dann z.B. mit dem Geld, was man für eine Pflegestufe bekommt verrechnen, als sogenannte "Sachleistungen". Ich denke wenn du bei der Krankenkasse anrufst, wird sie dir Adressen von Pflegediensten in deiner Umgebung nennen können? Ich hoffe, ich konnte dir schon ein bisschen weiter helfen. Oder frag einfach nochmal genuaer nach. Liebe Grüße Julia |
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| | #3 (Permalink) |
| Fühlt sich wohl hier ![]() ![]() ![]() ![]() | ist diese person, rosa bereits in einer pflegestufe (1-3) eingestuft? dies ist dann möglich, wenn bestimmte voraussetzungen erfüllt sind, d.h. ein gewisser pflegebedarf notwendig ist. anträge dazu stellt man auch über die k-kasse.... ich selbst bin eingstuft und bekomme "geldleistungen" davon kann man aber nur teilweise einen pflegedienst bezahlen.... günni |
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| | #4 (Permalink) |
| Noch neu hier ![]() ![]() | Hallo Leonessa, Hallo Günni, danke für Eure Antworten. Es geht um die Tochter einer Arbeitskollegin. Sie hat die Pflegestufe 1 und ist unter der Woche von morgens 8.00 Uhr bis nachmittags 16.00 Uhr in einer Arbeitseinrichtung für Behinderte untergebracht. Bisher musste meine Arbeitskollegin keine WE-Dienste leisten, doch nun ist es einmal im Monat notwendig. Deshalb wollte ich fragen, an wen man sich da zuerst hin wenden muss, damit das Mädchen abgesichert ist. Also wohl erst mal bei der Krankenkasse nachfragen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich hatte ihr ja auch schon den Rat gegeben bei ihrer KK das mal anzusprechen. Rosa |
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| | #5 (Permalink) |
| Fühlt sich wohl hier ![]() ![]() ![]() ![]() | hier vor ort, rosa gibt es auch eine recht grosse "werkstatt für behinderte" die sog. LEBENSHILFE, normalerweise betreuen die "nur" sog. "geistig beh." oder mehrfachbehinderte. hier bei uns haben die AUCH eine grosse wohnstätte, mit betreuung...zufälligt wohnt dort, aber eher aussnahmsweise auch ein stärker ms-betroffener, den ich manchmal dort besuche (bin ja auch betroffener e-rolli fahrer) Diese leute von der lebenshilfe haben "noch" gute finanzielle ausstattung, weil sie überwiegend aus der ausgleichsabgabe für beh. bezahlt werden. eine nachbarin hier hat eine tochter, die mittlerweile fest dort wohnt...obwohl sich die mutter sehr schwer getan hat...aber, das mädel ist richtig selbsständig geworden! DIE BIETEN AUCH ÜBERGANGS-GAST betreuung an....zumindest hier! Günni |
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