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Thema: Hamburger Modell wiederholen?

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In dieser Diskussion geht es um "Hamburger Modell wiederholen?" im "Krankheiten" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Identität verborgen
    Name
    Anonymisiert
    Mitglied seit
    19.10.2006
    Beiträge
    2.067

    Achtung:
    Anonymisiert ist kein eigenständiger Benutzer. Er dient im Forum dazu, Beiträge anonym zu verfassen, um die Identität des Verfassers zu schützen.

    Standard Hamburger Modell wiederholen?

    Hallo, habe mit dem Hamburger Modell begonnen, leider habe ich ziemliche Schmerzen und werde noch etwas Zeit brauchen. Mein jetziger Arbeitsplatz ist auch ziemlich weit weg, so das ich abends immer sehr viele Schmerzen habe. Jetzt habe ich ein Angebot bekommen ab Januar umgesetzt zu werden, das heisst der Arbeitsplatz ist näher dran und ich hätte die Möglichkeit leichtere Bürotätigkeiten zu erledigen (anders als jetzt).

    Gibt es also die Möglichkeit, wenn mich der Arzt weiter krank schreibt, dass Hamburger Modell ab Januar nochmal zu beginnen?

    Vielen Dank!

  2. #2
    Mag Menschen Avatar von katzograph
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    75 Jahre
    Wohnort
    Lübeck
    Mitglied seit
    20.02.2008
    Beiträge
    680

    Standard AW: Hamburger Modell wiederholen?

    Hallo Anonymus,

    es ist traurig, aber wahr, dass auf diese Frage nicht eindeutig geantwortet werden kann. Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach Krankheit, auch Hamburger Modell genannt, ist in § 74 SGB V geregelt.
    Die Zeit der Wiedereingliederung ist k e i n Arbeitsverhältnis, sondern ein Vertrag besonderer Art und damit fangen die Schwierigkeiten auch schon an. Ein solcher Vertrag gilt immer nur für den Einzelfall (trotz einiger allgemeinverbindlichen Grundvereinbarungen) und wird von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich kann eine Wiedereingliederung nochmal von vorne beginnen, wenn sich bei der ersten Wiedereingliederung herausstellt, dass in absehbarer Zeit diese Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann. Natürlich ist erst einmal die Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig. Der Betriebsrat hat zu diesem Thema ausnahmsweise mal keine Mitbestimmungsrecht. Da ein Wiedereingliederungarbeitnehmer in der Regel Krankengeld erhält und bei Neustart die Krankenkasse einen längeren Zeitraum Krankengeld zahlen müsste, wird sich diese ohne gefragt zu werden möglicherweise gegen den Verlängerungswunsch sperren. Es ist also dringend zu empfehlen, sich selbst, den Arbeitgeber und vielleicht auch noch den behandelnden Arzt zu fragen, ob die Versetzung auf den neuen Arbeitsplatz sinnvoll ist und die dortigen Anforderungen vom Arbeitnehmer erfüllt werden können. Wenn alle zuversichtlich sind, dass das geschafft werden kann, dann sollte man mit der Krankengeldabteilung seiner Krankenkasse reden. Wenn die Aussicht besteht, dass der neue Arbeitsplatz wieder zu einer normalen krankenkassenpflichtigen Arbeit führt, werden sich die meisten Kassen nicht grundsätzlich dagegen sperren.
    Versuch macht kluch, oder so ähnlich.

    Gruß
    katzograph
    Das Gegenteil einer großen Wahrheit ist eine andere Wahrheit.

    Niels Bohr

  3. #3
    Identität verborgen
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    Anonymisiert
    Mitglied seit
    19.10.2006
    Beiträge
    2.067

    Achtung:
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    Standard AW: Hamburger Modell wiederholen?

    Vielen dank für die Antwort. Das hat mir schon sehr weitergeholfen!

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