AW: Krankengymnastik bei Wadenbeinbruch - Dieser Beitrag ist 76 Tage alt Wie Schubsi richtig sagte, ist das ein Fall für die Berufsgenossenschaft. Die Verordnungen laufen dann nicht über die Krankenkasse, sondern über die BG. Das sind dann andere Rezeptformulare.
Ich habe es schon oft erlebt, daß Patienten mit BG-Rezepten zu uns kamen, die von einem Haus- oder Facharzt (ambulant) ausgestellt wurden, ohne daß es bei der Abrechnung Probleme gab! |