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Thema: Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung für eine schmerzhafte Zahnfehlstellung ?

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In dieser Diskussion geht es um "Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung für eine schmerzhafte Zahnfehlstellung ?" im "Krankheiten" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    07.12.2009
    Beiträge
    1

    Unglücklich Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung für eine schmerzhafte Zahnfehlstellung ?

    Hallo,

    meine Tochter leidet unter einer sehr schmerzhaften Zahnfehlstellung im Bereich der Schneidezähne. Unser Zahnarzt meint, die Fehlstellung sei ein
    Schönheitsfehler und die Krankenkasse ( Barmer ) sei trotz der Schmerzen nicht kostenübernahmepflichtig.
    Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und lässt sich diese
    Aussage bestätigen ?
    Mich würde auch interessieren, woran der Arzt bemisst, ob es sich hierbei
    um einen Schönheitsfehler handelt oder wie meiner Meinung nach
    aufgrund der Schmerzen um eine dringend erforderliche Behandlung.
    Kann mir jemand von Euch weiterhelfen ?
    Freue mich über jedes Feedback, was mich evtl. ein kleines Stückchen weiterbringen könnte...

    LG Mike

  2. #2
    Christiane
    Gast

    Standard AW: Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung für eine schmerzhafte Zahnfehlstellung ?

    Hallo Mike,

    wie alt ist deine Tochter? Die Kosten für eine (medizinisch begründete) kieferorthopädische Behandlung wird nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Lasst euch die Notwendigkeit der Therapie am besten von einem Kieferorthopäden bestätigen. Allerdings müsst ihr die Kosten vorschießen. Hatte die Behandlung Erfolg, bekommt ihr am Ende einen Teil zurückerstattet. Vor ein paar Jahren waren es 80 %, ich bin aber nicht auf dem Laufenden, wieviel die Kasse momentan zuschießt.

    Viel Erfolg,
    Gruß Christiane

  3. #3
    Ärztin (Innere Medizin / Kardiologie)
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    43 Jahre
    Mitglied seit
    24.12.2007
    Beiträge
    1.182
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung für eine schmerzhafte Zahnfehlstellung ?

    Habt ihr denn schon direkt bei der Krankenkasse nachgefragt?? Und wenn ihr eine positive Aussage bekommt, dann lasst euch das schriftlich geben.
    Ggf. kann euch die Krankenkasse sagen, welche Kriterien für eine Erstattung notwendig sind. Dann kann der Zahnarzt die Bescheinigung entsprechend ausstellen.

  4. #4
    Wohnt praktisch hier Avatar von wheelchairpower
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    47 Jahre
    Mitglied seit
    10.09.2008
    Beiträge
    537

    Standard AW: Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung für eine schmerzhafte Zahnfehlstellung ?

    Aus einer Kieferorthopädischen Praxis folgende Erläuterung:
    Die Behandlungskosten

    Kieferorthopädische Behandlungen beeinflussen Ästhetik und Funktion des gesamten Kauapparates. Die Grenzen zwischen ästhetischer und funktioneller Behandlung sind dabei fließend. Bei der Kostenerstattung durch Krankenkassen gab es in den letzten Jahren viele Veränderungen, u.a. um diese Grenze zu definieren. Der derzeitige Stand ist folgender:
    bei Kindern (unter 18) bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst 80% oder 90% (wenn ... ), bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% bzw. 10%, letztendlich also 100% der Kosten.
    Sorgen Sie durch gute, aktive Mitarbeit für einen erfolgreichen Abschluß !
    Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein "ausreichender Schweregrad" der Zahnfehlstellung, ein sogenannter Kieferorthopädischer Indikationsgrad (KIG).
    Nicht erstattet werden Professionelle Zahnreinigung, festsitzende Retainer, Keramik- oder Kunststoffbrackets oder andere Zusatzmaßnahmen, die nicht zur Standardversorgung gehören und somit nicht im Kassenkatalog aufgeführt sind. Über die Kosten für diese privat zu bezahlenden Leistungen beraten wir Sie gerne persönlich.
    Bei Erwachsenen (über 18) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Es handelt sich dann um eine Privatleistung, für die wir ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellen.
    Es gibt eine wichtige Ausnahme: Für kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlungen kann eine Kostenübernahme bei der gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden.
    Private Krankenversicherungen erstatten oft eine umfangreichere Behandlung, jedoch zu unterschiedlichen Bedingungen, die sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Bitte erfragen sie mit unserem Behandlungsvorschlag und Kostenvoranschlag die Kostenerstattung durch ihre private Krankenversicherung.
    Praxisgebühr: Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) sind von der Praxisgebühr befreit. Alle gesetzlich versicherten Erwachsenen müssen die Praxisgebühr bei ihrem Zahnarzt oder bei uns entrichten, sofern keine Befreiung seitens der Krankenkassen vorliegt.
    Quelle
    Die Barmer:
    Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange hinter den Zähnen?

    Die feste Zahnspange hinter den Zähnen wird in der Fachsprache als linguale Behandlungstechnik bezeichnet. Diese aufwändigere Technik trägt ausschließlich den ästhetischen Bedürfnissen und Wünschen der Patienten Rechnung und ist unter Berücksichtigung dieser Tatsache kein Leistungsbestandteil der vertragskieferorthopädischen Behandlung und somit auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Ich würde auch zu einem Kieferorthopäden gehen und dann werdet ihr genaueres erfahren.

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