Die Behandlungskosten
Kieferorthopädische Behandlungen beeinflussen Ästhetik und Funktion des gesamten Kauapparates. Die Grenzen zwischen ästhetischer und funktioneller Behandlung sind dabei fließend. Bei der Kostenerstattung durch Krankenkassen gab es in den letzten Jahren viele Veränderungen, u.a. um diese Grenze zu definieren. Der derzeitige Stand ist folgender:
bei Kindern (unter 18) bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst 80% oder 90% (wenn ... ), bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% bzw. 10%, letztendlich also 100% der Kosten.
Sorgen Sie durch gute, aktive Mitarbeit für einen erfolgreichen Abschluß !
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein "ausreichender Schweregrad" der Zahnfehlstellung, ein sogenannter Kieferorthopädischer Indikationsgrad (KIG).
Nicht erstattet werden Professionelle Zahnreinigung, festsitzende Retainer, Keramik- oder Kunststoffbrackets oder andere Zusatzmaßnahmen, die nicht zur Standardversorgung gehören und somit nicht im Kassenkatalog aufgeführt sind. Über die Kosten für diese privat zu bezahlenden Leistungen beraten wir Sie gerne persönlich.
Bei Erwachsenen (über 18) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Es handelt sich dann um eine Privatleistung, für die wir ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellen.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Für kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlungen kann eine Kostenübernahme bei der gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden.
Private Krankenversicherungen erstatten oft eine umfangreichere Behandlung, jedoch zu unterschiedlichen Bedingungen, die sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Bitte erfragen sie mit unserem Behandlungsvorschlag und Kostenvoranschlag die Kostenerstattung durch ihre private Krankenversicherung.
Praxisgebühr: Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) sind von der Praxisgebühr befreit. Alle gesetzlich versicherten Erwachsenen müssen die Praxisgebühr bei ihrem Zahnarzt oder bei uns entrichten, sofern keine Befreiung seitens der Krankenkassen vorliegt.
Quelle