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Thema: Überweisung zulässig?

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In dieser Diskussion geht es um "Überweisung zulässig?" im "Krankheiten" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Noch neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    55 Jahre
    Mitglied seit
    17.09.2009
    Beiträge
    19

    Standard Überweisung zulässig?

    Ich leide seit mehreren Monaten an Diarhoen, hatte schon Kreislaufprobleme und war dehydriert. Eine Infusionsbehandlung erfolgte, brachte etwas Besserung. Nun "drohte" mir die Ärztlin mit einer Überweisung zu einem Neurologen / Psychiater. So weit ich weiss, ist bei Exsikkose wohl auch eine gewisse "AUFFÄLLIGKEIT" zu beobachten bzw. Teil des Krankheitsbildes, ich weiss nicht mehr genau, was ich in einem Notfall im Krankenwagen so äußerte...(eventuell "Michael Jackson starb an Porofol" oder so). Ist diese Überweisung zulässig oder nur Abschiebung, eventuell mit Vertuschung der Todesursachen oder so? Gruss Holger T

    Ok, ich weiss, dass ich dann wohl einen anderen Arzt aufsuchen sollte (wie oben angegeben), fällt mir aber schwer im Moment, mich weiter verweisen zu lassen, auch einen Taxischein gibts ja nicht mehr...

  2. #2
    Christiane
    Gast

    Standard AW: Überweisung zulässig?

    Das hatten wir doch schon letztens diskutiert? Deshalb versteh ich grade dein Problem nicht. Warum sollte denn eine Überweisung nicht zulässig sein, wenn der Arzt den Schein für richtig hält? Und welche Todesursache soll vertuscht werden?

    Eine andere Sache ist, ob du die Überweisung nutzt und wirklich zu dem Fachkollegen gehst. Niemand zwingt dich dazu - Zwangseinweisungen sind nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung möglich.

  3. #3
    Noch neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    55 Jahre
    Mitglied seit
    17.09.2009
    Beiträge
    19

    Standard AW: Überweisung zulässig?

    jaja, das weiss ich. Wolte nur wissen, ob die Überweisung zulässig ist oder ob der Arzt andere Ursachen weiter suchen muss. Hatte doch Patverfü erstellt. Haben Sie eventuell Beschreibungen von Symptomen für die Diagnose von psychiatrischen Krankheiten? Schöner Gruss Holger

  4. #4
    Christiane
    Gast

    Standard AW: Überweisung zulässig?

    Natürlich ist die Überweisung zulässig. Wenn der Arzt eine ausstellt, wird er schon seine Gründe dafür haben. Du musst jetzt aber nicht zwangsläufig eine psychiatrische Erkrankung haben. Wer sich unter einer Dehydrierung komisch verhält, und das passiert häufig, dann möchte ein gründlicher Mediziner herausfinden, ob es tatsächlich vom Flüssigkeitsmangel kommt oder ob noch mehr dahintersteckt. Frag doch mal den Arzt, warum er den Schein ausgestellt hat. Vll gibt es eine ganz simple Erklärung dafür? Das muss wie gesagt kein krankhafter Hintergrund sein, sondern auch ein auffälliges Verhalten wie z.B. extrem ängstliche Patienten, Nervosität/Unruhe bei Untersuchungen, der Patient ist aggressiv oder beschimpft das Personal etc.

  5. #5
    Ärztin (Innere Medizin / Kardiologie)
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    43 Jahre
    Mitglied seit
    24.12.2007
    Beiträge
    1.182
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Überweisung zulässig?

    Jeder Arzt kann Überweisungen aller Arten ausstellen, wenn er sie für notwendig hält (kann ja auch nicht beliebig viele Leute überweisen). Letztendlich ist eine Überweisung eine Bitte um eine fachärztliche Untersuchung und Stellungnahme bzw. Diagnostik.
    Keiner ist gezwungen, eine Überweisung auch wahrzunehmen - es lauen genug verwirrte und psychisch Kranke rum, denen die Einsicht einer Therapie fehlt. Solange sie nicht gefährdend sind, ist das ja auch egal.
    Und psychische Erkrankungen kann man sicher googeln.

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