Hallo,
Sachverhalt ist die Frage nach der Zumutbarkeit, der physischen, sowie psychischen Belastung eines Umzugs (wohnungsmäßig), auf das Herz, aus kardioloscher Sicht, als Befund vor Gericht?
Dieses wird als, "aus kardiologischer Sicht, bei derzeitigem Gesundheitszustand als nicht empfehlenswert" diagnostiziert.
Es geht nun um den Stellenwert (Gewichtung) des Begriffs "nicht empfehlenswert", in direktem Vergleich zu einem eindeutigen "nicht zumutbar", laienhaft beschrieben, auf einer Skala von 1-10 (10 = Nein)?
Im voraus, vielen Dank für eine Antwort vom Fach
MfG
Det1967