Freiburg – Ein Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau keinen Anspruch auf die Herausgabe ihrer in einer Klinik eingefrorenen, befruchteten Eizellen. Der in Freiburg ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe wies heute die Klage eines ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.