München – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erleichtert. Die medizinische Berechtigung einer Behandlung müsse nicht schon vorher und auch nicht von einem Amtsarzt bescheinigt werden, um die ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.