Zweibrücken – Der TÜV Rheinland muss im Rechtsstreit um mangelhafte Brustimplantate kein Schmerzensgeld an eine Frau aus der Vorderpfalz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschieden. Es bestätigte ...

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