Berlin – Berlins Gesundheitsämter dürfen Schüler ohne Masern-Impfschutz vorübergehend vom Unterricht ausschließen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag (VG 14 L 35.15 und VG L 36.15). Das Verbot, eine Schule zu betreten, zähle zu ...

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