Berlin – Die Mindestquotenregelung von 25 Prozent für ärztliche Psychotherapeuten (§101 Absatz 4 Satz 5 SGB V) wird um zwei Jahre bis Ende 2015 verlängert. Ebenso die gesetzliche Regelung einer Mindestquote von 20 Prozent für Kinder- und ...

[Weiterlesen...]