Potsdam ? Das Förderverfahren der Krankenkassen für ambulante Hospizdienste ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg rechtswidrig. Die bisherige Praxis entspreche nicht den Regelungen im Sozialgesetzbuch, entschied das ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.