Köln - Der ab 1. Oktober 2016 gültige Anspruch von GKV-Versicherten auf einen Medikationsplan (§ 31 a SGB V) soll mehr Arzneimitteltherapiesicherheit schaffen. Darüber hinaus soll er helfen, Einnahmefehler zu vermeiden und Ärzten die Informationsbasis für ...

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