Magdeburg – Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) hat darauf hingewiesen, dass die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) für Ärzte nicht gilt. Die Verordnung betreffe keine Gesundheitsdienstleistungen. „Trotz eventuell anders ...

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