Hamm – Nur medizinische Fußpfleger dürfen in Anzeigen mit einer „Praxis für medizinische Fußpflege“ werben. Eine entsprechende Werbung von Fußpflegern ohne solche Qualifizierung ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wie das Oberlandesgericht (OLG) ...

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