Guten Tag!
Es geht um eine Person, die nach einhelliger Meinung der Umgebung psychisch schwer krank ist. Diese Person lehnt jegliche Hile ab und rutscht zusehends ab. Die Person verweigert jeglichen Kontakt zu Familienangehörigen und ist nicht fähig, die Dinge des täglichen Lebens zu regeln.
Ein erster Selbstmordversuch liegt gerade mal 14 Tage zurück. Die psychiatrische Klinik sah nach 10 Tagen keine akute Gefährdung mehr und entließ die Person. Nach der Entlassung ist alles wieder wie vorher.
Meine Frage: Unter welchen Umständen kann eine Behandlung von Amts wegen angeordnet werden?
Vielen Dank im Voraus.