Ich bin nach einem Aortenanorysma für 3 Wochen in einer Akutklinik gewesen. Wurde danach dann in eine Reha gebracht. Hier wurden mir zusätzlich zu der empfohlenen Medikation der Akutklinik noch die Mittel Tramasal und Fraxiparin gegeben. Nach der ersten Gabe von Fraxiparin sank der Hb Wert um 4,2 Punkte, d.h. von 10,1 auf 5,9. Verursacher war also eindeutig Fraxiparin. Meines Erachtens hätte das Mittel sofort wieder abgesetzt werden müssen. Das wurde aber nicht getan. Es wurde mir weiter gegeben. Gegen den niedrigen Hb 'Wert, der eindeutig auf eine Anämie hinwies, wurde ebenfalls nichts getan. Bei der Gabe von Fraxiparin sind die Thrombozytenzahlen vor der Gabe, einen Tag später und dann alle drei bis vier Tage zu kontrollieren, um einer möglichen Thrombozytopenie vorzubeugen. Auch das wurde nicht getan. 12 Tage ließ man mich mit einem Hb Wert von 5,9, kritischer bis lebensbedrohender Wert, liegen, ohne die Ursache der Anämie durch Befunderhebungen zu ergründen. Nach 13 Tagen bekam ich eine Harnweginfektion, hatte Fieber von 39,9, ein geblähtes Abdomen, Blässe, Blut im Urin uns Stuhl, schwitzte extrem stark und hatte weiterhin eine Hb Wert von 5,9. Trotz meines kritischen Zustandes wurde keine Befunderhebung vorgenommen. Man ließ mich weitere 6 Tage liegen. Jetzt verlor ich das Bewusstsein und hatte nur noch einen Hb Wert von 3,3 . Es war zur Entgleisung der Gerinnung gekommen. Jetzt nahm man eine OP vor, um die Blutungsquelle zu finden. Man fand keine, gab mir jetzt aber Gerinnungsmittel und, welch ein Wunder, die Blutung kam zum Stillstand. Das für die Entgleisung der Gerinnung allein die Gabe des Mittels Fraxiparin infrage kam, stand für das verantwortliche Personal überhaupt zur Debatte. Auf diesen nahe liegenden Gedanken kam man erst nach der OP.Beide Mittel, Fraxiparin und ASS 300 wurden abgesetzt. Hätte das verantwortliche Personal bereits am ersten Tag nach der Gabe von Fraxiparin die notwendige Befunderhebung gemacht, wären mir die Folgekomplikationen mit Sicherheit erspart geblieben. Für mich liegen hier grobe Behandlungsfehler vor, die eine Beweislastumkehr fordern.
Paukenschlag