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Thema: Befunderhebung

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In dieser Diskussion geht es um "Befunderhebung" im "Schulmedizin" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
    Noch neu hier
    Name
    Sven Gruhlke
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    80 Jahre
    Mitglied seit
    17.09.2011
    Beiträge
    15

    Standard Befunderhebung

    Ich bin nach einem Aortenanorysma für 3 Wochen in einer Akutklinik gewesen. Wurde danach dann in eine Reha gebracht. Hier wurden mir zusätzlich zu der empfohlenen Medikation der Akutklinik noch die Mittel Tramasal und Fraxiparin gegeben. Nach der ersten Gabe von Fraxiparin sank der Hb Wert um 4,2 Punkte, d.h. von 10,1 auf 5,9. Verursacher war also eindeutig Fraxiparin. Meines Erachtens hätte das Mittel sofort wieder abgesetzt werden müssen. Das wurde aber nicht getan. Es wurde mir weiter gegeben. Gegen den niedrigen Hb 'Wert, der eindeutig auf eine Anämie hinwies, wurde ebenfalls nichts getan. Bei der Gabe von Fraxiparin sind die Thrombozytenzahlen vor der Gabe, einen Tag später und dann alle drei bis vier Tage zu kontrollieren, um einer möglichen Thrombozytopenie vorzubeugen. Auch das wurde nicht getan. 12 Tage ließ man mich mit einem Hb Wert von 5,9, kritischer bis lebensbedrohender Wert, liegen, ohne die Ursache der Anämie durch Befunderhebungen zu ergründen. Nach 13 Tagen bekam ich eine Harnweginfektion, hatte Fieber von 39,9, ein geblähtes Abdomen, Blässe, Blut im Urin uns Stuhl, schwitzte extrem stark und hatte weiterhin eine Hb Wert von 5,9. Trotz meines kritischen Zustandes wurde keine Befunderhebung vorgenommen. Man ließ mich weitere 6 Tage liegen. Jetzt verlor ich das Bewusstsein und hatte nur noch einen Hb Wert von 3,3 . Es war zur Entgleisung der Gerinnung gekommen. Jetzt nahm man eine OP vor, um die Blutungsquelle zu finden. Man fand keine, gab mir jetzt aber Gerinnungsmittel und, welch ein Wunder, die Blutung kam zum Stillstand. Das für die Entgleisung der Gerinnung allein die Gabe des Mittels Fraxiparin infrage kam, stand für das verantwortliche Personal überhaupt zur Debatte. Auf diesen nahe liegenden Gedanken kam man erst nach der OP.Beide Mittel, Fraxiparin und ASS 300 wurden abgesetzt. Hätte das verantwortliche Personal bereits am ersten Tag nach der Gabe von Fraxiparin die notwendige Befunderhebung gemacht, wären mir die Folgekomplikationen mit Sicherheit erspart geblieben. Für mich liegen hier grobe Behandlungsfehler vor, die eine Beweislastumkehr fordern.
    Paukenschlag

  2. #2
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    66 Jahre
    Mitglied seit
    28.07.2011
    Beiträge
    4.702
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Befunderhebung

    Hallo Paukenschlag!
    Ich habe dir schon beim letzten Mal geraten, dich beraten zu lassen, wenn Du der Ansicht bist, daß die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
    Wenn Du der Ansicht bist, daß da eine Sorgfaltspflichtsverletzung vorliegt, dann solltest Du einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen oder dich auf dieser Seite informieren:
    Behandlungsfehler - Bundesgesundheitsministerium
    Wir sind hier keine Juristen und es bringt auch nichts, das Thema erneut einzustellen
    Das Thema wurde doch schon ausführlich erörtet:
    http://www.patientenfragen.net/medizinische-befunde-uebersetzen/getan-t58869.html#post130342


    Liebe Grüße
    Josie

  3. #3
    Noch neu hier
    Name
    Sven Gruhlke
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    80 Jahre
    Mitglied seit
    17.09.2011
    Beiträge
    15

    Standard AW: Befunderhebung

    Hallo Josie, Du bist doch als Krankenschwester tätig, da wirst Du, wenn Du im Chirurgiebereich tätig sein solltes, doch Erkenntnisse haben und zum Beispiel wissen, das ein Hb Wert von 5,9 als sehr kritisch bis lebensbedrohend zu sehen ist. Regelmäßige Kontrollen der Antikoagulation ist erforderlich. Bei Gabe von Fraxiparin muss am Tage der Gabe die Thrombozytenzahl gemessen werden, dann am Tage nach der Gabe und danach alle 3 -4 Tage, um so rechtzeitig eine aufkommende Thrombozytopenie zu entdecken. Sollte eine Thrombiozytopenie vorliegen, ist Fraxiparin sofort abzusetzen und zumindest Gerinnungsmittel zu geben, um den Hb Wert wieder zu normalisieren. Wird das über längere Zeit nicht getan, droht eine Entgleisung der Gerinnung. All das dürfte Dir bekannt sein. Sollte es nach Deiner Erfahrung nicht so sein, bin ich Dir für jeden Hinweis dankbar.
    Herzliche Grüße
    Paukenschlag

  4. #4
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    66 Jahre
    Mitglied seit
    28.07.2011
    Beiträge
    4.702
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Befunderhebung

    Hallo Paukenschlag!
    Das wurde alles schon diskutiert und viel dazu geschrieben. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Du hier von diesem Forum willst.
    Alles was ich weiß, habe ich dazu geschrieben und es wird sich nicht ändern, wenn wir jetzt erneut von vorne anfangen.
    Deshalb nochmals, wenn Du das Gefühl hast, daß bei deiner Therapie etwas nicht richtig gelaufen ist, dann wende dich an eine Beratungsstelle.

    Ich an deiner Stelle, wäre froh, daß ich das Aneurysma überlebt habe mit allem was sonst noch passiert ist und ich würde mich wieder dem "Leben" zuwenden, also der Gegenwart und der Zukunft und nicht der Vergangenheit.
    Liebe Grüße
    Josie

  5. #5
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Mitglied seit
    29.03.2012
    Beiträge
    1.710
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Befunderhebung

    Hallo Paukenschlag,
    das ist natürlich eine ganz schlimme Sache, die Dir da zugestoßen ist.
    Zu der von Dir ein geforderten Thrombozyten Überwachung sprichst Du auf eine extrem seltene Unverträglichkeit von Heparin bzw. der Abkömmlinge an, nämlich HIT I bzw. HIT II. Dabei kommt es tatsächlich zu lebensbedrohlichen Thrombozytopenie. Im normalen alltäglichen Krankenhausaufenthalt werden - so sicherlich auch in diesem Fall - nach Operationen Blutbild Kontrollen veranlasst. Dabei fällt auch die Thrombozyten Zahl auf.
    Wenn Du einen Prozess gegen die behandelnden Ärzte in Betracht ziehst, brauchst Du einen Anwalt der sich in Medizinrecht auskennt. Hier kann man Dir damit nicht weiter helfen, zumal der Anwalt dann auch Akteneinsicht beantragen kann.
    Und noch etwas: wir versuchen hier bei medizinischen Fragen weiter zu helfen. Das machen wir weil wir helfen wollen. Die Hilfe ist unentgeltlich! Wir wollen dafür nicht beschimpft werden, oder impliziert, dass wir von unserer Materie nichts verstehen. Wenn wir etwas nicht wissen, dann geben wir das auch unumwunden zu. Oder wir beantworten den Beitrag erst gar nicht.
    Ich kann Josie nur zustimmen, entweder einen Anwalt zu nehmen und/oder sich des Lebens zu erfreuen. Es hätte ja auch anders ausgehen können.
    LG gisie

  6. #6
    Interessierter Laie Avatar von Äskulap
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    13.11.2013
    Beiträge
    418

    Standard AW: Befunderhebung

    Hallo Paukenschlag,

    mal ganz abgesehen davon das sich Josie fast schon rührend um jede Ihrer Fragen gekümmert hat, hab ich mir den Verlauf Ihres letzten Themas angesehen, x mal sprechen Sie von groben Behandlungsfehlern und auch jetzt wieder.
    5 Monate sind vergangen und Sie waren noch nicht bei einen Medizinrechtsanwalt/ältin?

    Mal ganz abgesehen davon das ich meine das Sie in manchen Sätzen recht "rüpelhaft" schreiben, wenn ich so felsenfest überzeugt wäre das ein Arzt einen Fehler begangen hat dann würde ich zum Anwalt gehen wenn ich mir denke das so etwas nicht passieren darf.

    Weiß nicht wieso das Thema 2x durchgekaut werden muss.

    Grüße
    Äskulap


    PS:
    All das dürfte Dir bekannt sein. Sollte es nach Deiner Erfahrung nicht so sein, bin ich Dir für jeden Hinweis dankbar.
    Josie hat im Dezember schon erläutert das Sie in der orthopädischen bzw. abdominal Chirurgie Schwester ist und nicht in der Gefäßchirurgie.

    Das sind diese Kleinigkeiten die ich ein wenig "rüpelhaft" finde Fachpersonen zu unterschwellig unterstellen sie wüssen nicht was sie tun.
    Der einzig sinnvolle Krieg den die Menschheit führen sollte ist der Krieg gegen Krankheiten

  7. #7
    Noch neu hier
    Name
    Sven Gruhlke
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    80 Jahre
    Mitglied seit
    17.09.2011
    Beiträge
    15

    Standard AW: Befunderhebung

    Hallo Äskulap, es ist schwierig, in Arzthaftungssachen tätig zu werden. Auf diesem Gebiet wird die richterliche Unabhängigkeit entgegen dem GG Art. 97 stark eingeschränkt. Vom BGH wird dem Gericht unterstellt, dass es über keine ausreichende Sachkunde verfügt, daher muss ein Gericht ein gerichtliches Sachverständigengutachten einholen.Eine eigene Sachkunde des Gerichts ist regelmäßig nicht gegeben (BGH 1993, 2378)
    Ein grober Behandlungsfehler darf daher nicht entgegen den fachlichen Ausführungen des Sachverständigen angenommen werden (BGH, NJW 2001, 2792, 2793)
    Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.
    Das, Äskulap, sind die gewaltigen Hürden, die ein geschädigter Patient überspringen muss, wenn er vor einem Deutschen Gericht sein Recht erlangen will. Selbst wenn er vor Gericht Recht bekommen sollte, seine Gesundheit bekommt er dadurch nicht wieder zurück.
    Ich habe diesen Schritt gewagt, mir einen RA genommen und Klage eingereicht. Es wird ein hartes Stück Arbeit. Ich bin selbst gespannt, wie der Prozess ausgehen wird.
    Das, was ich durch ärztliches Fehlverhalten an gesundheitlichen Schäden erlitten habe, wünsche ich keinem anderen. Ich danke allen, die sich auf meine Anfragen geäußert haben. Das soll es dann auch gewesen sein!
    Paukenschlag