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Thema: Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer

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In dieser Diskussion geht es um "Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer" im "Schulmedizin" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
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    Standard Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer

    Hallo, ich hätte ein hypotetische Frage, bezüglich den Rechten und Pflichten von Ärzten (Allgemeinmedizin) wenn es sich um Gewalt oder Missbrauchsopfer handelt. Hat ein Arzt die Pflicht oder das Recht einen Missbrach zu melden wenn der/die Patien/in schon volljährig sind? Was kann ein Arzt in dieser Hinsicht tun, kann er/sie anonym Anzeige erstatten oder fällt das unter die Schweigepflicht? Was kann ein Arzt für den Patienten tun wenn dieser sich dem Arzt anvertraut hat?

    Was kann ein Arzt tun wenn er mit dieser Situation überfordert ist und der Patient aber nicht in Therapie gehen will/kann. Darf ein Arzt wenn es einem Patienten psychisch auf diese Sitiation bezogen schlecht geht, den Angehörigen bescheid geben, da sich der Patient mit sich selbst überfordert sieht?

    Darf ein Arzt sollte er den Täter kennen, und der Täter selbst Patient dieses Arztes ist, denjenigen daruf ansprechen?

    Was wären Möglichkeiten außer Anzeige der Person, wenn das Opfer selbst keine Anzeige erstatten will?

  2. #2
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    Standard AW: Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer

    Therapie. Therapie. Therapie. Es erfordert dann ganz viel Fingerspitzengefühls des Docs, den/die Betroffene/n dazu zu bringen, eine Therapie zu machen.

    Dabei wird ganz viel Stabilisierung gemacht und somit den/die Betroffene/n gestärkt. Bis dann irgendwann mit Unterstützung eine Anzeige gemacht werden kann.

    Wenn mein Doc bei meinem "outing" bzgl. der erlittenen sex. Gewalt solche Schritte eingeleitet hätte wäre das für mich ein maximaler Vertrauensbruch gewesen. Betroffene sex. Gewalt haben bis dato immer wieder starke Vertrauensbrüche erlitten. Da wäre so etwas das falscheste was man machen kann.

  3. #3
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    Standard AW: Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer

    Danke schonmal für deine Antwort, natürlich wäre es am besten den/die Betroffenen zu einer Therapie zu bewegen, aber da dies oftmals nicht
    sofort möglich ist, ist es für einen Arzt vielleicht oftmals der letzte ausweg selbst Anzeige zu erstatten, sofern das bei einer Volljährigen Person möglich ist... Also darf das ein Arzt überhaupt machen, oder überschreitet er damit seine Befugniss?

  4. #4
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    Standard AW: Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer

    was bringt eine Anzeige, wenn das Opfer schweigt? Das Opfer verliert nur noch mehr den Glauben an die Menschen. "DU KANNST KEINEM VERTRAUEN!" das ist das, was der/die Betroffene weiter verinnerlicht.

    Im Falle einer Selbst- und/oder Fremdgefährdung kann der Doc einen nach dem PsychG zwangseinweisen. Letztes Jahr war die Frage von meinem Doc als ich sagte: "ich kann nicht mehr, die Bilder sind zu stark" "Ich kann jetzt nicht mehr sicher sein, ob das alles gut geht. Gehen Sie freiwillig?" Wenn ich nein gesagt hätte, wäre eine Zwangseinweisung die Folge gewesen. So konnte ich wenigstens in Ruhe zu Hause meine Sachen packen und dann weiter zur Klinik fahren.

  5. #5
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    Standard AW: Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer

    eine Anzeige bring insofern etwas, das die Geschichte nicht verjährt, meist sind Opfer erst nach längerer Zeit in der Lage iniziative zu ergreifen, und wenn dann schon etwas bei der Polizei aufliegt wird das infolge leichter zu beweisen, wenn dies von einem Arzt geschehen ist, glaub ich jedenfalls... denn auch gewalt od. missbrauch kann verjähren...

  6. #6
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer

    Für Deutschland gilt:
    Sexueller Mißbrauch verjährt nach 10 Jahren, wobei die Verjährungsfrist bis zum 18.Lebensjahr der mißbrauchten Person ruht.-
    Wird Säugling schwer sexuell mißraucht, so beginnt die Verjährungsfrist mit dem Geburtstag des mißbrauchten Kindes und berträgt 20 Jahre.
    Mir ist kein Fall bekannt, indem ein Arzt ein Mißbrauchsopfer zu einer Anzeige gedrängt hätte, in der Regel überweist er zu einem mit der Problematik vertrauten und kompetenten Kollegen,- und bastelt nicht einfach mal eben selbst darauf los.

    Etwas Anderes dürfte es sein, wenn ein minderjähriger Patient zu ihm kommt und ihm den Mißbrauch offenbahrt, der aktuell stattfindet. Jeder Mensch der dann nicht handelt macht sich mitschuldig.
    Aber auch in diesem Fall sollte zunächst für das Mißbrauchsopfer eine Situation geschaffen werden, indem das Opfer auf jeden Fall sicher ist und dem Einfluß des Täters entzogen wird.
    Eine Opferbegleitung ist sehr angebracht.
    Sehr gute Informationen erhält man bei Organisationen wir "Zartbitter" oder" Wildwasser."

    Die Heinrich- Heine Universtät Düsseldorf hatte zu dem Thema in den 90ern eine sehr interessante Studie gestartet.

    Ich sehe aber zb. wie in den 80er-90er Jahren zum Zeitpunkt dasselbe Problem, daß damals bestand, in Bezug auf die Meldungen über Mißbrauchsfälle der katholischen Priester.
    Den Mißbrauchsopfern wird suggeriert, daß er über seinen Mißbrauch öffentlich reden könne, im Grunde genommen sind aber viel zu wenig gute Therapeuten greifbar zu dem Thema und es bestehen lange Wartezeiten für die Therapien und zwischen den einzelnen Therapiestunden. Andererseits gibt es sehr viele Pseudotherapien die angeboten werden und die dem Mißbrauchten oftmals eher schaden als nutzen. Man muß da wirklich sehr kompetent und gut beraten werden. Die meißten Organisationen, die als eingetragener Verein arbeiten, haben das Ziel mit mißbrauchten Kindern zu arbeiten, nicht mit den Folgen des Mißbrauchs.-
    Ich denke, aber daß es sehr schwierig sein wird, wenn Du Deine Geschichte 100 mal wiederholen mußt, bis Du beim passenden Doc angelangt bist.
    Was hältst Du davon wenn Du Dir sofort einen Termin bei einem Psychiater machst, auch wenn der " Begriff Psychiater" leider negativ belegt ist, weil er oftmals bei Schimpftiraden benutzt wird?
    Die sind fachlich geschult, kennen die Problematik und wissen auch, wie sie Dir am besten helfen können oder WO Du Hilfe finden kannst, ohne daß Du zunächst von Hüh nach Hott geschickt wirst. Das ist sehr schädlich. In der Regel finden sich 100 Leute, die Dir dann irgendwelche Therapeuten ans Herz legen wollen . Besser ist, wenn Du dich gleich an die richtige Stelle wendest ohne Umwege, die frustrierend sind.
    Es gibt auch Hausärzte, die auf das Thema nicht reagieren, und wenn Du das in roten Lettern an die Praxiswand malen würdest.....
    Zudem liegt die Gefahr darin, daß jedes Wehwehchen, daß Du später hast von Deinem Hausarzt auf diese Schiene geschoben wird. Dh. Du kannst Dir dann einen Virus eingefangen haben, oder auch um es überspitzt auszudrücken,- einen eingewachsenen Zehnagel haben, das wird dann alles auf die Mißbrauchsvergangenheit geschoben in den nächsten Jahrzehnten.
    Eine Anzeige bringt nur etwas, wenn der Mißbrauch dann auch 100 %ig zu einer Verurteilung führen würde. Ansonsten ist das etwas GANZ Schlimmes, was man einem Mißbrauchsopfer antun kann, wenn man ihn durch so einen Prozeß prügeln würde.
    Da aber die Strukturen in Mißbrauchsfamilien andere sind und die Mißbrauchsfamilien anders funktionieren, ist der Ausgang eines derartigen Prozesses sehr ungewiß.
    Es ist nicht davon auszugehen, daß das Mißbrauchsopfer innerhalb der Familie auch nur 1 Zeugen auftun wird, der den Mißbrauch bestätigt, selbst wenn diese daneben gestanden hätte. Diese Familien haben den Mißbrauch zum Zeitpunkt des Geschehens nicht wahrgenommen/wahrnehmen wollen und warum sollte das Jahre später plötzlich der Fall sein?
    Liebe Grüße feli
    Geändert von feli (17.05.2010 um 13:07 Uhr)

  7. #7
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    Standard AW: Rechte-Pflichten von Ärzten bzg. Gewalt-Missbrauchopfer

    Eine Korrektur zu den Verjährungszeiten
    Es ist korrekt, dass die Verjährung bis zum 18. Lebensjahr ruht.
    Die schwere sexuelle Gewalt verjährt bei Straftaten ab (irgendwann) 1998 nach 20 Jahren. Bei Straftaten, die vor 1998 stattfanden, verjähren nach 10 Jahren.


    Ich habe 17 Jahren nach der letzten Tat meinen Bruder angezeigt, ohne zeugen. Es wurde natürlich von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, da verjährt. Aber für mich war es ein ganz wichtiger Schritt: Ich habe es öffentlich gemacht. Ich gehöre nicht mehr zur Dunkelziffer. Ich habe öffentlich gesagt: Ich bin Überlebende von sexueller Gewalt!


    Meine HÄ (ok, sie arbeitet mit besagter Heinrich -Heine Uni zusammen, ist Lehrpraxis) schiebt mich nicht in eine Schublade, wenn ich mit Wehwehchen komme. Sie nimmt diese ganz ernst, weil ihr klar ist, dass dies meist in Phasen ist, wo es einem nicht so gut geht. Bei "normalen" Sachen behandelt sie mich auch vollkommen normal. Sie ist froh, das sie nun weiß, was mit mir los ist. Sie (kennt mich seit 17 Jahren) hatte geahnt, dass da was nicht stimmt, das ich ausgesprochen sensibel und introvertiert bin.

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