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Thema: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

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In dieser Diskussion geht es um "Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?" im "Schulmedizin" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Aktiver Teilnehmer Avatar von Maggie
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    23.07.2006
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    Standard Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    Hallo,

    wußte nicht wohin mit meiner Frage.

    Also folgendes Problem, ein hier niedergelassener Unfallchirurg verlangt für das Ausstellen eines
    Rezeptes 3 €. Ist dies überhaupt zulässig??
    Steht bei ihm zwar auf dem Schild an der Tür, aber es kann doch nicht angehen, dass wenn ein Kassenpatient ein Medikament von dem Arzt benötigt, dieser erst 3 € bezahlen muss, um das Rezept zu bekommen?

    Lieber Gruß Maggie

  2. #2
    Wohnt praktisch hier Avatar von Brava
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    Gabriele
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    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    Das höre ich nun zum ersten mal!!!
    Für ein Attest musste ich beim Arzt mal 5 Euro hinlegen,nur für die Schule

  3. #3
    Rettungsassistent Avatar von Patientenschubser
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    HÄ für das Ausstellen eines Rezeptes Geld verlangen?

    Kenn ich auch nicht, mein Tipp der KK anrufen und das mit den klären und dann hier wieder schreiben was die meinen/ sagen....

    Das ist wie unverlangte Sonderleistugen bezahlen müssen...


    __________________________________________________ _____
    "Was soll das heißen, ich hätte KEINE Gefühle?
    Ich bin immerhin schmerzempfindlich!"





  4. #4
    Teetante
    Gast

    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    Hi Maggie,

    nein, das ist nicht rechtens, diese 3 Euro für eine Rezeptausstellung, wenn es ein Kassenrezept ist. Bei einem Privatrezept kann er das durchaus tun, tun aber die wenigsten, weil es auch den sogenannten EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) gibt, der die Ziffern enthält, die der Arzt als Kassenleistung abrechnen darf.

    Da hat sich viel geändert, aber soweit ich weiß, werden Kassenformulare weiterhin über Ziffern abgerechnet bzw. sie sind in anderen Ziffern mit enthalten, also wenn Du z.B. den Arzt das erste Mal im neuen Quartal siehst, gibt es ne Ziffer, jede weiteren Konsultationen im selben Quartal gibt es andere Ziffern.

    Ganz früher gab es mal Ziffern für Rezepte, AU's und so weiter, das ist aber mit dem vorletzten EBM gestrichen worden.

    Wie Schubser es schon schrieb, frag mal Deine Krankenkasse, was die dazusagen.

    Mit welcher Begründung nimmt dieser Arzt denn 3 Euro für ein Kassenrezept??

    Liebe Grüße, Andrea

  5. #5
    Ganz neu hier
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    8

    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    das ist mir ganz neu ich würde da mal bei meiner krankenkasse anrufen und nachfragen ob das okay ist gruss heike

  6. #6
    Aktiver Teilnehmer Avatar von Maggie
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    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    So jetzt erzählte mir eine Kollegin, dass sie bei dem gleichen Arzt war und auch 3 Euro für das Rezept und nochmals 3 Euro für die Krankmeldung bezahlt hat.
    Auch sie ist gesetzlich versichert.

    Ich selber war noch nicht bei dem Arzt, aber jetzt habe ich das schon von 2 Leuten gehört und ich glaube nicht, dass beide die Unwahrheit sagen.

    Die nächste Woche werde ich mal aus reiner Neugier bei der Kasse anrufen und nachfragen, ob das Rechtens ist.


    Lieber Gruß Maggie

  7. #7
    Moderatorin / Marketing Avatar von lucy230279
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    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    und maggie?

    was sagt die krankenkasse?

  8. #8
    Aktiver Teilnehmer Avatar von Maggie
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    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    Sorry bin leider noch nicht dazugekommen bei der KK nachzufragen.
    Ich war auch bei dem besagten Doc auf der Homepage, aber leider ist die noch im Aufbau, denn wenn er ein Hinweis wegen der Bezahlung auf seinem Arztschild hat, müßte der Hinweis ja auch der Hp versehen sein??

    Lieber Gruß Maggie

  9. #9
    Teetante
    Gast

    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    Zitat von Maggie Beitrag anzeigen
    Sorry bin leider noch nicht dazugekommen bei der KK nachzufragen.
    Ich war auch bei dem besagten Doc auf der Homepage, aber leider ist die noch im Aufbau, denn wenn er ein Hinweis wegen der Bezahlung auf seinem Arztschild hat, müßte der Hinweis ja auch der Hp versehen sein??

    Lieber Gruß Maggie
    Der hat den Hinweis auf seinem Praxisschild stehen??

    So a la:

    Praxis Dr. med. Schießmichtot
    Facharzt für Chirurgie
    Sprechstunden: 8 bis 18 Uhr, außer Mittwoch und Freitag
    Telefon: 12345/67890

    Und dann da drunter irgendwo der Hinweis??

    Sehr erstaunte Grüße, Andrea

  10. #10
    Aktiver Teilnehmer Avatar von Maggie
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    Standard AW: Rezeptgebühr bei gesetzl. Versicherung?

    Ja hat der, wenn ich mal in der Stadt bin, werde ich das Ding fotografieren und hier rein stellen.
    Man sollte sich ja mal den Spaß erlauben zu besagtem Doc gehen, wenn die Sprechstundenhilfe dann 3 Euro für ne Krankmeldung verlangt, ihr 60 Euro hinschmeißen und fragen, ob ich ich für das Geld jetzt einen Blankoblock bekomme *lachmichschlapp*

    Lieber Gruß Maggie

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