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Thema: Schwerbehinderungsantrag Neufeststellung

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In dieser Diskussion geht es um "Schwerbehinderungsantrag Neufeststellung" im "Vorstellungen" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    78 Jahre
    Mitglied seit
    02.09.2014
    Beiträge
    3

    Standard Schwerbehinderungsantrag Neufeststellung

    Ich bin Männlich, 68 Jahre alt und leide seit 1996 an einer Chronischen NIerenisuffizienz, die heute im Stadium 4-5 sich befindet.
    Seit 2002 bin ich auf Grund meiner Nierenerkrankung mit 70 GdB Schwerbehindert.
    Vor einigen Jahren wurde mir meine Schildrüse komplett entfernt, weil sich dort Knoten gebildet hatten und die Knoten große gesundheitliche Probleme machten.
    Im Januar 2014 wurde ich Notoperiert, weil ich einen akkuten Darmdurchbruch hatte. Seit dem habe ich einen künstlichen Darmauslass, der zwar wieder zurück verlegt werden soll aber durch meine sehr schlechte Nierenfunktion und Herzprobleme zur Zeit nicht durchgeführt werden kann.
    Inzwischen lag meine Nierenfunktion teilweise unter 15% und ich wurde für einige Wochen an die Dialyse (Blutwäsche) angeschlossen.
    Im Januar 2014 stellte ich darauf hin beim zuständigen Versorgungsamt den Antrag auf Neufeststellung meiner GdB Behinderung.
    Sämtliche Unterlagen die ich auch aus der Klink von der Darm OP hatte und von meinem Nephrologen habe ich mit Eingereicht.
    Nach monatelanger Wartezeit und ständiger Nachfrage wann ich denn nun endlich etwas hören werde, kam dann endlich das Schreiben vom Versorgungsamt.
    Was ich dann dort zu lesen bekam hatte mich umgehauen, ich konnte es nicht glauben was ich dort gelesen hatte.
    In dicken großen Lettern stand dort: ABLEHNUNG !!!!
    Als Begründung war dann zu lesen: Es ist bei Ihnen keine Verschlechterung der gesundheitsstörung zu erkennen. Man soll es nicht glauben, der künstliche Darmauslass der nun bereits über 8 Monate mir große Gesundheitliche Probleme bereitet, nicht nur Körperlich sondern auch Seelischer Art wurde nicht anerkannt. Meine Nierenfunktion mit 15% und weniger wurde als leichte Nierenerkrankung abgetan.
    Ich habe darauf hin Widerspruch eingelegt und es kam prompt wieder die Ablehnung.
    Wie gehen die Behörden mit schwer kranken Behinderten Bürgern um
    Nun bleibt mir nur noch die Klage einzureichen.
    Mein behandelnder Nephrologe hat mir dafür einen Arztbericht angefertigt und wird mir Hilfe geben und zur Seite stehen.
    Wie kann soetwas geschehen, dass eine solche Fehlentscheidung getroffen wird??
    Ich habe Bluthochdruck, Verdünne mein Blut mit Marcumar, Habe Herzprobleme die auch operativ behoben werden müssen aber wegen der schlechten Nierenfunktion noch nicht möglich ist. Dann der künstliche Darmauslass, keine Schilddrüse und ca 20 Kg Wasser zuviel im Körper.
    Momentan geht es mir wieder gesundheitlich sehr schlecht und ich werde wieder an die Dialyse müssen.
    Ich werde aber nicht aufgeben und weiter Kämpfen bis ich zu meinem Recht komme.
    Ich hoffe es war nicht zu lang hier meine Berichterstattung aber ich mußte es mal loswerden.
    Ein Norddeutscher schwer Kranker Kämpfer.

  2. #2
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    66 Jahre
    Mitglied seit
    28.07.2011
    Beiträge
    4.703
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Schwerbehinderungsantrag Neufeststellung

    Hallo Norddeutscher!
    Ich kann deine Empörung nachvollziehen, wirst Du auch juristisch begleitet, entweder über einen Sozialverband (VdK oder Sovd) oder einem Rechtsanwalt für Sozialrecht.
    Das würde ich dir dringend empfehlen, es ist zwar von großem Vorteil, wenn dein Nephrologe dich unterstützt, das alleine wird aber nicht genügen, ein Jurist ist unverzichtbar.

    Das Problem ist immer, daß es nur zum Teil um die Diagnosen geht, es geht auch darum, welche Einschränkungen Du im Alltag hast, also auch so Kleinigkeiten,
    ob Du alleine noch unterwegs sein kannst oder ob Du immer Begleitung brauchst,
    ob Du mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren kannst
    ob Du Hilfe bei der Körperpflege brauchst
    ob Du in Urlaub fahren kannst etc ................

    Beim künstl. Darmausgang kann es sein, daß er nicht hoch oder garnicht gewertet wird, weil vermutlich in einem Bericht steht, daß er wieder zurückverlegt wird.
    Da muß dann von dir z.B. kommen, daß deine körperl Verfassung im moment so schlecht ist, daß das Risiko zu groß ist

    Dann werden überlappende Diagnosen/Symptome häufig zusammengezogen und es gibt nur oder keine % dafür.
    Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis Betroffene, die haben einen Einzel-Gdb von 150% und das Endergebnis lag dann bei 60%.

    Eine Frage hätte ich noch, was bringt dir die Höhergruppierung?
    Ich frage deshalb, weil so ein Antrag ja mit viel Streß verbunden ist und häufig, wie Du jetzt selber gemerkt hast, ist der Verlauf sehr unbefriedigend, bringt dir der Kampf letztendlich soviel, daß Du das auf dich nimmst?
    Liebe Grüße
    Josie