Information zum Medikamentenstatus homöopathischer Präparate
I. Grundsätzliches
Homöopathische Arzneimittel unterliegen wie alle anderen Medikamente dem strengen Arzneimittelgesetz.
Da jedoch die Homöopathie zu den besonderen Therapierichtungen gehört, gelten andere Regeln für das Inverkehrbringen von Homöopathika.
Die Mittel der besonderen Therapierichtungen müssen ihre Wirksamkeit nicht in Studien nachweisen; Für Mittel mit verschreibungsfreien Inhaltsstoffen und für solche, deren verschreibungspflichtiger Inhaltsstoff in einer Verdünnungsstufe ab D4 eingesetzt wird, genügt es, wenn der Hersteller Qualität, Unbedenklichkeit und die Herstellung nach dem homöopathischen Arzneibuch nachweist. Die Mittel werden registriert, Indikationsangaben fehlen. Außerdem haben homöopathische Mittel meistens keinen Beipackzettel.
Nur Mittel, die eine Indikation beanspruchen, müssen zugelassen werden.
Das sind vor allem Produkte, in denen mehrere Einzelmittel meist niedriger Verdünnungsstufe miteinander kombiniert sind, die sogenannten Komplexmittel. Für die Zulassung müssen sie auch ihre Wirksamkeit plausibel machen.
Enthalten Homöopathika pharmakologische Wirkstoffe in Konzentrationen bis D3, die auch in der normalen Medizin der Verschreibungspflicht unterliegen, so gilt diese Regelung auch für die homöopathische Zubereitung.
Das bedeutet allerdings nicht die Anerkennung der therapeutischen Wirksamkeit des Homöopathikums, sondern dient dem Schutz des Verbrauchers vor körperlichen Schäden.
Grundsätzlich sind homöopathische Präparate apothekenpflichtig, d.h. man bekommt sie nur in Ausnahmefällen außerhalb der Apotheke.
Es ist im übrigen normal, dass der Apotheker nicht in jedem Fall sagen kann, wofür oder wogegen der Arzt oder Heilpraktiker ein bestimmtes Präparat verschrieben hat, da homöopathische Mittel eben keine Indikation wie normale Medikamente haben, sondern ihre angenommene Wirkung - aufgrund der Arzneimittelprüfung - häufig mehreren physischen oder psychischen Effekten zugeordnet wurde.
Deshalb, und dies gilt ganz besonders für chronische Beschwerden, wird oft ein und dasselbe Mittel bei völlig verschiedenen Leiden eingesetzt, bei denen kein nachvollziehbarer physiologischer Zusammenhang existiert.
Die kausalen Ursache-Wirkungszusammenhänge, wie sie für normale Arzneimittel gelten, sind bei homöopathischen Präparaten nicht anzunehmen. Homöopathika erhält ihre Wirkungszusammenhänge im Rahmen des besonderen Denkgebäudes dieser Therapieeinrichtung, und ist deshalb mit den pharmakologische auf Wirkung geprüften Arzneimittel nicht vergleichbar.
II. Hochpotenzen
Eine besondere Herausforderung stellen die sogenannten Hochpotenzen der Homöopathie dar. Das sind Präparate in Potenzstufen oberhalb der Avogadro-Grenze. Wegen dieses immer und überall geltenden Grenzwertes kann ab einer Verdünnungsstufe von D24/C12/LM 6/Q 6 kein Wirkstoffmolekül einer Ausgangssubstanz mehr vorliegen. Trotzdem wird von den Homöopathen behauptet, dass mit jeder folgenden Potenzierung die Wirksamkeit dieser Präparate verstärkt wird, weil nicht mehr die Substanz als solche nun Verursacher der Wirkung sei, sondern ein geistartiges Abbild des Stoffes, das sich auf eine bisher ungeklärte Art in seiner Wirkung multiplizieren würde. Angenommen wird dabei ein Gedächtnis des Wassers an den Ausgangstoff.
Warum aber nur der Ausgangstoff multipliziert wird - und nicht die vielfältigen Inhaltsstoffe des Wassers, das zur Verdünnung genutzt wird - kann die Homöopathie nicht erklären. Auch ist es bisher nicht gelungen, dieses Wassergedächtnis in irgendeiner Weise nachzuweisen.
Genau so ist bis jetzt nicht klar, ob es überhaupt möglich ist, Potenzen oberhalb von D24 - die Homöopathen setzen regelmässig Verdünnung bis zu C 1000 und in Einzelfällen höher ein - herzustellen, da ja jeder Potenzierungsschritt wieder mit Wasser erfolgt, dass eine Vielzahl von gelösten Stoffen enthält.
Auch ist nicht klar, ob Wasser, dass in seiner Zeit auf diesem Planeten schon mit allen Stoffen unserer materiellen Welt in Berührung gekommen ist, und ständig dynamischen Prozessen unterliegt, nicht schon deswegen geistartige Abbilder aller Materie tragen müsste.
III. Ursubstanzen
Die therapeutische Eignung homöopathischer Präparate wird durch die Arzneimittelprüfung am Gesunden festgestellt.
Laut der Legende fand Hahnemann, zunächst in Selbstversuchen, heraus, daß jeder Stoff, wenn er von Gesunden eingenommen wird, bestimmte Beschwerden und Befindensveränderungen hervorruft. Diese Beschwerden sind kennzeichnend für die Wirkung des jeweiligen Stoffes, und dieser kann dann nach dem simile-Prinzip die Symptome, die er bei einem gesunden Menschen hervorruft, bei einem Kranken auch heilen.
So nahmen Hahnemann und seine Schüler (mitunter auch seine leidgeprüfte Familie) Arzneistoffe selbst ein, bis sie an sich selbst (Krankheits)symptome bemerkten und notierten sie sehr genau. Diese Sammlung der Symptome verschiedener "Prüfer" eines Arzneistoffes ergab so ein sehr genaues Bild des Wirkungsspektrums des Mittels, das man Arzneimittelbild nennt. Die Erkenntnisse aus Vergiftungsfällen spielen natürlich auch noch eine gewisse Rolle. Ohne die Durchführung einer Prüfung könnte kein Arzneimittel nach den Gesetzen der Homöopathie angewandt werden, da man nur so erfahren kann, welche Art Veränderungen ein Stoff im Befinden eines Menschen auszulösen vermag. Bis heute hat sich diese streng ritualisierte Prüfungsverfahren nicht geändert.
Die erzeugten Krankheitssymptome klingen nach einer richtig durchgeführten Arzneimittelprüfung von selbst wieder ab, wenn man aufgehört hat, einen Stoff einzunehmen. Bis heute sind über 1000 verschiedene Arzneien mehr oder weniger gut geprüft, es gibt Mittel, von denen man an die 3000 einzelne Symptome in den Arzneimittellehren finden kann.
Warum bestimmte Substanzen der Arzneimittelprüfung unterzogen werden, ist meistens nicht nachvollziehbar. Im Jahr 2002 prüfte beispielsweise die Wittmunderin Jutta-Maria Thiel den deutschen Watt- oder Pierwurm mit der Begründung:
Zitat "Aber nichts kommt ihm gleich, nichts kann ihn so gut beschreiben, wie er sich selbst. Durch Prüfung an gesunden Menschen, die uns zeigt , welche Kraft in diesem Sandbewohner gebunden ist. In ihm, der da draußen wohnt im Watt, mit den Gezeiten lebend, im periodischen Wechsel durch die Gestirne."
So wie der Wattwurm sind bisher eine Vielzahl von Substanzen unterschiedlichster Art geprüft und als therapeutisch wirksame Ursubtanz bewertet worden. Nachfolgend ein kleiner Auszug aus "Handbuch der homöopathischen Materia medica von W. Boericke, Stuttgart 2004":
Ablagerungen aus dem Mutterkuchen des Pferdes (Hippomanes)
Amerikanischer Kartoffelkäfer (Doryphora decemlineata)
Arsen (Arsenicum album, A. bromatum, A. hydrogenatum,
A. iodatum, A. metallicum, A. sulphuratum flavum)
Austernschalenkalk (Calcarea carbonica)
Benzol (Benzinum)
Bernstein (Succinum)
Bettwanze (Cimex lectularius)
Bibergeil (Castoreum)
Blattgold (Aurum foliatum)
Blattläuse von Chenopodium (Aphis chenopodii glauci)
Blausäure (Hydrocyanicum acidum)
Blei (Plumbum metallicum)
Botulinum
Brechweinstein (Antimonium tartaricum)
Brustkrebs-Nosode (Carcinosinum Burnett)
Buchenholzkohlenteer (Kreosotum)
Chloroform (Chloroformium)
Chlor (Chlorum)
Cholesterin (Cholesterinum)
Curare
Deutsche Otter (Vipera)
Diphtherie-Nosode (Diphtherinum)
Eierstockextrakt von Kühen oder Schafen (Ovininum)
Eihaut des Hühnereis (Ovi gallinae pellicula)
Eiterflüssigkeit aus dem Krätzebläschen (Psorinum)
Fliegenpilz (Agaricus)
Flüssiges Pech oder Teer (Pix liquida)
Flusskrebs (Astacus fluviatilis)
Formaldehyd (Formalinum)
Gallensäure (Gallicum acidum)
Getrocknetes Blut des Pfeilschwanzkrebses
(Limulus cyclops)
Getrocknete Tintenfischtinte (Sepia succus)
Giftsumach (Rhus toxicodendron, venenata)
Gila-Echse (Heloderma suspectum)
Gneis aus Gastein (Lapis albus)
Graphit (Graphites)
Haschisch (Cannabis indica)
Hausfliegenmilbe (Trombidium muscae domesticae)
Holzkohle (Carbo vegetabilis)
Holzruß (Fuligo ligni)
Holzteerdestillat (Eupionum)
Hornisse (Vespa crabro)
Hundemilch (Lac caninum)
Hypophyse (Pituaria glandula)
Iridium (I. metallicum)
Kadmiumsulfat (Cadmium sulphuratum)
Kakerlaken (Blatta americana, B. orientalis)
Kalziumarsenit (Calcarea arsenicosa)
Karlsbader Wasser
(Carlsbad aqua; wird nur in niederen Potenzen empfohlen)
Kellerassel (Oniscus asellus)
Keuchhusten-Nosode (Pertussinum)
Klapperschlangengift (Crotalus horridus)
Kobalt (Cobaltum)
Kobragift (Naja tripudians)
Kohlenmonoxid (Carboneum oxygenisatum)
Kokain (Cocainum hydrochloricum)
Königswasser (Nitromuriaticum acidum; Mischung aus
starker Salpeter- und Salzsäure)
Korallen (Corallium rubrum)
Kreuzspinne (Aranea diadema)
Krötengift (Bufo rana)
Kubanische und Spanische Tarantel
(Tarantula cubensis, T. hispanica)
Kupfer, Kupferarsenit (Cuprum metallicum, C. arsenicosum)
Lava und Schlacke des Vulkans Hekla (Hecla lava)
Maisbrand (Ustilago maydis)
Manganacetat (Manganum aceticum)
Marienkäfer (Coccinella septempunctata)
Menschenfloh (Pulex irritans)
Milzbrand (Anthracinum; Bacillus anthracis aus der Milz
des Schafes)
Mutterkorn (Secale cornutum)
Naphthalin (Naphthalinum)
Nickel (Niccolum metallicum)
Ohrenqualle (Medusa)
Opium
Osmium (Osmium metallicum)
Palladium (Palladium metallicum)
Paraffin (Paraffinum)
Petroleum
Pferdemauken-Nosode (Malandrinum; aus der Hautentzündung
an der hinteren Fläche der Fessel in der Fesselbeuge)
Platin (Platinum metallicum)
Pocken-Nosode (Variolinum)
Purpurschnecke (Murex purpureus)
Quecksilber (Mercurius; in verschiedenen Formen)
Radiumbromid (Radium bromatum)
Rindergalle (Fel tauri)
Röntgenstrahlen (X-Ray; eine mit Röntgenstrahlen
behandelte Alkoholampulle)
Roter Seestern (Asterias rubens)
Rote Waldameise (Formica rufa)
Salzsäure (Muriaticum acidum)
Schierling (Conium maculatum)
Schuppen des rudimentären Großzehennagels des
Pferdes (Castor equi)
Schwarze Witwe (Latrodectus mactans)
Silber (Argentum metallicum)
Silbernitrat (Argentum nitricum)
Spanische Fliege (Cantharis vesicatoria)
Speichel tollwütiger Hunde (Lyssinum, Hydrophobinum)
Stinktiersekret (Mephitis putorius)
Strontiumcarbonat (Strontium carbonicum)
Strychnin (Strychninum)
Süßwasserschwamm (Badiaga)
Syphiliserreger-Nosode (Syphilinum)
TNT (Trinitrotoluenum)
Tripper-Nosode (Medorrhinum)
Tuberkulöse Lunge (Bacillinum Burnett)
Tuberkulöse Rinderabszesse (Tuberculinum bovinum Kent)
Verdauungssaft des Hummers (Homarus)
Vogelspinne (Mygale lasiodora)
Walfischdreck (Ambra grisea, grauer Amber; aus dem Darm
des Pottwals)
Westindische Feuerspinne (Theridion curassavicum)
Wismutnitrat (Bismuthum)
Zinn (Stannum metallicum)
Zinnober (Cinnabaris)
Zyankali (Kali cyanatum)
Angesichts dieser Zusammenstellung kann man nur auf den Plazebo-Effekt und auf sorgsam durchgführte Verdünnungssschritte hoffen.
Pianoman
(Ich entschuldige mich für die vielen Worte.)