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Thema: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

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In dieser Diskussion geht es um "Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?" im "Alternativmedizin" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #21
    Glaubt an nix!
    Geschlecht
    maennlich
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    15.04.2007
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    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    Das könnten auch Mischungen der Anthroposophischen Medizin sein,
    weil die ebenfalls nach Hahnemannschen Verdünnungsvorschriften verarbeitet werden, aber eine ganz andere Arzneimittelphilosophie verkörpern.
    Ein Hinweis wäre dann der Hersteller, bspweise. die Fa. Weleda.
    Die Mittelchen sind dann entweder als NEM zu betrachten oder sie gehören zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln.

    Es gibt aber auch einige homöopathische Komplexmittel, die zu den
    sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel gerechnet werden.

    Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Selbstbehandlung bei einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
    - Heilen
    - Lindern
    - Verhüten und Erkennen von Krankheiten
    - Abwehren und Beseitigen von Erregern.
    Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.

    Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen.
    Dies können sein:
    a. der Unternehmer,
    b. sein Vertreter,
    c. Verkaufspersonal.
    Sachkenntnis hat, wer die Sachkundeprüfung vor der Handelskammer besteht.

    Mit folgenden Abschlüssen müssen Sie keine Prüfung ablegen:
    a. Pharmaziestudium,
    b. Pharmazeutisch-technischer Assistent,
    c. Drogist.



    Pianoman
    Geändert von Pianoman (04.05.2007 um 16:35 Uhr)

  2. #22
    Glaubt an nix!
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    maennlich
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    15.04.2007
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    1.207

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    D8 ist eine eher seltene Verdünnung.

    Das hat seinen Grund darin, dass Komplexmittel, die nicht selten auch in er Hochschulmedizin genutzte Arzneistoffe enthalten, beispielsweise Campher oder Zitrusöle, diese in therapeutisch nachvollziehbarer Größenordnung enthalten müssen.

    D8 also die Verdünnung 1:100000000 oder 1 Teil Ursubstanz auf 100 Millionen Teile Lösungsmittel schließt aber eine pharmakologisch nachweisbare Wirkung fast aus.

    Pianoman

  3. #23
    Smurf
    Gast

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    @ Pianoman:

    Danke für die Erklärung, aber auf den Schachteln stand "Homöopathisches Mittel" unter den jeweiligen "Wirkgebieten", z.B. Juckreiz-Tropfen.

    Hmmmm, werde, wenn ich die Tage da bin, nochmal genauer schauen.

    Wenn das Mittel aus der anthroposophischen Medizin sind, was haben die denn dann mit den Hahnemannschen Verdünnungsvorschriften zu tun? Bzw. was bezweckt die anthroposophischen Medizin?


    Viele Grüße, Andrea

  4. #24
    Glaubt an nix!
    Geschlecht
    maennlich
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    15.04.2007
    Beiträge
    1.207

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    Nichts weiter, außer dass die Verdünnungsprozedur der Homöopathie auch bei Anthroposophen-Medizin verwendet wird. Insoweit besteht die Möglichkeit, dass auf Heilmitteln dieser Fraktion auch Potenzen genannt werden.

    Die Frage ist aber unter einem anderen Gesichtspunkt ganz interessant: Einige Kassen
    finanzieren ja sowohl Homöopathische als auch Anthroposophische Therapien und Heilmittel. Erstaunlich ist, dass diese Krankenkassen sowohl die Homöopathie als auch die anthroposophisch erweiterte Heilkunst als wirksame Therapien betrachten, die von ihnen bezahlt werden.

    Stelle ich mich nämlich auf den Standpunkt einer dieser Therapien, so erscheint mir die jeweils andere als untauglich:

    Aus dem Blickwinkel der Hahnemann-Homöopathie erscheint die anthroposophisch erweiterte Heilkunst als esoterische Scharlatanerie, weil sie die entscheidenden Voraussetzungen, das Simile-Prinzip und die Arzneimittelprüfung am Gesunden nicht kennt. Vielmehr ist die Arzneimittelwahl an die Weltanschauung der Anthroposophie gebunden; eine weltanschauliche Bindung wird jedoch von Hahnemann ausdrücklich abgelehnt.

    Aus dem Blickwinkel der anthroposophisch erweiterten Heilkunst erscheint aber die Hahnemann-Homöopathie als platter Materialismus, weil sie die entscheidenden Voraussetzungen, die viergliedrige Einteilung des Menschen und den Einfluss des kosmischen Geschehens nicht kennt. Rudolf Steiner lehnte die Homöopathie deswegen als Irrweg ab.

    Die Tatsache, dass einige Krankenkassen die Kosten für beide Therapien erstatten, obwohl sie völlig verschiedene, teils widersprüchliche Grundlagen haben und jede von ihnen die Physik als grob unvollständig hinstellt, erweckt den Eindruck, dass die uns Wissenschaftlern selbstverständliche Forderung, ein System müsse nach innen und außen stimmig sein, bei den Entscheidungen der Politik und der Krankenkassen über die Finanzierung der besonderen Therapierichtungen keine Rolle spielt.

    Pianoman (Zur Anthroposophen-Medizin ist ein Essay in Vorbereitung)

  5. #25
    Smurf
    Gast

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    Zitat von Pianoman Beitrag anzeigen
    Die Tatsache, dass einige Krankenkassen die Kosten für beide Therapien erstatten, obwohl sie völlig verschiedene, teils widersprüchliche Grundlagen haben und jede von ihnen die Physik als grob unvollständig hinstellt, erweckt den Eindruck, dass die uns Wissenschaftlern selbstverständliche Forderung, ein System müsse nach innen und außen stimmig sein, bei den Entscheidungen der Politik und der Krankenkassen über die Finanzierung der besonderen Therapierichtungen keine Rolle spielt.
    Hi Pianoman,

    ok, habe den Unterschied zwischen beiden Sachen verstanden, dankeschön für die gute Erklärung.

    Naja, die Krankenkassen erstatten ja auch teilweise die Akupunktur und bei meiner KK wird auch die Fußreflexzonenmassage teilweise übernommen, je nachdem, wieso und weshalb man das bekommen soll. Die KK können doch beide Sachen übernehmen, also Homöopathie und Anthroposophen-Medizin, beide Sachen zusammen wird ein Patient doch nicht benutzen, oder? Also wird bei Patient A die Homöopathie übernommen und bei Patient B die Anthroposophen-Medizin. Wo ist das Problem?

    Viele Grüße, Andrea

  6. #26
    Monsti
    Gast

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    Hallo Andrea,

    eine - wie ich finde - schöne Zusammenfassung zu den Grundlagen der anthroposophischen Medizin findest Du u.a. hier: http://www.therapeutikum-linz.at/, auch diese Seite ist lesenswert: http://www.deinkinderdoc.at/

    Eine Frau aus dem Rheuma-Forum mit cP ist schon seit vielen Jahren bei einem anthroposophischen Arzt in Hamburg. Meines Wissens benötigt sie bis heute kein Basismedikament. Übrigens ist/war sie auch hier im Forum registriert (Ihr Nick: "Babamaus").

    Liebe Grüße
    Angie

  7. #27
    Smurf
    Gast

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    Hi Monsti,

    danke für die Links, werde ich mal in Ruhe lesen morgen.

    Wird denn diese
    anthroposophische Medizin genauso belächelt wie die Homöopathie?

    Liebe Grüße, Andrea


  8. #28
    Glaubt an nix!
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    15.04.2007
    Beiträge
    1.207

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    Wo ist das Problem? Die Antwort bedarf leider einer Menge Text.

    Homöopathie und Anthroposophie sind - wie ich schon sagte - massive Gegensätze.

    Unsere Krankenkassen sind Solidargemeinschaften, deren Aufgabe es ist, ihren Versicherten die Form von Hilfe zu finanzieren, über deren Wirksamkeit (weitgehende) Einigkeit besteht. So gibt es kaum ernstzunehmende Zweifel darüber, dass gegen eine mikrobielle Infektion das eine oder anderere Antibiotikum hilft.

    Aus Gründen der ökonomischen Verantwortung gegenüber ihren Versicherten, dürfen eigentlich nur geprüfte und für tauglich befundene Maßnahmen und Mittel in den Leistungskatalog aufgenommen werden.Die Mehrheit der Patienten nimmt deswegen an, alle Medikamente, die in einer Apotheke verkauft werden, seien gründlich auf ihre medizinische Wirksamkeit geprüft worden.

    Das ist nicht der Fall; vielmehr sind im Arzneimittelgesetz (AMG) bestimmte Gruppen von einer Wirksamkeitsprüfung ausgenommen. Diese Medikamente gehören zu den drei besonderen Therapierichtungen: Homöopathie, anthroposophisch erweiterte Heilkunst und Phytotherapie (Pflanzenheilkunde).
    Sie werden teils lediglich beim Bundesgesundheitsamt registriert (Homöopathika ohne Indikationsangabe), teils nach Beurteilung durch Sachverständige der entsprechenden Therapierichtung (also Anhänger der Homöopathie und der anthroposophischen Heilkunde) zugelassen.
    Die erstaunliche Tatsache, dass ganze Gruppen von Medikamenten von einer soliden wissenschaftlichen Wirksamkeitsprüfung ausgenommen werden, wurde durch das Arzneimittelgesetz von 1976 begründet. Im Jahre 1992 folgte die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Registrierung homöopathischer Arzneimittel, die für Homöopathika eine Haltbarkeitsdauer von fünf Jahren festlegt (Bundesminister f. Ges. 1992).
    Nachdem die Homöopathie und die anthroposophisch erweiterte Heilkunst ihren Platz im Arzneimittelrecht gefunden hatten, wurde auch die Herstellung der zugehörigen Medikamente amtlich geregelt. Die erste Ausgabe des Homöopathischen Arzneibuches (HAB1) wurde am 25. 7. 1978 zur amtlichen Ausgabe bestimmt, sodass es den Bundesadler tragen kann. Das HAB1 hat die Form einer Loseblattsammlung; die Ergänzungslieferungen werden in der Regel vom Bundesgesundheitsminister unterschrieben.
    Ein Arzneimittelrechts-Kommentar verdeutlicht den Hintergrund der politischen Entscheidungen: „Bei der Beurteilung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen – Homöopathika, Anthroposophika und Phytotherapeutika – hat die Zulassungsbehörde Sachverständige zu hören, die auf dem Gebiet der jeweiligen Stoffgruppen oder der jeweiligen Therapierichtung über wissenschaftliche Erkenntnisse verfügen und praktische Erfahrungen gesammelt haben (§ 25 Abs. 6 Satz 6).
    Auf diese Weise hat der Gesetzgeber Befürchtungen Rechnung getragen, dass die Entscheidungen über die Unbedenklichkeit und vor allem über die Wirksamkeit naturheilkundlicher Arzneimittel allein auf der Basis schulmedizinischer Denkansätze getroffen werden. Er wollte vielmehr sicherstellen, dass der Pluralität der wissenschaftlichen Lehrmeinungen Rechnung getragen wird. Der Fortbestand der pflanzlichen Arzneimittel, der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel, die sich auf eine lange Erfahrung gründen und eine besondere Auffassung von der Aufgabe der Arzneimittel zur Grundlage haben, bleibt durch die Regelungen des Gesetzes und bei ihrem verwaltungsmäßigen Vollzug gewährleistet (Tendenzschutz)“ (Pabel 1991, S. 132f.).

    Die Formulierung „Pluralität wissenschaftlicher Lehrmeinungen“ suggeriert Gleichwertigkeit der Lehren und verstellt den Blick dafür, dass es hier um die Konfrontation zweier Systeme mit einander ausschließenden Tatsachenaussagen, um ein In-Frage-Stellen des gesamten wissenschaftlichen Weltbildes geht. Diese Wahrnehmungssperre muß unbedingt beseitigt werden.

    In Deutschland werden die Taxis in ziemlich kurzen zeitlichen Abständen vom Technischen Überwachungsverein auf ihre technische Sicherheit geprüft; ebenso müssen sich die Fahrer einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen. Der von den Fahrern und Taxiunternehmern unabhängige TÜV prüft im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit und der Fahrgäste. Man könnte sich aber auch vorstellen, dass alle am Bahnhof Zoo in Berlin stehenden Taxifahrer sich zu einer Gruppe zusammenschließen, einander und ihre Autos untersuchen und danach feststellen: „Unsere Karren sind in Ordnung und kieken könn wa ooch.“ Hier würde also eine Feststellung innerhalb einer Gruppe ohne Mitwirkung einer neutralen Instanz getroffen. Eine solche Feststellung bezeichnet man als Binnenkonsens.
    Binnenkonsens ist in der menschlichen Gesellschaft im Bezug auf Werturteile durchaus üblich und sozial stabilisierend. Das ist aber etwas anderes als ein Binnenkonsens über Tatsachenaussagen mit Anspruch gegenüber gemeinschaftsfremden Personen. Die Möglichkeit der besonderen Therapierichtungen, die Bewertung ihrer Präparate im Binnenkonsens durchzuführen, wäre nicht weiter bemerkenswert – wenn diese Präparate nicht zum Teil über die Solidargemeinschaften der Krankenkassen bezahlt würden.

    Beachtenswert ist auch die Rolle der Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, die Vorsitzende der Homöopathischen Arzneibuch-Kommissionen waren. In dieser Funktion müssen sie annehmen, die Eigenschaften einer Flüssigkeit könnten durch Schütteln verändert werden. In ihrer übrigen Arbeit müssen sie das Gegenteil voraussetzen. Zum Vergleich stelle man sich vor, der Präsident des Luftfahrtbundesamtes wäre Vorsitzender einer Piloten-Kommission, deren Mitglieder die Erde für eine Scheibe halten. Die Zumutung dieses „Doppeldenk“ – gleichzeitig zwei einander ausschließende Ansichten zu vertreten – ist nicht die Fiktion eines Orwell-Staates, sondern Realität im heutigen Deutschland.

    Die Homöopathie ist nach ihrem Selbstverständnis weder Psychotherapie noch Seelsorge, sondern eine Therapie mit Medikamenten. Der Arzt untersucht den Patienten auf die in der Homöopathie vorgeschriebene Weise (Anamnese-Erhebung und Repertorisierung) und ermittelt hierdurch das geeignete Medikament nach dem Simileprinzip; das Medikament wird hergestellt und dem Patienten gegeben. Also ist die Wirksamkeit der Medikamente eine notwendige Bedingung für die Wirksamkeit der Homöopathie. Die Herstellung der Medikamente erfolgt nach den Vorschriften des Homöopathischen Arzneibuches (HAB1) durch rein technisch-pharmazeutische Verfahren ohne Bezug auf einen individuellen Menschen; für die typisch homöopathischen Produktionsschritte (Verdünnen und Schütteln) ist die Physik nach ihrem Selbstverständnis allein zuständig.

    Nach den Vorschriften des HAB1 beginnt man, um z. B. ein Belladonna-Präparat herzustellen, mit dem Saft von Belladonna (Tollkirsche), der als Urtinktur bezeichnet wird. Von diesem gibt man ein Teil in ein Gefäß, darauf neun Teile Lösungsmittel (51%igen Alkohol), sodass eine Verdünnung von 1:10 entsteht. Nach dem lateinischen Wort für zehn heißt diese Potenzierungsreihe D, die erste Stufe also D1. Diese Lösung muss „mindestens 10mal kräftig geschüttelt“ werden. Von dieser nimmt man wieder ein Teil, gibt darauf neun Teile Lösungsmittel, schüttelt und erhält D2 – und so weiter. Eine wesentliche Aussage der Homöopathie ist, dass durch dieses stufenweise Verdünnen mit dazwischengeschaltetem Schütteln, das Potenzieren, etwas anderes entsteht als durch das Verdünnen in einem Zug. So soll die Potenzierung D3 eine andere Wirksamkeit haben als die Verdünnung 1:1000.

    Durch die Potenzierung gelangt man bald an die Grenze, jenseits derer kein Molekül der Urtinktur mehr in der Lösung enthalten ist. Diese Grenze, die durch die Avogadro-Zahl (Zahl der Moleküle pro Mol) gegeben ist, wird bei D23 erreicht. Für die üblichen Hochpotenzen D30 und höher lässt sich somit kurz und griffig formulieren: Wo Belladonna D30 draufsteht, ist kein Belladonna drin. Diese Tatsache ist den Homöopathen (wenn auch nicht allen Patienten) bekannt. Nach der Lehre Hahnemanns, der 1796 die Homöopathie begründete, rührt die Wirksamkeit der Hochpotenz-Präparate nicht von den materiellen Anteilen der Urtinktur her, sondern von einer Eigenschaft der Urtinktur, die er als „geistartige Kraft“ bezeichnete. Diese geistartige Kraft soll durch das Schütteln auf das Lösungsmittel übertragen, ihre Wirksamkeit durch das Potenzieren gesteigert und durch die Verabreichung die Lebenskraft des Patienten erhöht werden. Spätere Autoren verwenden statt „geistartige Kraft“ die Bezeichnungen „Bildekraft“ bzw. „Wesen“ (Steiner), „Urprinzip“ bzw. „Information“ (Dethlefsen 1985) oder „Energie“.
    Für die Wirksamkeit der Hochpotenz-Homöopathie ergeben folgende notwendige Bedingungen:
    1. Die Eigenschaften einer Lösung können durch Schütteln verändert werden.
    2. Die Eigenschaften einer Lösung hängen von der Art der Verdünnung (stufenweise oder in einem Zug) ab.
    3. In der Urtinktur existiert eine geistartige Kraft.
    4. Die geistartige Kraft wird durch Schütteln auf das flüssige Lösungsmittel übertragen.
    5. Diese Übertragung geschieht auch dann noch, wenn kein Rest der Urtinktur mehr vorhanden ist.
    6. Die geistartige Kraft ist im flüssigen Lösungsmittel langfristig gespeichert (mindestens fünf Jahre).
    7. Die geistartige Kraft rührt nur von der Urtinktur her, nicht von den Nebenbestandteilen des Lösungsmittels.
    Hochpotenz-Homöopathie kann nur funktionieren, wenn alle diese notwendigen Bedingungen gemeinsam erfüllt sind. Andererseits würde bereits jede einzelne Bedingung im Falle ihrer Erfüllung die heutigen Naturwissenschaften als grob unvollständig nachweisen. Physik und Chemie kennen keine Veränderung einer Lösung durch Schütteln („Schütteln“ als Verarbeitungsschritt kommt in Römpps Chemielexikon gar nicht vor), keine Abhängigkeit von der Art der Verdünnung, keine geistartige Kraft (weder in Anwesenheit noch in Abwesenheit der Urtinktur), keine Unterscheidung der Urtinktur von den Nebenbestandteilen und keine Speicherung von Information in einer Flüssigkeit, weil deren Moleküle – von kurzlebigen kristallähnlichen Wassermolekülverbänden abgesehen, die als Cluster bezeichnet werden – in ständiger ungeordneter Bewegung sind.

    Das aber sind die Voraussetzungen, die Fachleute einer Krankenkasse als wahr annehmen müssen, wenn sie homöopathische Medikamente finanzieren.
    Genau so als wahr müssen sie dann aber auch die anthroposophische Weltanschauung akzeptieren.

    In der anthroposophisch erweiterten Heilkunst, deren Präparate überwiegend von den WELEDA-Werken hergestellt werden, spielen kosmische Rhythmen eine wichtige Rolle. So schreibt der anthroposophische Arzt Otto Wolff: „Durch das Studium der kosmisch-ätherischen Kräfte, die der Pflanzenbildung zugrunde liegen, ist es möglich, diese in besonderer Weise, das heißt durch rhythmische Behandlung der Säfte, wirksam werden zu lassen und damit die Heilwirkung zu erhöhen. Es wurden besondere Verfahren ausgearbeitet, um mit Hilfe von rhythmischen Prozessen kosmische Kräfte in die Substanzen einwirken zu lassen“ (Bühler und Wolff 1992, S. 25).

    Wenn das stimmt, ist die Physik grob unvollständig, weil sie keine „kosmisch-ätherischen“ Kräfte kennt.

    Die rhythmischen Prozesse werden im HAB1 folgendermaßen realisiert: „Rh-Urtinkturen nach Vorschrift 21 werden aus frischen Pflanzen (…) hergestellt. (…) Der Presssaft wird (…) bis zur vollständigen Vergärung dem nachfolgend beschriebenen tageszeitlichen Warm-Kalt-Rhythmus („Rh“) ausgesetzt. Der Presssaft wird morgens im Lauf von mindestens 30 Minuten auf etwa 37°C erwärmt und dann auf dieser Temperatur gehalten. Abends wird er im Laufe von mindestens 30 Minuten auf etwa 4°C abgekühlt und dann auf dieser Temperatur gehalten. Innerhalb jeder Erwärmungs- und Abkühlungsphase wird das Ansatz-Gefäß mindestens 10 Minuten lang geschüttelt.“
    Demnach hätte die Wärmebehandlung im Tagesrhythmus einen Einfluss auf das Medikament. Die Physik kennt hingegen keine Abhängigkeit der physikalisch-chemischen Abläufe von der Tageszeit. Wenn der Belladonnasaft weiß, wieviel Uhr es ist, dann ist die gesamte Wissenschaft seit Galilei grob unvollständig.
    Der Widerspruch zur Physik ließe sich vermeiden, wenn die Gärungserreger als Lebewesen mittels ihrer biologischen Uhr einem Tag-Nacht-Rhythmus unterlägen und so den Rh-Effekt bewirkten. Diese Frage wäre an die Experten der Brauerei- und Brennerei-Industrie zu richten.
    Das wäre aber eine naturwissenschaftlich erklärbare Wirkung, nicht der von Rudolf Steiner angenommene kosmozyklische Einfluss. Zu klären wäre der Widerspruch, wenn bei einem physikalisch-medizinischen Test (z. B. an Belladonna Rh D30, WELEDA-Werke) wäre der Vergleich durchzuführen mit einem Medikament, bei dem die zyklische Wärmebehandlung zwischen denselben Temperaturen, jedoch mit der Vertauschung von morgens und abends durchgeführt wurde.

    Die Krankenkassen haben auch die Funktionalität zweier weiterer Verfahren zu glauben, der Vegetabilisierung von Metallen und der Spagyrik.

    Ein weiteres Element der anthroposophischen Lehre ist das „Wesen“ der Metalle, durch das sie mit einer Pflanze, einem menschlichen Organ, einem Planeten und einem Tierkreiszeichen verbunden sind. Danach ist Eisen mit der Brennnessel (Urtica dioica), der Galle, dem Mars und dem Tierkreiszeichen Widder verbunden. Zur Herstellung von „vegetabilisiertem“ Eisen wird ein Brennnesselbeet mit einem speziellen Eisenpräparat gedüngt. Im Herbst werden die Brennnesseln kompostiert. Dieser Kompost dient im nächsten Jahr als Dünger der Brennnesseln, die wiederum kompostiert werden usw. Nach dem dritten Jahr wird aus den Brennnesseln das vegetabilisierte Eisen gewonnen und zum Präparat „Urtica dioca ferro culta“ verarbeitet.

    Wenn dieses Verfahren wirkt, ist die Physik grob unvollständig, weil sie eine Veränderbarkeit des Elementes Eisen durch eine Pflanzenbehandlung nicht kennt. Außerdem sind die gesamte Naturwissenschaft und Schulmedizin seit Galilei grob unvollständig, da sie Zusammenhänge zwischen Metallen, Pflanzen, Organen, Planeten und Tierkreiszeichen nicht kennen.

    Meyers Großes Taschenlexikon“ erklärt den Begriff Spagyrik: „Vermutlich von Paracelsus geprägte Bezeichnung für denjenigen Zweig der Alchemie, der durch hermetische [d. h. auf Hermes Trismegistos (ca. 300 v. Chr.) zurückgehend – ML] Manipulationen des Trennens und Wiedervereinigens aus Roharzneistoffen mineralischen, pflanzlichen und tierischen Ursprungs gereinigte, geläuterte und damit in der Vorstellung der Spagyriker wirksamere Arzneimittel herzustellen lehrte.“
    Unter der Überschrift „Das Große Werk des spagyrischen Heilens“ berichtet Ulrich Arndt ausführlich über die Spagyrik: „Spagyrik nennt man den Teil der Alchemie, der sich mit Hilfe überlieferter alchemistischer Verfahren der aufwendigen Fertigung von Medikamenten und Tinkturen widmet – Verfahren, die sich beträchtlich sowohl von denen der Schulmedizin und der Pflanzenheilkunde als auch von denen der Homöopathie unterscheiden. (…) Die Fertigungsschritte Gärung, Destillation, Reinigung, Veraschung und Zusammenführung – an sich schon zeitaufwändiger als die meisten heute üblichen medizinischen Herstellungsverfahren – müssen zudem noch in Harmonie mit bestimmten kosmozyklischen Abläufen wie dem Stand von Sonne, Mond und Planeten durchgeführt werden. (…) Eisklares Wasser (…) wird in Spiralen über sieben Ringe geleitet, die die Information von sieben verschiedenen Metallen enthalten, welche wiederum mit den sieben Planeten in Beziehung stehen. Dann fließt das auf diese Weise energetisierte Wasser durch Holzrinnen zu Feldern und Gärten mit den unterschiedlichsten Heilpflanzen. (…) Zu bestimmten Zeiten, im Rhythmus der Auf- und Untergänge von Sonne und Mond, werden sie [die Heilpflanzen] bewegt, um die polaren Kräfte dieser Gestirne in den Pflanzensäften harmonisch zu entfalten. (…) Nach Destillation, Reinigung und anderen Fertigungsschritten sind die Pflanzen, Mineralien und Metalle in eine spagyrische Tinktur verwandelt“ (Arndt 1997).
    Die Verbindung der Spagyrik zu Alchemie, Numerologie und esoterischer Kosmologie ist offensichtlich. Der Nachweis, Wasser könne „energetisiert“ werden, würde die Physik als grob unvollständig erweisen. Vor einem solchen Nachweis müsste der Autor jedoch präzisieren, was er unter „energetisiertem“ Wasser versteht. Das gleiche gilt für die „polaren Kräfte“ der Gestirne.
    Diese Manipulationen des Trennens, Wiedervereinigens und Läuterns werden im HAB1 realisiert: „Spagyrische Urtinkturen nach Vorschrift 25 werden aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen (…) hergestellt. (…) In einem geeigneten Gefäß wird 1 Teil Pflanzenmasse mit 1 Teil Wasser und 0,005 Teilen Hefe versetzt und unter täglichem Durchmischen bei einer Temperatur zwischen 20 und 25°C der Gärung überlassen. Sobald die Gärungsvorgänge zum Stillstand gekommen sind, wird der Ansatz der Wasserdampfdestillation unterworfen. Im Auffanggefäß werden für ein Teil Pflanzenmasse 0,4 Teile Äthanol 86% vorgelegt; die Destillation wird beendet, sobald auf 1 Teil Pflanzenmasse 2 Teile der Mischung von Destillat und vorgelegtem Äthanol erhalten worden sind. Der Destillationsrückstand wird abgepresst, getrocknet und bei etwa 400°C verascht. Der Veraschungsrückstand wird zum Destillat gegeben; nach 48 Stunden wird filtriert.“

    Was bedeutet es für das Ansehen des Wissenschaftsstandorts Deutschland, wenn eine solche Vorschrift, die der Alchemie zuzuordnen ist, im HAB1 erscheint? Mindestens sollten die Mitglieder der Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und der Bundesminister, der das HAB1 unterschrieben hat, sagen können, was sie sich dabei gedacht haben.

    Ausgerechnet die Krankenkasse, die sich in früheren Jahren schon allein durch ihren Namen Techniker Kasse eines rationalen und auch rationellen Umgangs mit medizinischen Leistungen und vor allem mit ihren Kosten rühmte, schreibt heute in ihrer Broschüre „Anders heilen“ zunächst über die Homöopathie, wobei Hochpotenzen ausdrücklich akzeptiert werden: „Die Inhaltsstoffe homöopathischer Arzneimittel (…) werden nach bestimmten Herstellungsvorschriften gelöst, zerrieben oder aufgeschwemmt und in exakt einzuhaltenden Abstufungen verdünnt. (…) Die Verdünnungsstufe wird als Potenz angegeben. Sie gilt in der Homöopathie als Maß für die therapeutische Wirkkraft der Arznei.“
    Weiter aber heißt es: „Die Basis des anthroposophischen medizinischen Weltbildes ist die Unterteilung des Menschen in vier sogenannte ,Wesensglieder‘: Der ,physische Leib‘ ist der Körper, mit dem wir leben, der ,Äther-Leib‘ besteht aus den körperbelebenden Lebenskräften (Stoffwechselsystem), der ,Astral-Leib‘ besteht aus der Lust, dem Instinkt und der Leidenschaft (Seele), und das ,Ich als das Bewusstsein von sich selbst (Nerven und Sinnessystem, Geist). (…) Im anthroposophischen Sinn medizinisch tätig zu werden bedeutet, das Ungleichgewicht im Körper zwischen diesen einzelnen Leibqualitäten auszugleichen. (…) Dabei spielen auch Metalle eine wichtige Rolle, und sie werden als sogenannte ,vegetabilisierte‘ Metalle eingesetzt. Für diese Zubereitung wird ein entsprechendes Metallsalz um eine Pflanze herum dem Boden zugesetzt, in dem dann drei Jahre lang eine Pflanze wächst, die wesensmäßig zu dem Metall passt. Die theoretische Annahme ist dann, dass nach drei Jahren die Pflanze vollständig von dem Metallprozess durchsetzt ist“ (Dogs 1997, S. 9 und 16f.). (Trotz der Einschränkung „theoretische Annahme“ kann man bei der Lektüre den Eindruck gewinnen, dass die TK die gesamte Wissenschaft und Medizin für grob unvollständig hält, da diese derartige Zusammenhänge und Einteilungen nicht kennen.)

    Die Frage ist, wo die Grenze der Beliebigkeit liegt. Wieviel unterschiedliche und möglicherweise absurde Verfahren sollen der Solidargemeinschaft der Versicherten noch zugemutet werden ? Mit welchem Recht und vor allem mit welchen Argumenten sollte man beispielsweise der Theomedizin des Herrn Philippi den Zugang zu Kassenfinazierung versagen?

    Um das Beispiel von weiter oben noch einmal zu bemühen:

    Wenn es um die Bewertung einer Therapie geht, muß die Zulassungsinstitution, die neben der Hochschulmedizin auch die Homöopathie und die Anthroposophie in ihre Überlegungen einbezieht, beipielsweise glauben, dass ein Mensch mit einem stark geröteten Hals möglicherweise an einer Streptococcen-Infektion erkrankt ist und deswegen ein Antibiotikum benötigt, oder der gleiche Mensch an einer Störung seiner Lebenskraft leidet und diese mit einem Präparat aus Zaunrübe zu behandeln ist, oder der gleiche Mensch an einem Ungleichgewicht seiner Leibqualitäten leidet, dass mit vegetabilisierten Metallen wieder hergestellt werden kann.

    Ich weiß nicht, wie man die Widersprüche dieser Dreifachdenke auflösen kann. Allerdings bin ich gespannt, wann aus dieser Dreifach- eine Vierfach- oder Fünffachdenke wird.

    Pianoman
    (Ich danke übrigens dem Berliner Physiker Martin Lambeck für seine umfangreiche Argumentationshilfe)
    Geändert von Pianoman (04.05.2007 um 21:38 Uhr)

  9. #29
    Monsti
    Gast

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    Hallo pianoman,

    was willst Du mit derart ausschweifenden Beiträgen (die sogar mitten im Satz enden, weil Maximum überschritten ... ) erreichen? Dass wir, die z.B. die Homöopathie schon lange nutzen, weil wir davon profitieren, künftig auf sie verzichten werden - weil eh Blödsinn? Niemals wirst Du das erreichen, weil für mich und andere die eigene Erfahrung ganz klar mehr zählt als jede in die Wissenschafts-Zwangsjacke gestopfte Erkenntnis. Wie solche Erkenntnisse z.T. zustande kommen, weiß ich von meiner eigenen Uni-Zeit zur Genüge.

    Aber wir sind schon wieder OT (wie Urologiker zu sagen pflegt). Es geht in meinem Titel um einen Placebo-Effekt alternativer Therapien. Willst Du Deine gesundheitspolitischen Interessen/Pläne mit anderen diskutieren, möchte ich Dir wärmstens empfehlen, dafür einen eigenen Thread zu eröffnen, denn das gehört wirklich nicht hierher.

    Angie

  10. #30
    Smurf
    Gast

    Standard AW: Placebo-Effekt von alternativen Therapieformen?

    *erschlagen bin von dem ganzen Text*

    Hi Monsti,

    um es mit Urologikers Wortwahl zu sagen: nun wieder on topic: hast Du denn die anthroposophische Medizin (aM) mal ausprobiert?

    Vielleicht kann mir einer hier sagen, ob die denn auch so belächelt wird wie die Homöopathie.... Denn eigentlich müßte bei der aM ja dann auch der Placebo-Effekt zum Tragen kommen, oder habe ich das falsch verstanden?

    Liebe Grüße, Andrea

    P.S. Habe die Links eben mal überflogen, intensiver folgt morgen!

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