Das könnten auch Mischungen der Anthroposophischen Medizin sein,
weil die ebenfalls nach Hahnemannschen Verdünnungsvorschriften verarbeitet werden, aber eine ganz andere Arzneimittelphilosophie verkörpern.
Ein Hinweis wäre dann der Hersteller, bspweise. die Fa. Weleda.
Die Mittelchen sind dann entweder als NEM zu betrachten oder sie gehören zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Es gibt aber auch einige homöopathische Komplexmittel, die zu den
sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel gerechnet werden.
Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Selbstbehandlung bei einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
- Heilen
- Lindern
- Verhüten und Erkennen von Krankheiten
- Abwehren und Beseitigen von Erregern.
Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.
Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen.
Dies können sein:
a. der Unternehmer,
b. sein Vertreter,
c. Verkaufspersonal.
Sachkenntnis hat, wer die Sachkundeprüfung vor der Handelskammer besteht.
Mit folgenden Abschlüssen müssen Sie keine Prüfung ablegen:
a. Pharmaziestudium,
b. Pharmazeutisch-technischer Assistent,
c. Drogist.
Pianoman