Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage bezüglich einem Antrag auf Haushaltshilfe.
Folgender Sachverhalt:
Leider ist mir mein Zahn der überkront war und ein anderer Backenzahn kaputt gegangen. Diese müssen demnächst gezogen werden.
Da wir nun aber ein vier Monate altes Baby Zuhause haben und ich momentan im Mutterschutzurlaub bin, sind an dem Tag nur ich und meine kleine Tochter Daheim. Ich glaube an dem Tag, wenn mir die beiden Zähne gezogen werden habe ich genug mit mir selbst zutun und kann mich so sehr schlecht um meine Tochter kümmern (wer ein Baby hat oder hatte weiß sicherlich wieviel Arbeit ein kleines Baby macht). Weil man berufstägtig ist und auch leider keinen Urlaub mehr hat, wollten wir einen Antrag auf eine Haushaltshilfe stellen. D.h. die Haushaltshilfe sollte mein sein und zumindest den Tag wo die Zahnextraktionen sind Zuhause bleiben.
Gesagt getan haben wir uns bei der Krankenkasse erkundigt und diese sagte uns dass wir einfach rechtzeitig einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen sollen und nichts dagegen spricht, dass dieser nicht genehmigt wird.
Jetzt ist es jedoch so das der behandelnde Zahnarzt nicht mitspielt. Nachdem dieser bei der Kassenärztlichen Vereinigung sich "schlau" gemacht hat sagte er mir, dass er die Bescheinigung des Antrags als Zahnarzt nicht ausfüllen dürfe. Anstatt dessen sollte ich zu meinem Hausarzt gehen und diesen fragen, ob er diesen ausfüllt und mir somit eine Bescheinigung austellt.
Nun zu meiner Frage: Darf ein Zahnarzt das wirklich nicht? Dieser darf mich doch auch krankschreiben. Laut Krankenkasse liegt es im ermessen des Arztes, ob dieser mir die Bescheinigung ausfüllt oder nicht. Es muss medizinisch Sinn machen so die KK. Hoffe es kann mich hier jemand aufklären.