Hallo zusammen,
ist hier vielleicht jemand, der sich mit dem Thema Patientenrecht auskennt? Hätte Fragen zu folgendem hypothetischen Fall:
Ein Patient geht wegen Knieschmerzen zu einem Orthopäden. Der stellt fest, dass der Patient operiert werden muss und möchte ihn selbst in seiner Praxis operieren. Der Patient möchte wegen eines vorherigen Erlebnisses bei einer OP und wegen dem Rat der damals behandelnden Anästhesisten nicht ambulant operiert werden.
Daraufhin fordert der Arzt die Genehmigung der Krankenkasse an. Dürfte die Krankenkasse dem Patient eine OP/stationären Aufenthalt im Krankenhaus verweigern? (weil er sonst alle OP`s ambulant macht/ein Durchgangsarzt ist)?
Viele Grüße
Lämmchen