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Thema: Patientenrecht, KH-Aufenth. Genehmigung d. Krankenk.?

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In dieser Diskussion geht es um "Patientenrecht, KH-Aufenth. Genehmigung d. Krankenk.?" im "Chat Ecke" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
    Fühlt sich wohl hier
    Geschlecht
    weiblich
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    23.10.2012
    Beiträge
    120

    Standard Patientenrecht, KH-Aufenth. Genehmigung d. Krankenk.?

    Hallo zusammen,

    ist hier vielleicht jemand, der sich mit dem Thema Patientenrecht auskennt? Hätte Fragen zu folgendem hypothetischen Fall:
    Ein Patient geht wegen Knieschmerzen zu einem Orthopäden. Der stellt fest, dass der Patient operiert werden muss und möchte ihn selbst in seiner Praxis operieren. Der Patient möchte wegen eines vorherigen Erlebnisses bei einer OP und wegen dem Rat der damals behandelnden Anästhesisten nicht ambulant operiert werden.
    Daraufhin fordert der Arzt die Genehmigung der Krankenkasse an. Dürfte die Krankenkasse dem Patient eine OP/stationären Aufenthalt im Krankenhaus verweigern? (weil er sonst alle OP`s ambulant macht/ein Durchgangsarzt ist)?

    Viele Grüße
    Lämmchen

  2. #2
    Arzt (Chirurgie)
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    27.01.2013
    Beiträge
    1.482
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Patientenrecht, KH-Aufenth. Genehmigung d. Krankenk

    Hallo Lämmchen,

    ja, die Krankenkassen dürfen eine stationäre Behandlung ablehnen.
    Drum ist es immer angeraten, jede Verordnung von Krankenhausbehandlung ("Einweisung") durch die Krankenkasse im Voraus genehmigen zu lassen - steht nicht grundlos auf den Bescheinigungen. Das zur Theorie.

    In der Regel ist meistens aber dem Krankenhaus ein ambulantes Operationszentrum angeschlossen - die Krankenhäuser bieten also ambulante Operationen an und können diese auch abrechnen. Heißt aber auch, dass hier die Verweildauer gering wie möglich gehalten wird (meistens am gleichen Tag entlassen, spätestens am Folgetag).

    D-Arzt hat nur dann Bedeutung, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Ist es keiner, ist es vollkommen egal ob D-Arzt oder nicht.


    Viele Grüße

  3. #3
    Fühlt sich wohl hier
    Geschlecht
    weiblich
    Mitglied seit
    23.10.2012
    Beiträge
    120

    Standard AW: Patientenrecht, KH-Aufenth. Genehmigung d. Krankenk

    Hallo Herr DR. Baumann,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe heute von der Krankenkasse Bescheid bekommen, dass der stationäre Aufenthalt genehmigt wurde.
    Wissen Sie zufällig, ob man nach einer Spinalanästhesie auch am selben Tag noch nach Hause gehen könnte, wenn die OP im KH erfolgt?

    Viele Grüße
    Lämmchen

  4. #4
    Arzt (Chirurgie)
    Geschlecht
    maennlich
    Mitglied seit
    27.01.2013
    Beiträge
    1.482
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Patientenrecht, KH-Aufenth. Genehmigung d. Krankenk

    Ja, im Normalfall können Sie auch nach einer Spinalanästhesie das Krankenhaus noch am gleichen Tag verlassen.
    Das entscheidet sich aber meist erst im Laufe des Nachmittags, je nach dem wie Sie sich fühlen und wie groß der Eingriff war.

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