Rechtsfrage nach missglückter OP
Hallo,
ich würde im letzten Jahr in den Kieferhöhlen behandelt zur operativen Entfernung einer Zyste.
Hierfür wurde die Nasenscheidewand begradigt.
Leider ist die Zyste noch immer da/ schon wieder.... und es besteht der Verdacht, dass diese damals vergessen wurde zu entfernen. (gab mehrere Komplikationen etc.)
Falls von einem anderen Arzt festgestellt wird, dass es sich um die selbe Zyste handelt, wie wäre das weitere vorgehen im Bezug auf das behandelnde Krankenhaus? Schmerzensgeld? OP-Kosten etc ?
Ich hoffe das natürlich auch die Krankenkasse ein Interesse hat sich da einzuschalten, war ja nicht gerade günstig die Behandlung.
Vielleicht kann ja schonmal jemand etwas dazu sagen, meinen Termin zur Überprüfung habe ich leider erst im September bei einem anderen HNO
Danke für eure Hilfe
AW: Rechtsfrage nach missglückter OP
Am Besten gehst du mit deinen Unterlagen zu einem Fachanwalt.
Der kann dir mehr sagen ob eine Anzeige von Erfolg gekrönt ist oder nicht.
Dazu brauchst du dann aber Gutachten, die du selber zahlen musst!
Ggf spielt die Krankenkasse da mit, aber auch das erfährst du von einem Fachwalt.