AW: Stromanbieter wechseln
Rechtlich ist es so, dass du bei Fernabsatzverträgen (und um einen solchen handelt es sich hier) Widerrufrecht hast.
Dieser Widerruf ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Form:
Je nach Anbieter wird ein in Textform (E-Mail) oder schriftlich verfasster Widerruf akzeptiert.
Frist:
14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Text- oder Schriftform.
Alternativ gibt es auch eine Frist ab Erhalt der Ware, wenn keine Widerrufsbelehrung zugestellt wurde.
Etwas zum ausführlichen Nachlesen gibt es hier.
Gesetzestexte zu §§ 312b - 312i BGB können unter www.dejure.org nachgelesen werden.
Das Fernabsatzgesetz ist nicht mehr anwendbar, da die Vorschriften wieder im BGB integriert sind.
Zum Inhalt:
Im Widerruf muss zwingend stehen, dass man die Willenserklärungen zum Vertragsabschluss widerruft. Hierbei sollten Datum des Vertragsabschlusses, Kundennummer und eventuell die Vertragsnummer genannt werden. Widerrufsgründe sind nett, aber nicht zwingend erforderlich.
Ist die 14-Tage-Frist verstrichen, kann eventuell über die Kulanz eine Regulierung mit dem Stromanbieter erfolgen. Hier bedarf es aber einen persönlichen Kontakt mit dem Anbieter. Eine zwingende Verpflichtung den Vertrag wieder aufzulösen gibt es für den Anbieter nach Ablauf der Frist nicht. Insoweit bist du eventuell an den Vertrag gebunden und musst ihn auch erfüllen, wenn der Anbieter dich nicht im Kulanzwege aus dem Vertrag heraus lässt.
Meines Erachtens dürfte es aber auch möglich sein, für die Photovoltaikanlage und den priaten Stromverbrauch verschiedene Stromanbieter zu haben.