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Thema: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

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In dieser Diskussion geht es um "Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus" im "Chirurgische Sprechstunde" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #11
    Krankenschwester
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    Hallo FRancis!

    das habe ich mittlerweile und die Aussage der KK deckt sich leider nicht mit deiner. Wem soll ich nun mehr Glauben schenken? Einem Wildfremden aus dem Internet oder dem Sachbearbeiter der KK?


    dann verlaß dich einfach auf die KK und wenn der beh. Arzt dir dann den Transportschein nicht ausstellt, dann sitzt Du halt in Bayern.

    Es obliegt dem Arzt, ob er es ausstellt und er muß sich dann auch rechtfertigen und da bin ich mir sicher, da weiß dann deine KK nichts mehr von eurem Telefongespräch.
    Ich weiß nur, ich bin einmal auch 400km von zu Hause weg operiert worden, nach dem KH-Aufenthalt bekam ich einen Krankentransport in die nächstgelegene Rehaklinik, aber nicht in eine Klinik bei mir zu Hause, aber im Grunde weißt Du ja schon alles, was Du wissen mußt und die Erfahrung sammelt jeder für sich selber.

    Da fällt mir gerade noch ein, meine Schwägerin wurde anfang des Jahres in einer 150km entfernten Rheumaklinik am Fuß operiert, sie mußte nach dem KH auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren, ohne daß die KK einen Zuschuß gewährt hat und das, obwohl im Umkreis keine nähere orthop. Rheumaklinik existitiert
    Geändert von josie (03.06.2017 um 13:36 Uhr)
    Liebe Grüße
    Josie

  2. #12
    Assistenzarzt für Anästhesiologie, Schmerzmedizin, operative Intensivmedizin
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    Nein, aber der behandelnde Arzt wird sicherlich keinen Transportschein für 800 km ausstellen.
    Auch wir haben dahingehend unsere Vorschriften und müssen abwägen.


    Um noch einmal dieses leidige Thema "freie Krankenhauswahl" endgültig klarzustellen:

    Weiterhin beschränkt sich die freie Krankenhauswahl nicht auf ein Bundesland, woher beziehst du diese Fehlinformation?
    SGB V § 39 Abs. 2:

    "Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden"

    Die Krankenkasse hat bei der Wahl ein Mitspracherecht. Liegt Ihr Haus nun 800 km entfernt, in Ihrem Umkreis jedoch ein Krankenhaus gleicher Größe und gleicher Schwerpunkte, muss die Behandlung im 800 km entfernten Haus nicht oder allenfalls anteilig übernommen werden.

    Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich die Behandlung in dieser Radiusgröße doch bitte zur Sicherheit genehmigen lassen.


    Absolute freie Wahl haben privatversicherte Patienten.

    Bei gesetzlich versicherten Patienten gilt darüber hinaus auch nach wie vor immer, dass eine Behandlung wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein muss. Ebenfalls SGB V.




  3. #13
    Assistenzarzt für Anästhesiologie, Schmerzmedizin, operative Intensivmedizin
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    @josie

    Genau. Ich habe auch noch nie einen Transportschein einer solchen Größenordnung ausgestellt.
    Das Maximum belief sich hier auf den näheren Umkreis ( < 50 km).


    Ist es wirklich zumutbar, mich öffentlich fahren zu lassen? Oder bin ich dahingehend selber schuld, weil ich mich ja auch heimatnäher operieren lassen könnte?



    Ja, es ist zumutbar.

    Ja, Sie sind letztendlich daran selbst schuld. Sie hätten sich auch heimatnah in einem Haus mit gleichem Leistungsangebot operieren lassen können. Abgesehen davon gibt es sicherlich im Umkreis von etwa 30-50 km sicherlich eine größere Klinik (z.B. ein Maximalversorger).

  4. #14
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    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    Zitat von nimi10 Beitrag anzeigen
    Nein, aber der behandelnde Arzt wird sicherlich keinen Transportschein für 800 km ausstellen.
    Auch wir haben dahingehend unsere Vorschriften und müssen abwägen.

    Wenn die Ärzteschaft wirklich immer alles abwägen würde, hätte ich in meinem letzten Nachtdienst mit Sicherheit nicht gleich zwei Patienten kutschiert, bei denen man mit viel Phantasie noch mit einer sozialen Indikation argumentieren könnte. Wobei ich es mal dahin gestellt lasse, dass dies von den Krankentransportrichtlinien abgedeckt wird.





    Zitat von nimi10 Beitrag anzeigen

    Um noch einmal dieses leidige Thema "freie Krankenhauswahl" endgültig klarzustellen:


    SGB V § 39 Abs. 2:

    "Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden"

    Die Krankenkasse hat bei der Wahl ein Mitspracherecht. Liegt Ihr Haus nun 800 km entfernt, in Ihrem Umkreis jedoch ein Krankenhaus gleicher Größe und gleicher Schwerpunkte, muss die Behandlung im 800 km entfernten Haus nicht oder allenfalls anteilig übernommen werden.

    Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich die Behandlung in dieser Radiusgröße doch bitte zur Sicherheit genehmigen lassen.


    Absolute freie Wahl haben privatversicherte Patienten.

    Bei gesetzlich versicherten Patienten gilt darüber hinaus auch nach wie vor immer, dass eine Behandlung wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein muss. Ebenfalls SGB V.




    Leider geht aus diesem Paragraphen nicht hervor, dass ich als Patient dazu verpflichtet bin, mich nur in dem Bundesland zu bewegen, in dem ich wohne. Oder steht da noch etwas, was ich nicht sehen kann? Punkt 1.

    Punkt 2 (den ich auch schon mal erwähnt habe): das Krankenhaus, in welchem operiert wird, stellt die Einweisung selber aus. Sollen die dann ernsthaft ein heimatnahes Krankenhaus drauf schreiben und mich quasi zur Konkurrenz überweisen? Entschuldigung, aber das kann ich nicht ernst nehmen. Und darum geht es auch gar nicht.

    Ich würde mir hier noch nicht mal den Blinddarm entfernen lassen und dann soll ich mich von einem Arzt operieren lassen, der neben Füßen auch Hüften und Wirbelsäulen operiert? Der außer dem hiesigen Krankenhaus nie etwas anderes gesehen und entsprechend Erfahrungen gesammelt hat? Ich glaub mein Schwein pfeift.

  5. #15
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    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    @nimi10

    Wenn das mit der entsprechenden Fachabteilung so einfach wäre wie von Ihnen behauptet, stünde ich gar nicht vor dem Problem, mich in meiner Heimat in Behandlung geben zu müssen.

    Die medizinische Versorgung in MV ist eine Katastrophe, nur mit Sterben kann man hier nix falsch machen und erst noch in Berlin oder Hamburg anzuklopfen ist aus beruflichen Gründen ganz einfach nicht möglich.

    Alles andere siehe oben.

  6. #16
    Krankenschwester
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    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    Hallo Francis!
    das Krankenhaus, in welchem operiert wird, stellt die Einweisung selber aus. Sollen die dann ernsthaft ein heimatnahes Krankenhaus drauf schreiben und mich quasi zur Konkurrenz überweisen? Entschuldigung, aber das kann ich nicht ernst nehmen. Und darum geht es auch gar nicht.
    Das KH stellt die Einweisung dann aus, wenn der Patient sich bei ihnen gemeldet hat und gesagt hat, daß er dort operiert werden will.
    Es ist nicht die Aufgabe der Klinik, den Patienten auf evt Schwierigkeiten mit dem Krankentransport nach Hause hinzuweisen.
    Das Geld für die OP werden sie bekommen, es gibt aber immer mehr Kliniken, die von den Patienten in so einem Fall ein Kostenübernahmeerklärung der KK verlangen, wenn das bei dir nicht der Fall war, dann könnte das evt noch kommen.

    Meine OP in der weit entfernten KLinik ist schon 15 Jahre her, aber da wurde von Seiten der Klinik nichts verlangt und auch die KK hat keine Schwierigkeiten gemacht, aber das ist schon lange her.
    Fahrtkosten mußte ich allerdings selber tragen
    Liebe Grüße
    Josie

  7. #17
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    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    Nicht selbes Bundesland, aber sollte doch in einem vertretbaren Umkreis sein.
    Letztendlich ist es auch egal, denn die Entscheidung müssen Sie treffen.
    Im Normalfall sagt die Krankenkasse auch nichts, aber man darf berechtigterweise
    den Patienten, sei es hier auf der Plattform, über die eigentlichen Regeln in Kenntnis
    zu setzen.

    Normalerweise gilt dieses "Genehmigung einholen" (Stempel von der KK auf das Formular)
    prinzipiell bei jeder Einweisung. Völlig egal ob es das Haus im Ort ist, oder ein paar
    Kilometer entfernt. Das steht auch explizit auf den Einweisungen drauf:


    Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem Krankenhaus bleibt der Krankenkasse
    vorbehalten; deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des Krankenhauses der
    zuständigen Krankenkasse vorlegen
    .

    Geschieht dies nicht, so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden;
    es sei denn, es liegt ein Notfall vor, und ein Leistungsanspruch besteht.



    Aber Ihre Hauptfrage, die wurde schon reichlich beantwortet:

    Den Rücktransport, den werden Sie wahrscheinlich selbst zahlen müssen.

  8. #18
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    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    Dieser Hinweis auf dem Formular ist mir bestens bekannt, allerdings kann ich mich an keinen Patienten erinnern, bei dem dies vorab tatsächlich so gehandhabt wurde, auch nicht bei elektiven Einweisungen. Ergo mache ich mich diesbezüglich nicht wuschig, wie ich bereits weiter oben bereits erwähnt habe.

    Und wie gesagt, das Gesetz schreibt mir nicht vor, welches Krankenhaus ich aufzusuchen habe, so lange ich moch in der Lage bin, dies auf meinen eigenen Beinen zu tun. In MV ist der einzige Arzt, der an mir rumschnippel darf, der Pathologe und das auch erst nach meinem gesicherten Ableben. Selbst Kollegen raten davon ab, sich hier in Behandlung zu geben.

    Aber vielleicht lässt sich @nimi10 ja noch beschwichtigen, indem ich ihm mitteile, dass ich in besagtem Haus bereits vor meinem Umzug vorstellig war und somit aufgrund vorhandener Vorbefunde die Diagnostik und Therapie wesentlich erleichert ist.

    Ansonsten einfach mal bei einer örtlichen Hilfsorganisation anfragen, ob die Möglichkeit besteht, auf dem KTW ein paar Tage mitfahren zu können. Dann wird Ihnen vielleicht klarer, warum ich Ihre Argumentation in weiten Teilen nur belächeln kann. Oder muss die seit 20 Jahren bekannte Analstenose, sitzend gefähig nachts um halb zwei wirklich mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden? Oder braucht Mutti mit kotzendem Kleinkind wirklich einen RTW, weil sie kein Geld für's Taxi hat? Das sind die wahren Missbräuche, nicht die Entscheidung eines mündigen Patienten, sich in einem richtigen Krankenhaus behandeln zu lassen.

  9. #19
    Krankenschwester
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    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    Hallo Francis!
    nicht die Entscheidung eines mündigen Patienten, sich in einem richtigen Krankenhaus behandeln zu lassen.
    Die Entscheidung kannst Du doch fällen und hast Du ja auch, aber die Transportkosten wirst Du selber tragen müßen

    Was die geschilderten Fälle betrifft, so steht es dir schlichtweg nicht zu, darüber ein Urteil zu fällen, wenn Du nur die Diagnose siehst.
    Ganz abgesehen davon, daß beide sicher ins nä gelegene KH gekommen sind.

    Ein Kleinkind, das schon mehrmals erbrochen hat, kann schnell in einen lebensbedrohlichen Zustand kommen, aber als erfahrener Krankentransportbegleiter weiß Du das sicher schon.

    Des weiteren stelle ich mir zum wiederholten Mal die Frage, warum diesen Strang eröffnet hast, Du weißt doch anscheinend bestens Bescheid über die Sachlage, jetzt fallen die Antworten nicht so aus, wie Du es dir vorgestellt hast und dann werden "die Krallen ausgefahren".

    Aber das ist nunmal so in Foren, daß man damit rechnen muß, daß die Antworten anderst ausfallen, als man es selber gerne hätte......
    Liebe Grüße
    Josie

  10. #20
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    Standard AW: Krankenfahrt nach OP in Wunsch-Krankenhaus

    @josie

    Den Krankentransportbegleiter fasse ich jetzt mal als Beleidigung auf, weil ich das ganz einfach nicht bin. Ich habe genauso ein Examen geschrieben wie du. Oder darf ich dich etwa als Bettenschubse bezeichnen?

    Und ja, ich behaupte nach 12 Jahren von mir, genug Fachwissen und Erfahrung zu haben um gewisse Dinge einschätzen zu können. Jemand, der den KTW bereits mit gepackter Tasche vor der Haustür erwartet, benötigt diesen nicht und das steht auch ziemlich eindeutig in den KT RL so drin. Genausowenig muss jedes kotzende Kleinkind ins KH. Aber da kannst du sehr wahrscheinlich mangels Erfahrung nicht mitreden, ansonsten würde deine Antwort nicht derart überzeugend ausfallen. Ein Rettungsmittel, das für schwerverletzte oder -erkrankte vorgehalten wird, ist - wie der Name schon sagt - kein Taxi für Menschen ohne Geld. Das ist Missbrauch und nichts anderes. Aber so lange die Kostenträger dieses Spiel mitspielen, wird sich daran auch nichts ändern. Soll ich noch mehr Anekdoten aus meinem Arbeitsalltag erzählen, um die Glaubwürdigkeit zu untermauern? Mittlerweile kann ich ganze Bücher füllen damit.

    Inwieweit eure Aussagen zutreffen oder ich mich auf das Telefonat mit der KK berufen kann, lässt sich abschließend ohnehin erst sagen, wenn ich dort bin.

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