Ambulante endoluminale Varitzentherapie
Hallo,
im Zuge einer Untersuchung beim Gefäßspezialisten wg. Problemem nach einer alten Achillessehnenoperation wurde die hier im Betreff genannte Behandlung empfohlen, zumal auch eine zurückliegende Thrombose festgestellt wurde.
Frage: Gibt es stattdessen auch eine stationäre Behandlungsmöglichkeit, bedarf es einer ärztlichen Einweisung in ein Krankenhaus oder reicht der ausgehändigte Arztbrief?
Grund: Die "fortschrittliche" Behandlung steht nur direkten Beitragszahlern der gesetzl. Krankenkasse zu. Sog "Betreute" nach § 48 Satz 2 SGB XII i.V.m. §264 SGB V sind ausgeschlossen - obwohl der Sozialleistungsträger sämtliche Kosten plus eine hübsche Verwaltungskosten-Pauschale tragen würde.
Stationäre Behandlungen bei medizinischer Indikation hingegen sind zu 100% gedeckt. Hier haben sich gewisse Sprücheklopfer gegen eine "Mehrklassenmedizin" wohl selber ins Knie geschossen! Der verantwortliche Verwaltungsbeirat rekrutiert sich gerade aus "ehrenamtlichen" Funktionären jener Partei, die am meisten Wirbel macht(e).
AW: Ambulante endoluminale Varitzentherapie
Nachtrag
Das Thema wurde zwischenzeitlich positiv geklärt!
Die Vernunft siegte.