Hallo,
im Zuge einer Untersuchung beim Gefäßspezialisten wg. Problemem nach einer alten Achillessehnenoperation wurde die hier im Betreff genannte Behandlung empfohlen, zumal auch eine zurückliegende Thrombose festgestellt wurde.
Frage: Gibt es stattdessen auch eine stationäre Behandlungsmöglichkeit, bedarf es einer ärztlichen Einweisung in ein Krankenhaus oder reicht der ausgehändigte Arztbrief?
Grund: Die "fortschrittliche" Behandlung steht nur direkten Beitragszahlern der gesetzl. Krankenkasse zu. Sog "Betreute" nach § 48 Satz 2 SGB XII i.V.m. §264 SGB V sind ausgeschlossen - obwohl der Sozialleistungsträger sämtliche Kosten plus eine hübsche Verwaltungskosten-Pauschale tragen würde.
Stationäre Behandlungen bei medizinischer Indikation hingegen sind zu 100% gedeckt. Hier haben sich gewisse Sprücheklopfer gegen eine "Mehrklassenmedizin" wohl selber ins Knie geschossen! Der verantwortliche Verwaltungsbeirat rekrutiert sich gerade aus "ehrenamtlichen" Funktionären jener Partei, die am meisten Wirbel macht(e).